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Abrechnungsbildschirm Kollektivvertrag

Die Zuordnung des Kollektivvertrages zum Dienstnehmer erfolgt im Abrechnungsbildschirm Kollektivvertrag.

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Bei einer Neuanlage, laufenden Abrechnung mit Änderung, Wiedereintritt oder Korrektur letzter Abrechnung weist das Programm im rechten oberen Bereich Fristen/Termine auf Unterzahlungen hin.

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Für die Ermittlung der Unterschreitung der Grenzen (KV-Mindestlohn, Überzahlungen) werden die Eintragungen in den Fixen Lohnarten (Bruttobezug, Höhe des Stundenlohnes) und in den freien Lohnarten, bei denen das Feld KV-Bezug aktiviert ist, berücksichtigt.

Die automatische Übernahme der Kollektivvertragsbezüge mit oder ohne Überzahlungen kann im Abrechnungsbildschirm Fixe Lohnarten erfolgen.

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Durch Anwahl der Tastenkombination Strg + K kann der KV-Bezug entweder im Feld Betrag und bei Abrechnung nach Stunden in den Feldern Stundensatz 1 und Stundensatz 2 übernommen werden.

Wenn der laufende Bezug über freie Lohnarten abgerechnet wird, muss in den Stammdaten der freien Lohnarten das Feld KV-Bezug aktiviert werden.

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Mit der Aktivierung in den Stammdaten der Freien Lohnart (siehe Abb. oben) kann die KV-Bezug-Übernahme auch bei freien Lohnarten durchgeführt werden. Bei der Prüfung, ob der entsprechende KV-Mindestbezug bezahlt wird, werden dadurch auch die abgerechneten freien Lohnarten berücksichtigt.