Zum Inhalt springen

Nacherfassung Exekution

Diese Funktion ist nur relevant, wenn Exekutionsbeträge bereits außerhalb der Lohnverrechnung abgezogen wurden oder bisher manuell als Abzug erfasst waren. Im Programmteil Stamm / Exekutionsbeträge können Sie diese Beträge nachträglich korrekt der jeweiligen Exekution zuordnen.

Image

Geben Sie zunächst die Dienstnehmernummer ein, für die nacherfasst werden soll, und wählen Sie im ersten Listenfeld die betreffende Pfändung aus.

Eintragung des Zeitraums, für den in den nachfolgenden Feldern die Erfassung gemacht werden soll. Es kann rückwärts nur bis zu dem in der Exekution eingetragenen Einlangungszeitpunkt nacherfasst werden.

Hier werden die bereits exekutierten Beträge für sonstige Forderungen eingetragen. Die Eintragung ist für die Pfändung der laufenden Bezüge und Sonderzahlungen möglich, sowie für Beendigungsansprüche (Abfertigungen, Urlaubsersatzleistungen, ...).

Hier werden die bereits exekutierten Beträge für Unterhaltsforderungen eingetragen. Die Eintragung ist für die Pfändung der laufenden Bezüge und Sonderzahlungen möglich, sowie für Beendigungsansprüche (Abfertigungen, Urlaubsersatzleistungen, ...).

Hier können Sie das Datum der Überweisung der oben eingetragenen Exekutionsbeträge eintragen.