SV-Clearing Rückfragen verstehen und Fehler beheben
Die nachfolgende Übersicht basiert auf dem von der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) zur Verfügung gestellten Informationsblatt SV-Clearing – Rückfragen verstehen und Fehler beheben (Stand: 28.04.2026) und listet sämtliche Clearing-Codes mit Erklärung und Lösungsmöglichkeiten auf.
BW-Codes
Abschnitt betitelt „BW-Codes“Variabler Text
@1: ÖGK Landesstelle
@2: Beitragskontonummer des mBGM-Paketes
@3: Beitragszeitraum
Erklärung
Es ist ein mBGM-Paket mit einer Beitragskontonummer übermittelt worden, welche in der ausgewählten Landesstelle nicht vorhanden ist.
Alternativ könnte es auch sein, dass auf der gemeldeten Beitragskontonummer noch keine laufende Versicherungszeit gemeldet wurde.
Lösungsmöglichkeiten
-
Die angegebene Beitragskontonummer sowie die ausgewählte Landesstelle sind zu prüfen und gegebenenfalls ist das mBGM-Paket neu zu übermitteln.
-
Fehlende Anmeldungen müssen nachgereicht werden. Falsch übermittelte Anmeldungen müssen berichtigt werden.
-
Fälschlicherweise übermittelte mBGM sind zu stornieren.
-
Der Beginn des Beitragskontos stimmt nicht mit dem Beitragszeitraum der mBGM überein.
Variabler Text
@1: Abrechnungsart der Meldung
@2: Abrechnungsart des Beitragskontos
Erklärung
Das mBGM-Paket wurde mit der falschen Satzart (Vorschreiber/Selbstabrechner) übermittelt.
Lösung
Ein neues mBGM-Paket mit der korrekten Satzart ist zu übermitteln.
Variabler Text
@1: Beitragszeitraum des mBGM-Paketes
@2: Tag der frühestmöglichen Verarbeitung
Erklärung
Das mBGM-Paket betrifft einen zukünftigen Abrechnungszeitraum.
Lösung
Das mBGM-Paket wird automatisiert von der ÖGK im entsprechenden Abrechnungszeitraum verbucht.
Variabler Text
@1: Beitragskontonummer des mBGM-Paketes
@2: Beitragszeitraum des mBGM-Paketes
Erklärung
Auf der gemeldeten Beitragskontonummer sind noch keine laufenden Versicherungszeiten vorhanden.
Lösungsmöglichkeiten
-
Fehlende Anmeldungen müssen nachgereicht werden. Falsch übermittelte Anmeldungen müssen berichtigt werden.
-
Sollte das betroffene Beitragskonto für einen späteren Beitragszeitraum angefordert worden sein, nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf.
Erklärung
Übermittlung einer mBGM Selbstabrechner mit folgenden Angaben:
• Im Tarifblock wird die Tarifgruppe „Freie Dienstnehmer – Angestellte“ angeführt.
• Verrechnungsbasis „Allgemeine Beitragsgrundlage“
• Verrechnungsposition „Standard-Tarifgruppenverrechnung“
• Verrechnungsbasis „Sonderzahlung“ mit der Verrechnungsposition „Standard-Tarifgruppenverrechnung (Sonderzahlung)“
Die Rückfrage wird ausgelöst, da die Verrechnungsbasis „Sonderzahlung“ mit der Verrechnungsposition „Standard-Tarifgruppenverrechnung (Sonderzahlung)“ zur Tarifgruppe „Freie Dienstnehmer – Angestellte“ nicht zulässig ist.
Lösung
Die Übermittlung einer Storno-mBGM und eine Neuübermittlung mit korrekten Ergänzungen sind erforderlich.
Variabler Text
@1: Verrechnungsposition
@2: Verrechnungsbasis Betrag
Erklärung
Die Rückfrage wird angelegt, wenn ein nicht zulässiger Abschlag verwendet wurde.
Beispiel:
Übermittlung einer mBGM Selbstabrechner mit folgenden Angaben:
• Tarifgruppe „Angestellter“
• Verrechnungsbasis „Allgemeine Beitragsgrundlage“ mit einem Betrag von 3.000,00 Euro
• Verrechnungsposition „Minderung AV auf 1%“
Die Rückfrage wird angelegt, da die Verrechnungsposition „Minderung AV auf 1%“ für den betroffenen Dienstnehmer auf Grund der Höhe des Einkommens nicht zulässig ist.
Lösung
Der Abschlag wurde in der Verrechnung nicht berücksichtigt. Die mBGM wird ohne Abschlag gespeichert und verbucht.
Ein Storno und eine Neuübermittlung der mBGM ohne Verrechnungsposition „Minderung AV auf 1%“ sind erforderlich.
Variabler Text
@1: Verrechnungsposition
Erklärung
Die Rückfrage wird angelegt, wenn der Dienstnehmer im betroffenen Beitragszeitraum das benötigte Mindestalter für den gemeldeten Abschlag noch nicht erreicht hat.
Beispiel:
Übermittlung einer mBGM Selbstabrechner für einen auf Grund des Alters nicht anspruchsberechtigten Dienstnehmer mit folgenden Angaben:
• Tarifgruppe „Angestellter“
• Verrechnungsbasis „Allgemeine Beitragsgrundlage“
• Verrechnungsposition „AV+IE Entfall Pensionsanspruch“
Lösung
Der Abschlag wurde in der Verrechnung nicht berücksichtigt. Die mBGM wird ohne Abschlag gespeichert und verbucht.
Ein Storno und eine Neuübermittlung der mBGM ohne Verrechnungsposition „AV+IE Entfall Pensionsanspruch“ sind erforderlich.
Variabler Text
@1: Verrechnungsposition
@2: Beginn des Zeitraumes der Neugründungsförderung
@3: Ende des Zeitraumes der Neugründungsförderung
Erklärung
Die Rückfrage wird angelegt, wenn der Abschlag zur Neugründerförderung nicht für einen Zeitraum der Neugründerförderungsinformation gemeldet wurde.
Alternativ wurde das Neugründungsförderungsformular nicht oder nach Übermittlung des mBGM-Paketes an die ÖGK übermittelt.
Beispiel:
Für den Dienstgeber ist bis 03/2026 eine Neugründerförderungsinformation gespeichert.
Für 04/2026 wurde eine mBGM Selbstabrechner mit folgenden Angaben übermittelt:
• Tarifgruppe „Arbeiter“
• Verrechnungsbasis „Allgemeine Beitragsgrundlage“
• Verrechnungsposition „Standard-Tarifgruppenverrechnung“
• Verrechnungsposition „WF-Entfall Neugründerförderung“
Der Abschlag „WF-Entfall Neugründerförderung“ 04/2026 ist nicht mehr zulässig.
Lösungsmöglichkeiten
-
Der Abschlag wurde in der Verrechnung nicht berücksichtigt. Die mBGM wird ohne Abschlag gespeichert und verbucht.
Ein Storno und eine Neuübermittlung der mBGM ohne Verrechnungsposition „WF-Entfall Neugründerförderung“ sind erforderlich.
-
Das Neugründungsförderungsformular ist der ÖGK zu übermitteln.
Ein Storno und eine Neuübermittlung der mBGM sind erforderlich.
Variabler Text
@1: Art des Abschlages, zum Beispiel: „Minderung AV auf 1%“
@2: Tarifgruppe Kurzbezeichnung
Tarifblockidentifikation:
• bei regelmäßiger Beschäftigung: Beginn der Verrechnung + Wert aus „Beginn der Verrechnung“
• bei fallweiser Beschäftigung: Beschäftigungstag + Wert aus „Beschäftigungstag der fallweisen Beschäftigung“
• bei kürzer als einen Monat vereinbarter Beschäftigung: erster Tag + Wert aus „Erster Tag der kürzer als einen Monat vereinbarten Beschäftigung“ bis letzter Tag + Wert aus „Letzter Tag der kürzer als einen Monat vereinbarten Beschäftigung“
Zum Beispiel: „Angestellter (Beginn der Verrechnung „01“)“ bei regelmäßiger Beschäftigung bzw.
„Angestellter (Beschäftigungstag „01“)“ bei fallweiser Beschäftigung bzw. „Angestellter (erster Tag „01“ bis letzter Tag „13“)“ bei kurzer Beschäftigung
@3: Verrechnungsbasis Bezeichnung
@4: Höhe Verrechnungsbasis Betrag
Erklärung
Die Rückfrage wird angelegt, wenn auf Grund der Höhe der gemeldeten Beitragsgrundlage ein Abschlag zur Verrechnung zulässig wäre, welcher vom Dienstgeber nicht gemeldet wurde.
Beispiel:
Übermittlung einer mBGM Selbstabrechner mit folgenden Angaben:
• Tarifgruppe „Arbeiter“
• Verrechnungsbasis „Allgemeine Beitragsgrundlage“
• Verrechnungsposition „Standard-Tarifgruppenverrechnung“
• Verrechnungsposition „Minderung AV auf 1%“
Lösung
Die Rückfrage dient als Hinweis.
Um den Abschlag zur Geltung zu bringen, sind ein Storno und eine Neuübermittlung der mBGM mit korrekter AV-Minderung zu übermitteln.
Variabler Text
@1: Art des Abschlages, zum Beispiel: „UV-Entfall 60. LJ vollendet“
@2: Tarifgruppe Kurzbezeichnung
Tarifblockidentifikation:
• bei regelmäßiger Beschäftigung: Beginn der Verrechnung + Wert aus „Beginn der Verrechnung“
• bei fallweiser Beschäftigung: Beschäftigungstag + Wert aus „Beschäftigungstag der fallweisen Beschäftigung“
• bei kürzer als einen Monat vereinbarter Beschäftigung: erster Tag + Wert aus „Erster Tag der kürzer als einen Monat vereinbarten Beschäftigung“ bis letzter Tag + Wert aus „Letzter Tag der kürzer als einen Monat vereinbarten Beschäftigung“
Zum Beispiel: „Angestellter (Beginn der Verrechnung „01“)“ bei regelmäßiger Beschäftigung bzw.
„Angestellter (Beschäftigungstag „01“)“ bei fallweiser Beschäftigung bzw. „Angestellter (erster Tag „01“ bis letzter Tag „13“)“ bei kurzer Beschäftigung
@3: Verrechnungsbasis Bezeichnung
Erklärung
Übermittlung einer mBGM Selbstabrechner für einen auf Grund des Alters anspruchsberechtigten Dienstnehmer mit folgenden Angaben:
• Tarifgruppe „Angestellter“
• Verrechnungsbasis „Allgemeine Beitragsgrundlage“
• Verrechnungsposition „Standard-Tarifgruppenverrechnung“
Die Rückfrage wurde angelegt, da der Dienstgeber gültige Abschläge („AV+IE Entfall Pensionsanspruch“ und „UV-Entfall 60. LJ vollendet“) trotz Zulässigkeit nicht gemeldet hat.
Ab diesem Alter wäre der Abschlag für UV auch möglich.
Lösung
Die Rückfrage dient als Hinweis.
Um den Abschlag zur Geltung zu bringen, sind ein Storno und eine Neuübermittlung der mBGM mit korrekten Abschlägen zu übermitteln.
Variabler Text
@1: Meldungsart
Erklärung
Für einen bereits verstorbenen Dienstnehmer wurde eine Meldung über das Todesdatum hinaus übermittelt.
Lösungsmöglichkeiten
-
Eine Prüfung des Todesdatums ist durchzuführen.
Ein Storno der mBGM und eine Neuübermittlung mit korrektem Datum (spätestens bis zum Todesdatum) sind erforderlich.
-
Ein Storno der mBGM ist zu übermitteln, sofern die mBGM fälschlicherweise übermittelt wurde.
Variabler Text
@1: Satzart der mBGM
@2: Referenzwert der mBGM, für die eine Stornomeldung erforderlich ist
Erklärung
Es ist bereits eine mBGM mit identer Satzart vorhanden.
Lösungsmöglichkeiten
-
Für die zu stornierende mBGM ist eine Stornomeldung zu übermitteln.
-
Sollte es sich um zwei oder mehrere Beschäftigungen innerhalb eines Beitragszeitraumes mit der gleichen Beschäftigungsfolge handeln, ist nur eine mBGM mit mehreren Tarifblöcken erforderlich. Alle mBGM sind zu stornieren und mit einer mBGM mit mehreren Tarifblöcken zu melden.
Variabler Text
@1: Summe der Beiträge mBGM
@2: Summe der Beiträge mBGM errechnet
Erklärung
Die Rückfrage wird angelegt, wenn die errechnete Summe der Beiträge der mBGM nicht ident ist mit der vom Dienstgeber übermittelten Summe der Beiträge.
Beispiel:
Übermittlung einer mBGM Selbstabrechner mit folgenden Angaben:
• Tarifgruppe „Angestellter“
• Verrechnungsbasis „Allgemeine Beitragsgrundlage“
• Verrechnungsposition „Standard-Tarifgruppenverrechnung“
Die Summe der Beiträge in der mBGM beträgt 543,21 Euro.
Die vom System berechnete Summe der Beiträge beträgt 545,21 Euro.
Es kommt zu einer Differenz zwischen den gemeldeten Beiträgen des Dienstgebers und der vom System berechneten Summe der Beiträge in der Höhe von 2,00 Euro.
Lösung
Ein Storno und eine Neuübermittlung der mBGM mit gegebenenfalls korrekten Angaben können erforderlich sein, damit die von Ihnen gemeldete Summe mit der Verbuchung der ÖGK übereinstimmt.
Variabler Text
@1: Verrechnungsbasis
@2: Verrechnungsposition
Erklärung
Die Rückfrage wird angelegt, wenn zu einer Verrechnungsbasis mehrfach die gleiche Verrechnungsposition gemeldet worden ist.
Beispiel:
Übermittlung einer mBGM Selbstabrechner mit folgenden Angaben:
• Tarifgruppe „Angestellter“
• Verrechnungsbasis „Allgemeine Beitragsgrundlage“
• Verrechnungsposition „Standard-Tarifgruppenverrechnung“ wird zweimal angeführt
Lösung
Die Rückfrage dient als Hinweis.
Eine Storno-mBGM und eine Neuübermittlung der mBGM sind erforderlich.
Variabler Text
@1: Tarifgruppe Bezeichnung
@2:
• bei regelmäßiger Beschäftigung: Beginn der Verrechnung + Wert aus „Beginn der Verrechnung“
• bei fallweiser Beschäftigung: Beschäftigungstag + Wert aus „Beschäftigungstag der fallweisen Beschäftigung“
• bei kürzer als einen Monat vereinbarter Beschäftigung: erster Tag + Wert aus „Erster Tag der kürzer als einen Monat vereinbarten Beschäftigung“ bis letzter Tag + Wert aus „Letzter Tag der kürzer als einen Monat vereinbarten Beschäftigung“
@3: Verrechnungsposition
@4: Verrechnungsbasis
Erklärung
Die Rückfrage wird angelegt, wenn zur gemeldeten Verrechnungsbasis die falsche Verrechnungsposition ausgewählt wurde. Die angegebene Verrechnungsposition muss mit einer eigenen oder bei der richtigen Verrechnungsbasis angeführt werden.
Beispiel:
Übermittlung einer mBGM Selbstabrechner mit folgenden Angaben:
• Verrechnungsbasis „Allgemeine Beitragsgrundlage“ in der Höhe von 1.500,00 Euro
• Verrechnungsposition „Standard-Tarifgruppenverrechnung“
• Verrechnungsbasis „Beitragsgrundlage zur BV“ in der Höhe von 1.500,00 Euro
• Verrechnungsposition „Betriebliche Vorsorge“
• Verrechnungsposition „Minderung AV auf 1%“
Die Rückfrage wird ausgelöst, da die Verrechnungsposition „Minderung AV auf 1%“ zur Verrechnungsbasis „Beitragsgrundlage zur BV“ nicht zulässig ist.
Lösung
Die Verrechnungsposition „Minderung AV auf 1%“ ist nur bei den Verrechnungsbasen „Allgemeine Beitragsgrundlage“ bzw. „Sonderzahlung“ möglich.
Eine Storno-mBGM und eine Neuübermittlung der mBGM sind erforderlich.
Variabler Text
@1: Verrechnungsbasis
@2: Verrechnungsbasis Betrag
Erklärung
Die Rückfrage wird angelegt, wenn zu einem Tarifblock mehrfach die gleiche Verrechnungsbasis gemeldet worden ist.
Beispiel:
Übermittlung einer mBGM Selbstabrechner mit folgenden Angaben:
• Tarifgruppe „Angestellter“
• Verrechnungsbasis „Allgemeine Beitragsgrundlage“ wurde zweimal gemeldet
Lösung
Sollte die „Allgemeine Beitragsgrundlage“ unterschiedlich hoch sein, sind eine Storno-mBGM und eine Neuübermittlung der mBGM mit korrekter Grundlage erforderlich.
Erklärung
Im mBGM-Paket wird „Jährliche Abrechnung geringfügig Beschäftigter“ angegeben, jedoch wird in der mBGM kein BV-Zuschlag verrechnet.
Lösung
Eine Storno-mBGM und eine Neuübermittlung der mBGM sind erforderlich, damit die Angabe der übermittelten Summe mit der von der ÖGK verrechneten Summe übereinstimmt.
Variabler Text
@1: Verrechnungsbasis für spezielle AV-Minderung
@2: Verrechnungsbasis („Allgemeine Beitragsgrundlage“ und/oder „Sonderzahlung“)
Erklärung
Die Rückfrage wird angelegt, wenn die Verrechnungsbasis für spezielle AV-Minderung höher oder gleich der Verrechnungsbasis („Allgemeine Beitragsgrundlage“ und/oder „Sonderzahlung“) ist.
Lösung
Eine Storno-mBGM und eine Neuübermittlung der mBGM mit korrekter Verrechnungsbasis für spezielle AV-Minderung sind erforderlich.
Variabler Text
@1: Datum (Beitragszeitraum Von-Datum)
@2: Datum (Beitragszeitraum Bis-Datum)
Erklärung
Die mBGM wurde nicht verarbeitet, da keine entsprechende Zeit zur Betrieblichen Vorsorge für den Beitragszeitraum gespeichert ist.
Lösungsmöglichkeiten
-
Eine Richtigstellung der Anmeldung mit Betrieblicher Vorsorge ist zu übermitteln.
-
Eine Storno-mBGM und eine Neuübermittelung der mBGM ohne Angabe der Betrieblichen Vorsorge sind erforderlich.
Variabler Text
@1: Datum (Beitragszeitraum Von-Datum)
@2: Datum (Beitragszeitraum Bis-Datum)
Erklärung
Die mBGM wurde nicht verarbeitet, da keine entsprechende Zeit zur Sozialversicherung für den Beitragszeitraum gespeichert ist. Dies kann beispielsweise eine Urlaubsersatzleistung betreffen, die zwar in der mBGM, allerdings nicht mit der Abmeldung gemeldet wurde.
Lösungsmöglichkeiten
-
Die Versicherungszeit ist zu überprüfen und die entsprechenden Meldungen sind zu übermitteln. Eine Anmeldung ist zu übermitteln.
-
Die Versicherungszeit ist zu überprüfen und die entsprechenden Meldungen sind zu übermitteln.
Ein Storno der Abmeldung, wenn das Beschäftigungsverhältnis doch aufrecht bleibt, oder eine Richtigstellung der Abmeldung ist zu übermitteln.
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Die Versicherungszeit ist zu überprüfen. Sofern keine Versicherungszeit vorhanden ist, ist ein Storno der mBGM zu übermitteln.
Variabler Text
@1: Datum (Beitragszeitraum Von-Datum)
@2: Datum (Beitragszeitraum Bis-Datum)
@3: Beschäftigungfolgetyp
Erklärung
Die mBGM wurde nicht verarbeitet, da keine entsprechende Zeit zur Sozialversicherung für den Beitragszeitraum gespeichert ist.
Lösungsmöglichkeiten
-
Die Versicherungszeit ist zu überprüfen und die entsprechenden Meldungen sind zu übermitteln. Eine Anmeldung ist zu übermitteln.
-
Die Versicherungszeit ist zu überprüfen und die entsprechenden Meldungen sind zu übermitteln.
Ein Storno der Abmeldung, wenn das Beschäftigungsverhältnis doch aufrecht bleibt, oder eine Richtigstellung der Abmeldung ist zu übermitteln.
-
Die Versicherungszeit ist zu überprüfen. Sofern keine Versicherungszeit vorhanden ist, ist ein Storno der mBGM zu übermitteln.
Variabler Text
@1: Beginn der Verrechnung
Erklärung
In der mBGM wurden zwei oder mehr Tarifblöcke gemeldet, jedoch ist nur ein Dienstverhältnis gespeichert.
Es ist zu prüfen, ob die mBGM falsch ist oder eine weitere Meldung fehlt, welche mehrere Versicherungszeiten pro Kalendermonat begründen würde.
Lösungsmöglichkeiten
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Die Versicherungszeit ist zu überprüfen und die entsprechenden Meldungen sind zu übermitteln. Eine Anmeldung ist zu übermitteln.
-
Die Versicherungszeit ist zu überprüfen und die entsprechenden Meldungen sind zu übermitteln.
Ein Storno der Abmeldung, wenn das Beschäftigungsverhältnis doch aufrecht bleibt, oder eine Richtigstellung der Abmeldung ist zu übermitteln.
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Eine Storno-mBGM und eine Neuübermittlung der mBGM mit einem Tarifblock sind zu übermitteln.
Variabler Text
@1: Tarifgruppe Kurzbezeichnung
Tarifblockidentifikation:
• bei regelmäßiger Beschäftigung: Beginn der Verrechnung + Wert aus „Beginn der Verrechnung“
• bei fallweiser Beschäftigung: Beschäftigungstag + Wert aus „Beschäftigungstag der fallweisen Beschäftigung“
• bei kürzer als einen Monat vereinbarter Beschäftigung: erster Tag + Wert aus „Erster Tag der kürzer als einen Monat vereinbarten Beschäftigung“ bis letzter Tag + Wert aus „Letzter Tag der kürzer als einen Monat vereinbarten Beschäftigung“
Zum Beispiel: „Angestellter (Beginn der Verrechnung „01“)“ bei regelmäßiger Beschäftigung bzw.
„Angestellter (Beschäftigungstag „01“)“ bei fallweiser Beschäftigung bzw. „Angestellter (erster Tag „01“ bis letzter Tag „13“)“ bei kurzer Beschäftigung
@2: Verrechnungsbasis Bezeichnung
Erklärung
Die mBGM wurde nicht verarbeitet, da keine entsprechende Zeit zur Sozialversicherung für den Beitragszeitraum gespeichert ist.
Lösungsmöglichkeiten
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Die Versicherungszeit ist zu überprüfen und die entsprechenden Meldungen sind zu übermitteln. Eine Anmeldung ist zu übermitteln.
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Die Versicherungszeit ist zu überprüfen und die entsprechenden Meldungen sind zu übermitteln. Ein Storno der Abmeldung, wenn das Beschäftigungsverhältnis doch aufrecht bleibt, oder eine Richtigstellung der Abmeldung ist zu übermitteln.
-
Die Versicherungszeit ist zu überprüfen. Sofern keine Versicherungszeit vorhanden ist, ist ein Storno der mBGM zu übermitteln.
Variabler Text
@1: Tarifgruppe Kurzbezeichnung
Tarifblockidentifikation:
• bei regelmäßiger Beschäftigung: Beginn der Verrechnung + Wert aus „Beginn der Verrechnung“
• bei fallweiser Beschäftigung: Beschäftigungstag + Wert aus „Beschäftigungstag der fallweisen Beschäftigung“
• bei kürzer als einen Monat vereinbarter Beschäftigung: erster Tag + Wert aus „Erster Tag der kürzer als einen Monat vereinbarten Beschäftigung“ bis letzter Tag + Wert aus „Letzter Tag der kürzer als einen Monat vereinbarten Beschäftigung“
Zum Beispiel: „Angestellter (Beginn der Verrechnung „01“)“ bei regelmäßiger Beschäftigung bzw.
„Angestellter (Beschäftigungstag „01“)“ bei fallweiser Beschäftigung bzw. „Angestellter (erster Tag „01“ bis letzter Tag „13“)“ bei kurzer Beschäftigung
@2: Verrechnungsbasis Bezeichnung
Erklärung
Die mBGM wurde nicht verarbeitet, da keine entsprechende Zeit zur Betrieblichen Vorsorge für den Beitragszeitraum gespeichert ist. Eventuell wurde bei der Anmeldung der beitragsfreie Monat berücksichtigt.
Lösungsmöglichkeiten
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Eine Richtigstellung der Anmeldung mit Betrieblicher Vorsorge ist zu übermitteln.
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Eine Storno-mBGM und eine Neuübermittelung der mBGM ohne Angabe der Betrieblichen Vorsorge sind erforderlich.
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Bei fallweiser Beschäftigung: Eine Storno-mBGM und eine Neuübermittelung der mBGM mit Angabe der Betrieblichen Vorsorge im korrekten Tarifblock sind erforderlich.
Variabler Text
@1: BeschäftigungVon
@2: BeschäftigungBis
@3: Beitragszeitraum
@4: Versicherungsbereich
Erklärung
Trotz Vorliegens einer Zeit in der Sozialversicherung oder Betrieblichen Vorsorge wurde keine mBGM übermittelt.
Lösungsmöglichkeiten
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Die Versicherungszeit ist zu überprüfen und die entsprechenden Meldungen sind zu übermitteln.
Eine Anmeldung ist zu übermitteln.
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Die Versicherungszeit ist zu überprüfen und die entsprechenden Meldungen sind zu übermitteln.
Eine fehlende Abmeldung zur Karenz ist zu übermitteln.
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Wurde bei Vorliegen einer Arbeitsunfähigkeit die entsprechende Arbeits- und Entgeltbestätigung nicht übermittelt, ist dies nachzuholen.
-
Die Versicherungszeit ist zu überprüfen und die entsprechenden Meldungen sind zu übermitteln.
Eine fehlende Grundlage ist mittels mBGM zu übermitteln.
Variabler Text
@1: Verrechnungsbasis Bezeichnung, zum Beispiel: „Allgemeine Beitragsgrundlage“ + „Beitragsgrundlage bei unbezahltem Urlaub“
@2: Betrag bzw. Summe Beitragsgrundlage
@3: Tarifgruppe Kurzbezeichnung
Tarifblockidentifikation:
• bei regelmäßiger Beschäftigung: Beginn der Verrechnung + Wert aus „Beginn der Verrechnung“
• bei fallweiser Beschäftigung: Beschäftigungstag + Wert aus „Beschäftigungstag der fallweisen Beschäftigung“
• bei kürzer als einen Monat vereinbarter Beschäftigung: erster Tag + Wert aus „Erster Tag der kürzer als einen Monat vereinbarten Beschäftigung“ bis letzter Tag + Wert aus „Letzter Tag der kürzer als einen Monat vereinbarten Beschäftigung“
Zum Beispiel: „Angestellter (Beginn der Verrechnung „01“)“ bei regelmäßiger Beschäftigung bzw.
„Angestellter (Beschäftigungstag „01“)“ bei fallweiser Beschäftigung bzw. „Angestellter (erster Tag „01“ bis letzter Tag „13“)“ bei kurzer Beschäftigung
Erklärung
Die in der mBGM gemeldete Beitragsgrundlage übersteigt die Geringfügigkeitsgrenze.
Lösungsmöglichkeiten
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Die Versicherungszeit ist zu überprüfen.
Bei tatsächlicher Überschreitung der Geringfügigkeitsgrenze ist die mBGM zu stornieren und eine Neuübermittlung mit korrekter Tarifgruppe erforderlich.
-
Die Versicherungszeit ist zu überprüfen.
Bei Angabe einer falschen Beitragsgrundlage in der mBGM ist die mBGM zu stornieren und eine Neuübermittlung mit korrekter Beitragsgrundlage erforderlich.
-
Die Versicherungszeit ist im DG-Dashboard zu überprüfen.
Bei Vorliegen einer fehlerhaften Versicherungszeit ist eine Richtigstellung der Anmeldung/Richtigstellung der Abmeldung zu übermitteln.
Variabler Text
@1: Verrechnungsbasis Bezeichnung, zum Beispiel: „Allgemeine Beitragsgrundlage“
@2: Betrag bzw. Summe
@3: Tarifgruppe Kurzbezeichnung
Tarifblockidentifikation:
• bei regelmäßiger Beschäftigung: Beginn der Verrechnung + Wert aus „Beginn der Verrechnung“
• bei fallweiser Beschäftigung: Beschäftigungstag + Wert aus „Beschäftigungstag der fallweisen Beschäftigung“
• bei kürzer als einen Monat vereinbarter Beschäftigung: erster Tag + Wert aus „Erster Tag der kürzer als einen Monat vereinbarten Beschäftigung“ bis letzter Tag + Wert aus „Letzter Tag der kürzer als einen Monat vereinbarten Beschäftigung“
Zum Beispiel: „Angestellter (Beginn der Verrechnung „01“)“ bei regelmäßiger Beschäftigung bzw.
„Angestellter (Beschäftigungstag „01“)“ bei fallweiser Beschäftigung bzw. „Angestellter (erster Tag „01“ bis letzter Tag „13“)“ bei kurzer Beschäftigung
Erklärung
Die in der mBGM gemeldete Beitragsgrundlage liegt unter der Geringfügigkeitsgrenze.
Lösungsmöglichkeiten
-
Die Versicherungszeit ist zu überprüfen.
Liegt die gemeldete Beitragsgrundlage tatsächlich unter der Geringfügigkeitsgrenze, ist die mBGM zu stornieren und eine Neuübermittlung mit korrekter Tarifgruppe erforderlich.
-
Die Versicherungszeit ist zu überprüfen.
Bei Angabe einer falschen Beitragsgrundlage in der mBGM ist die mBGM zu stornieren und eine Neuübermittlung mit korrekter Beitragsgrundlage erforderlich.
-
Die Versicherungszeit ist im DG-Dashboard zu überprüfen.
Bei Vorliegen einer fehlerhaften Versicherungszeit ist eine Richtigstellung der Anmeldung/Richtigstellung der Abmeldung zu übermitteln.
Variabler Text
@1: Verrechnungsbasis Bezeichnung, zum Beispiel: „Allgemeine Beitragsgrundlage“
@2: Betrag bzw. Summe
@3: Tarifgruppe Kurzbezeichnung
Tarifblockidentifikation:
• bei regelmäßiger Beschäftigung: Beginn der Verrechnung + Wert aus „Beginn der Verrechnung“
• bei fallweiser Beschäftigung: Beschäftigungstag + Wert aus „Beschäftigungstag der fallweisen Beschäftigung“
• bei kürzer als einen Monat vereinbarter Beschäftigung: erster Tag + Wert aus „Erster Tag der kürzer als einen Monat vereinbarten Beschäftigung“ bis letzter Tag + Wert aus „Letzter Tag der kürzer als einen Monat vereinbarten Beschäftigung“
Zum Beispiel: „Angestellter (Beginn der Verrechnung „01“)“ bei regelmäßiger Beschäftigung bzw.
„Angestellter (Beschäftigungstag „01“)“ bei fallweiser Beschäftigung bzw. „Angestellter (erster Tag „01“ bis letzter Tag „13“)“ bei kurzer Beschäftigung
Erklärung
Die Rückfrage wird angelegt, wenn die gemeldete Beitragsgrundlage bzw. die Summe der gemeldeten Beitragsgrundlagen („Allgemeine Beitragsgrundlage“ + „Beitragsgrundlage bei unbezahltem Urlaub“) über der Höchstbeitragsgrundlage liegt.
Beispiel 1:
Für den Dienstnehmer ist beim Dienstgeber eine Versicherungszeit vom 01.01.2026 bis 15.01.2026 als „Angestellter“ vorhanden.
Übermittlung einer mBGM für den Beitragszeitraum 01/2026 mit folgenden Angaben:
• Tarifgruppe „Angestellter“
• Verrechnungsbasis „Allgemeine Beitragsgrundlage“ von 3.600,00 Euro
231,00 Euro (tägliche Höchstbeitragsgrundlage für 2026) x 15 (Verrechnungstage) = 3.465,00 Euro
Es wird die Rückfrage angelegt, da die gemeldete Beitragsgrundlage von 3.600,00 Euro den errechneten Höchstbeitragsgrundlage Betrag von 3.465,00 Euro übersteigt.
Beispiel 2:
Für den Dienstnehmer ist beim Dienstgeber eine Versicherungszeit vom 01.01.2026 bis 16.01.2026 als „Angestellter“ vorhanden.
Der Dienstgeber übermittelt für den Dienstnehmer eine mBGM für den Beitragszeitraum Jänner 2026 mit folgenden Angaben:
• Tarifgruppe „Angestellter“
• Verrechnungsbasis „Allgemeine Beitragsgrundlage“ von 3.000,00 Euro
• Beitragsgrundlage „unbezahlter Urlaub“ von 1.000,00 Euro
231,00 Euro (tägliche Höchstbeitragsgrundlage für 2026) x 16 (Verrechnungstage) = 3.696,00 Euro
Es wird die Rückfrage angelegt, da die Summe der Beitragsgrundlage „unbezahlter Urlaub“ inklusive „Allgemeiner Beitragsgrundlage“ von 4.000,00 Euro die errechnete Höchstbeitragsgrundlage von 3.696,00 Euro übersteigt.
Beispiel 3:
Für den Dienstnehmer ist beim Dienstgeber eine Versicherungszeit vom 01.01.2026 bis 14.01.2026 als „Angestellter“ vorhanden.
Der Dienstgeber übermittelt für den Dienstnehmer eine mBGM für den Beitragszeitraum Jänner 2026 mit folgenden Angaben:
• Tarifgruppe „Angestellter“
• Beitragsgrundlage bei „unbezahltem Urlaub“ von 3.300,00 Euro
231,00 Euro (tägliche Höchstbeitragsgrundlage für 2026) x 14 (Verrechnungstage) = 3.234,00 Euro
Es wird die Rückfrage angelegt, da die Beitragsgrundlage bei „unbezahltem Urlaub“ von 3.300,00 Euro höher ist als die errechnete Höchstbeitragsgrundlage von 3.234,00 Euro.
Lösungsmöglichkeiten
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Die Versicherungszeit ist zu überprüfen. Liegt die gemeldete Beitragsgrundlage tatsächlich über der Höchstbeitragsgrundlage, ist die mBGM zu stornieren und eine Neuübermittlung mit einer Beitragsgrundlage bis maximal zur Höchstbeitragsgrundlage erforderlich.
-
Die Versicherungszeit ist zu überprüfen. Bei Angabe einer falschen Beitragsgrundlage in der mBGM ist die mBGM zu stornieren und eine Neuübermittlung mit korrekter Beitragsgrundlage erforderlich.
-
Die Versicherungszeit ist im DG-Dashboard zu überprüfen. Bei Vorliegen einer fehlerhaften Versicherungszeit ist eine Richtigstellung der Anmeldung/Richtigstellung der Abmeldung oder ein Storno der Abmeldung zu übermitteln.
Variabler Text
@1: Summe Grundlage-SZ im Jahr
@2: HBG-Sonderzahlung
Erklärung
Die Rückfrage wird angelegt, wenn die gemeldete monatliche Beitragsgrundlage „Sonderzahlung“ inklusive der bis dahin im Beitragsjahr übermittelten Sonderzahlungen die Höchstbeitragsgrundlage für die Sonderzahlung übersteigt.
Beispiel:
Für den Dienstnehmer wurden vom Dienstgeber im Beitragsjahr 2026 bereits Sonderzahlungen in der Höhe von 11.000,00 Euro übermittelt.
Übermittlung einer mBGM für den Beitragszeitraum 3/2026 mit folgenden Angaben:
• Tarifgruppe „Angestellter“
• Beitragsgrundlage „Sonderzahlung“ von 3.700,00 Euro
11.000,00 Euro + 3.700,00 Euro (aus aktueller Beitragsgrundlagemeldung) = 14.700,00 Euro
Die Rückfrage wird angelegt, da die Summe der Beitragsgrundlagen in der Jahresbetrachtung 14.700,00 Euro höher ist als die Höchstbeitragsgrundlage für Sonderzahlungen von 13.860,00 Euro (Wert 2026).
Lösungsmöglichkeiten
-
Die Versicherungszeit ist zu überprüfen.
Liegt die gemeldete Sonderzahlung tatsächlich über der jährlichen Höchstbeitragsgrundlage, ist die mBGM zu stornieren und eine Neuübermittlung mit einer Sonderzahlung bis maximal zur jährlichen Höchstbeitragsgrundlage erforderlich.
-
Die Versicherungszeit ist zu überprüfen.
Bei Angabe einer falschen Sonderzahlung in der mBGM ist die mBGM zu stornieren und eine Neuübermittlung mit korrekter Sonderzahlung erforderlich.
Variabler Text
@1: gemeldetes Verrechnungsgrundlage-KZ
@2: ermitteltes Verrechnungsgrundlage-KZ
@3: gemeldete Verrechnungsgrundlage Text
@4: ermittelte Verrechnungsgrundlage Text
Erklärung
In der mBGM wurde die Verrechnungsgrundlage „SV-Verrechnung mit Zeit in der SV“ angegeben.
Es liegt jedoch eine Zeit in der Sozialversicherung und Betrieblichen Vorsorge vor.
Lösungsmöglichkeiten
-
Die Versicherungszeit ist zu überprüfen und die entsprechenden Meldungen sind zu übermitteln.
Eine Storno-mBGM und eine Neuübermittelung der mBGM mit Angabe der korrekten Verrechnungsgrundlage sind erforderlich.
-
Die Versicherungszeit ist zu überprüfen und die entsprechenden Meldungen sind zu übermitteln.
Die Anmeldung ist mit einer Richtigstellung der Anmeldung zu berichtigen, sofern die Zeit zur Betrieblichen Vorsorge nicht korrekt ist.
Variabler Text
@1: Verrechnungsbasis Bezeichnung, zum Beispiel: „Beitragsgrundlage DAG fallweise / kürzer als ein Monat vereinbarte geringfügige Beschäftigung“
@2: Betrag
@3: Tarifgruppe Kurzbezeichnung
Tarifblockidentifikation:
• bei regelmäßiger Beschäftigung: Beginn der Verrechnung + Wert aus „Beginn der Verrechnung“
• bei fallweiser Beschäftigung: Beschäftigungstag + Wert aus „Beschäftigungstag der fallweisen Beschäftigung“
• bei kürzer als einen Monat vereinbarter Beschäftigung: erster Tag + Wert aus „Erster Tag der kürzer als einen Monat vereinbarten Beschäftigung“ bis letzter Tag + Wert aus „Letzter Tag der kürzer als einen Monat vereinbarten Beschäftigung“
Zum Beispiel: „Angestellter (Beginn der Verrechnung „01“)“ bei regelmäßiger Beschäftigung bzw.
„Angestellter (Beschäftigungstag „01“)“ bei fallweiser Beschäftigung bzw. „Angestellter (erster Tag „01“ bis letzter Tag „13“)“ bei kurzer Beschäftigung
@4: Bezeichnungen Summierte Verrechnungsbasen, zum Beispiel: „Allgemeine Beitragsgrundlage“ + „Sonderzahlung“
@5: Betrag/Summe der Grundlagen
Erklärung
Die gemeldete Beitragsgrundlage für die Verrechnungsbasis „Beitragsgrundlage DAG fallweise / kürzer als ein Monat vereinbarte geringfügige Beschäftigung“ liegt unter der Summe aus der Beitragsgrundlage „Allgemeine Beitragsgrundlage“ und der Beitragsgrundlage „Sonderzahlung“.
Lösung
Die Höhe der Verrechnungsbasis „Beitragsgrundlage DAG fallweise / kürzer als ein Monat vereinbarte geringfügige Beschäftigung“ ist zu überprüfen.
Die Höhe der Dienstgeberabgabe (DAG) hat der Summe der „Allgemeinen Beitragsgrundlage“ inklusive einer eventuellen Sonderzahlung zu entsprechen.
Eine Storno-mBGM und eine Neuübermittelung der mBGM mit Angabe der DAG in Höhe der „Allgemeinen Beitragsgrundlage“ und der Beitragsgrundlage „Sonderzahlung“ sind erforderlich.
Variabler Text
@1: Tarifgruppe Kurzbezeichnung
Tarifblockidentifikation:
• bei regelmäßiger Beschäftigung: Beginn der Verrechnung + Wert aus „Beginn der Verrechnung“
• bei fallweiser Beschäftigung: Beschäftigungstag + Wert aus „Beschäftigungstag der fallweisen Beschäftigung“
• bei kürzer als einen Monat vereinbarter Beschäftigung: erster Tag + Wert aus „Erster Tag der kürzer als einen Monat vereinbarten Beschäftigung“ bis letzter Tag + Wert aus „Letzter Tag der kürzer als einen Monat vereinbarten Beschäftigung“
Zum Beispiel: „Angestellter (Beginn der Verrechnung „01“)“ bei regelmäßiger Beschäftigung bzw.
„Angestellter (Beschäftigungstag „01“)“ bei fallweiser Beschäftigung bzw. „Angestellter (erster Tag „01“ bis letzter Tag „13“)“ bei kurzer Beschäftigung
@2: Verrechnungsbasis Bezeichnung, zum Beispiel: „Beitragsgrundlage DAG fallweise / kürzer als ein Monat vereinbarte geringfügige Beschäftigung“
Erklärung
Die mBGM wurde nicht verarbeitet, da keine entsprechende Zeit in der Sozialversicherung für den Beitragszeitraum gespeichert ist.
Beispiel: Eine mBGM mit Beginn der Verrechnung „01“ und Tarifgruppe „Angestellter“ wurde für 05/2026 übermittelt. Es liegt jedoch keine Versicherungszeit per 01.05.2026 vor, da die Versicherungszeit mit 30.04.2026 beendet wurde.
Beispiel: Der Beginn oder das Ende der Verrechnung auf der mBGM stimmt nicht mit den gemeldeten Versicherungszeiten überein.
Lösungsmöglichkeiten
-
Die Versicherungszeit ist im DG-Dashboard zu überprüfen und die entsprechenden Meldungen sind zu übermitteln. Eine neuerliche Anmeldung ist zu übermitteln.
-
Die Versicherungszeit ist im DG-Dashboard zu überprüfen und die entsprechenden Meldungen sind zu übermitteln. Ein Storno der Abmeldung, wenn das Beschäftigungsverhältnis doch aufrecht bleibt, oder eine Richtigstellung der Abmeldung ist zu übermitteln.
-
Die Versicherungszeit ist im DG-Dashboard zu überprüfen. Sofern die Versicherungszeit korrekt ist, sind ein Storno der mBGM und eine neuerliche mBGM mit korrigierten Angaben zu übermitteln.
-
Die Versicherungszeit ist im DG-Dashboard zu überprüfen. Sofern keine Versicherungszeit vorhanden ist, ist ein Storno der mBGM zu übermitteln.
Variabler Text
@1: Tarifgruppe Bezeichnung
@2:
• bei regelmäßiger Beschäftigung: Beginn der Verrechnung + Wert aus „Beginn der Verrechnung“
• bei fallweiser Beschäftigung: Beschäftigungstag + Wert aus „Beschäftigungstag der fallweisen Beschäftigung“
• bei kürzer als einen Monat vereinbarter Beschäftigung: erster Tag + Wert aus „Erster Tag der kürzer als einen Monat vereinbarten Beschäftigung“ bis letzter Tag + Wert aus „Letzter Tag der kürzer als einen Monat vereinbarten Beschäftigung“
@3: Verrechnungsbasis
@4: Verrechnungsbasis
Erklärung
Einige Verrechnungsbasis-Typen sind nur möglich, wenn gleichzeitig auch andere Verrechnungsbasis-Typen in einer mBGM enthalten sind. Wenn Verrechnungsbasen vorliegen, die für sich alleine nicht möglich sind, wird die mBGM nicht weiterverarbeitet.
Diese Prüfung betrifft die folgenden Verrechnungsbasis-Typen:
• „Allgemeine Beitragsgrundlage für spezielle AV-Minderung“ (AZ) ist nur zulässig mit „Allgemeine Beitragsgrundlage“ (AB)
• „Allgemeine Beitragsgrundlage für PV-Reduktion“ (RP) ist nur zulässig mit „Allgemeine Beitragsgrundlage“ (AB)
• „Sonderzahlung für spezielle AV-Minderung“ (SO) ist nur zulässig mit „Sonderzahlung“ (SZ)
• „Beitrag zur BV“ (BB) ist nur zulässig mit „Beitragsgrundlage zur BV“ (BV)
• „Beitragsgrundlage DAG fallweise / kürzer als ein Monat vereinbarte geringfügige Beschäftigung“ (SO) ist nur zulässig mit „Allgemeine Beitragsgrundlage“ (AB) oder „Sonderzahlung“ (SZ)
• „Differenzbeitragsgrundlage SW-Entschädigungs-Reduktion“ (SR) ist nur zulässig mit „Allgemeine Beitragsgrundlage“ (AB) oder „Sonderzahlung“ (SZ)
Lösung
Die Verrechnungsbasen sind zu überprüfen.
Eine Storno-mBGM und eine Neuübermittlung der mBGM mit Angabe der korrekten im Zusammenhang stehenden Verrechnungsbasen sind erforderlich.
Variabler Text
@1: Tarifgruppe Bezeichnung
@2:
• bei regelmäßiger Beschäftigung: Beginn der Verrechnung + Wert aus „Beginn der Verrechnung“
• bei fallweiser Beschäftigung: Beschäftigungstag + Wert aus „Beschäftigungstag der fallweisen Beschäftigung“
• bei kürzer als einen Monat vereinbarter Beschäftigung: erster Tag + Wert aus „Erster Tag der kürzer als einen Monat vereinbarten Beschäftigung“ bis letzter Tag + Wert aus „Letzter Tag der kürzer als einen Monat vereinbarten Beschäftigung“
Erklärung
In der mBGM wurde nur das Service-Entgelt abgerechnet.
Die Abrechnung des Service-Entgeltes erfordert die Angabe der „Allgemeinen Beitragsgrundlage“.
Daher wurde die Rückfrage angelegt und die mBGM nicht verbucht.
Lösungsmöglichkeiten
-
Eine Storno-mBGM und eine Neuübermittlung der mBGM mit Angabe der „Allgemeinen Beitragsgrundlage“ und des Service-Entgeltes sind erforderlich.
-
Übermittlung einer Storno-mBGM, sofern das Service-Entgelt fälschlicherweise abgerechnet wurde.
Variabler Text
@1: Tarifgruppe Bezeichnung
@2:
• bei regelmäßiger Beschäftigung: Beginn der Verrechnung + Wert aus „Beginn der Verrechnung“
• bei fallweiser Beschäftigung: Beschäftigungstag + Wert aus „Beschäftigungstag der fallweisen Beschäftigung“
• bei kürzer als einen Monat vereinbarter Beschäftigung: erster Tag + Wert aus „Erster Tag der kürzer als einen Monat vereinbarten Beschäftigung“ bis letzter Tag + Wert aus „Letzter Tag der kürzer als einen Monat vereinbarten Beschäftigung“
@3: Verrechnungsbasis
Erklärung
Die Rückfrage wird ausgelöst, wenn zu einer Tarifgruppe eine nicht gültige Verrechnungsbasis gemeldet wird.
Die Verrechnungsbasis und alle zugehörigen Verrechnungspositionen werden gestrichen, somit nicht für die Verbuchung berücksichtigt.
Lösung
Es ist eine Überprüfung der Tarifgruppe bzw. der Verrechnungsbasis notwendig.
Eine Storno-mBGM und eine Neuübermittlung der mBGM mit Angabe der korrekten Verrechnungsbasis inklusive Verrechnungsposition sind erforderlich.
Variabler Text
@1: Verrechnungsposition
Erklärung
Die Rückfrage wird angelegt, wenn zu einem Tarifblock und einer Verrechnungsbasis eine nicht gültige Verrechnungsposition gemeldet wird.
Beispiel:
Übermittlung einer mBGM Selbstabrechner mit folgenden Angaben:
• Verrechnungsbasis „Allgemeine Beitragsgrundlage“
• Verrechnungsposition „XY“
Diese Verrechnungsposition ist nicht gültig.
Lösung
Die vom Dienstgeber gemeldete Verrechnungsposition ist unbekannt.
Eine Storno-mBGM und eine Neuübermittlung der mBGM mit Angabe der korrekten Verrechnungsposition sind erforderlich.
Variabler Text
@1: Verrechnungsbasis
@2: Verrechnungsposition
@3: Tarifgruppe Bezeichnung
@4:
• bei regelmäßiger Beschäftigung: Beginn der Verrechnung + Wert aus „Beginn der Verrechnung“
• bei fallweiser Beschäftigung: Beschäftigungstag + Wert aus „Beschäftigungstag der fallweisen Beschäftigung“
• bei kürzer als einen Monat vereinbarter Beschäftigung: erster Tag + Wert aus „Erster Tag der kürzer als einen Monat vereinbarten Beschäftigung“ bis letzter Tag + Wert aus „Letzter Tag der kürzer als einen Monat vereinbarten Beschäftigung“
Erklärung
Die Rückfrage wird angelegt, wenn zu einer Verrechnungsbasis eine als zwingend zu meldende Verrechnungsposition nicht gemeldet wurde.
Beispiel:
1. Übermittlung einer mBGM mit folgenden Angaben:
• Verrechnungsbasis „Allgemeine Beitragsgrundlage“
• Verrechnungsposition „Minderung AV auf 2%“
2. Übermittlung einer mBGM mit folgenden Angaben:
• Verrechnungsbasis „Allgemeine Beitragsgrundlage“
• Verrechnungsposition „Standard-Tarifgruppenverrechnung (Sonderzahlung)“
Die zwingend erforderliche Verrechnungsposition „Standard-Tarifgruppenverrechnung“ fehlt. Die Verrechnungsposition „Standard-Tarifgruppenverrechnung (Sonderzahlung)“ ist nur bei Angabe der Verrechnungsbasis „Sonderzahlung“ (SZ) zulässig.
Lösung
Eine Storno-mBGM und eine Neuübermittlung der mBGM mit Angabe der korrekten Verrechnungsposition sind erforderlich.
Variabler Text
@1: Verrechnungsbasis
@2: Tarifgruppe Bezeichnung
@3:
• bei regelmäßiger Beschäftigung: Beginn der Verrechnung + Wert aus „Beginn der Verrechnung“
• bei fallweiser Beschäftigung: Beschäftigungstag + Wert aus „Beschäftigungstag der fallweisen Beschäftigung“
• bei kürzer als einen Monat vereinbarter Beschäftigung: erster Tag + Wert aus „Erster Tag der kürzer als einen Monat vereinbarten Beschäftigung“ bis letzter Tag + Wert aus „Letzter Tag der kürzer als einen Monat vereinbarten Beschäftigung“
Erklärung
Die Rückfrage wird angelegt, wenn zu einer bestimmten Tarifgruppe keine Verrechnungsbasis „Beitragsgrundlage zur BV“ (BV) abgerechnet werden darf.
Je Tarifgruppe ist definiert, ob die Verrechnung einer Betrieblichen Vorsorge zulässig ist oder nicht. Wenn eine Verrechnungsbasis und eine Verrechnungsposition für die Betriebliche Vorsorge übermittelt werden, aber die Betriebliche Vorsorge für die Tarifgruppe nicht zulässig ist, wird diese Verrechnungsbasis mit allen zugehörigen Verrechnungspositionen gestrichen.
Lösung
Eine Überprüfung der Tarifgruppe ist durchzuführen.
Eine Storno-mBGM und eine Neuübermittlung der mBGM ohne Angabe der Verrechnungsbasis „Beitragsgrundlage zur BV“ (BV) sind erforderlich.
Variabler Text
@1: Verrechnungsposition
@2: Verrechnungsposition (nicht zulässig)
@3: Tarifgruppe Kurzbezeichnung
Tarifblockidentifikation:
• bei regelmäßiger Beschäftigung: Beginn der Verrechnung + Wert aus „Beginn der Verrechnung“
• bei fallweiser Beschäftigung: Beschäftigungstag + Wert aus „Beschäftigungstag der fallweisen Beschäftigung“
• bei kürzer als einen Monat vereinbarter Beschäftigung: erster Tag + Wert aus „Erster Tag der kürzer als einen Monat vereinbarten Beschäftigung“ bis letzter Tag + Wert aus „Letzter Tag der kürzer als einen Monat vereinbarten Beschäftigung“
Zum Beispiel: „Angestellter (Beginn der Verrechnung „01“)“ bei regelmäßiger Beschäftigung bzw.
„Angestellter (Beschäftigungstag „01“)“ bei fallweiser Beschäftigung bzw. „Angestellter (erster Tag „01“ bis letzter Tag „13“)“ bei kurzer Beschäftigung
@4: Verrechnungsbasis (nicht zulässig)
@5: Verrechnungsbasis
Erklärung
Beispiel:
Übermittlung einer mBGM Selbstabrechner mit folgenden Angaben:
• Tarifgruppe „Angestellter“
• Verrechnungsbasis „Allgemeine Beitragsgrundlage“ in der Höhe von 1.000,00 Euro
• Verrechnungsposition „Standard-Tarifgruppenverrechnung“
• Verrechnungsposition „Minderung AV auf 2%“
• Verrechnungsposition „AV+IE Entfall Pensionsanspruch“
Die Rückfrage wird angelegt, da die Verrechnungsposition „Minderung AV auf 2%“ auf Grund der Verrechnungsposition „AV+IE Entfall Pensionsanspruch“ nicht für weitere Verarbeitung zu berücksichtigen ist.
Lösung
Eine Storno-mBGM und eine Neuübermittlung der mBGM mit Angabe der korrekten Verrechnungsposition sind erforderlich.
Variabler Text
@1: Verrechnungsbasis
@2: Zeitraum-Von Datum
@3: Zeitraum-Bis Datum
Erklärung
Es erfolgt eine Überprüfung auf Gültigkeit zu einer Verrechnungsbasis.
Der Rückfrage wird angelegt, wenn eine Verrechnungsbasis zu einer Tarifgruppe in dem gemeldeten Beitragszeitraum noch nicht oder nicht mehr zulässig ist (zum Beispiel auf Grund gesetzlicher Änderungen).
Lösung
Der Beitragszeitraum oder die Tarifgruppe ist zu überprüfen.
Eine Storno-mBGM und eine Neuübermittlung der mBGM mit Angabe der korrekten Tarifgruppe sind erforderlich.
Variabler Text
@1: Beitragszeitraum
Erklärung
Es wurde keine mBGM für den betroffenen Beitragszeitraum und den betroffenen Dienstnehmer übermittelt. Die Versicherungszeit ist im DG-Dashboard zu überprüfen.
Lösungsmöglichkeiten
-
Eine mBGM für den betroffenen Beitragszeitraum und den betroffenen Dienstnehmer ist zu übermitteln.
-
Eine fehlende Arbeits- und Entgeltbestätigung ist zu übermitteln, sofern der Dienstnehmer Leistungsbezüge der ÖGK beziehen sollte, weshalb keine mBGM übermittelt wurde.
-
Eine Storno Anmeldung oder eine fehlende Abmeldung ist zu übermitteln, sofern keine Versicherungszeit im betroffenen Beitragszeitraum vorhanden sein sollte.
Variabler Text
@1: Verrechnungsposition
@2: Beitrag Verrechnungsposition
@3: Kontrollsumme Verrechnungsposition
Erklärung
Die Rückfrage wird angelegt, wenn sich der vom Dienstgeber gemeldete Beitrag zu einer Verrechnungsposition von der vom System ermittelten Kontrollsumme zu dieser Verrechnungsposition unterscheidet.
Beispiel:
Übermittlung einer mBGM Selbstabrechner mit folgenden Angaben:
• Verrechnungsbasis „Allgemeine Beitragsgrundlage“ mit einer Grundlage in der Höhe von 1.200,00 Euro
• Verrechnungsposition „Minderung AV auf 2%“
Als Beitrag zu dieser Verrechnungsposition werden - 38,00 Euro gemeldet. Von der ÖGK wird eine Kontrollsumme zu dieser Verrechnungsposition in der Höhe von - 36,00 Euro berechnet.
Lösung
Eine Storno-mBGM und eine Neuübermittlung der mBGM mit Angabe des korrekten Betrages sind erforderlich.
Erklärung
Die angegebene Tarifgruppe in der mBGM ist nicht korrekt bzw. nicht für die Abrechnung bei dem angeführten Beitragskonto vorgesehen.
Lösung
Die Tarifgruppe ist zu überprüfen.
Eine Storno-mBGM und eine Neuübermittlung der mBGM mit Angabe der korrekten Tarifgruppe sind erforderlich.
Variabler Text
@1: Verrechnungsbasis
@2: Verrechnungsbasis
Erklärung
Die Rückfrage wird angelegt, wenn in einem Tarifblock mehrere Verrechnungsbasen mit unterschiedlich hohen Grundlagen gemeldet werden, obwohl diese in identer Höhe abgerechnet werden müssen. Diese Prüfung wird für alle Beschäftigungsfolgen im Vorschreibebereich durchgeführt.
Die mBGM kann nicht verarbeitet werden.
Beispiel:
Übermittelt wird eine mBGM Vorschreiber mit folgenden Angaben:
• Verrechnungsbasis „Allgemeine Beitragsgrundlage“ in Höhe von 1.000,00 Euro
• Verrechnungsposition „Standard-Tarifgruppenverrechnung“
• Verrechnungsbasis „Beitragsgrundlage zur BV“ in Höhe von 1.200,00 Euro
• Verrechnungsposition „Betriebliche Vorsorge“
Die Höhe der „Beitragsgrundlage zur BV“ hat im Regelfall ident zur Höhe der „Allgemeinen Beitragsgrundlage“ zu sein.
Lösungsmöglichkeiten
-
Sofern die Differenz nicht nachvollziehbar und somit nicht korrekt ist, sind eine Storno-mBGM und eine Neuübermittlung der mBGM mit Angabe der korrekten Höhe der „Beitragsgrundlage zur BV“ erforderlich.
-
Sofern die Differenz aus nachvollziehbaren Gründen korrekt ist, hat die Kontaktaufnahme mit der ÖGK zu erfolgen, damit die Begründung vermerkt und die Rückfrage abgeschlossen werden kann.
Variabler Text
@1: Versicherter Name
@2: VSNR
@3: Beitragszeitraum
@4: Beschäftigungsfolge
@5: Versicherungsbereich
Erklärung
Es wurde keine mBGM für den betroffenen Beitragszeitraum und den betroffenen Dienstnehmer übermittelt.
Alternativ wurde eine mBGM mit falschen Angaben übermittelt, sodass diese nicht zugeordnet werden kann.
Lösungsmöglichkeiten
-
Eine mBGM für den betroffenen Beitragszeitraum und den betroffenen Dienstnehmer ist zu übermitteln.
-
Eine fehlende Arbeits- und Entgeltbestätigung ist zu übermitteln, sofern der Dienstnehmer Leistungsbezüge der ÖGK beziehen sollte, weshalb keine mBGM übermittelt wurde.
-
Eine Storno Anmeldung oder eine fehlende Abmeldung ist zu übermitteln, sofern keine Versicherungszeit im betroffenen Beitragszeitraum vorhanden sein sollte.
-
Eine Storno-mBGM und eine Neuübermittlung der mBGM mit Angabe der korrekten Daten sind erforderlich.
Variabler Text
@1: Art des Abschlages, zum Beispiel: „Minderung AV auf 1%“
@2: Beitragszeitraum
@3: Tarifgruppe Kurzbezeichnung
Tarifblockidentifikation:
• bei regelmäßiger Beschäftigung: Beginn der Verrechnung + Wert aus „Beginn der Verrechnung“
• bei fallweiser Beschäftigung: Beschäftigungstag + Wert aus „Beschäftigungstag der fallweisen Beschäftigung“
• bei kürzer als einen Monat vereinbarter Beschäftigung: erster Tag + Wert aus „Erster Tag der kürzer als einen Monat vereinbarten Beschäftigung“ bis letzter Tag + Wert aus „Letzter Tag der kürzer als einen Monat vereinbarten Beschäftigung“
Zum Beispiel: „Angestellter (Beginn der Verrechnung „01“)“ bei regelmäßiger Beschäftigung bzw.
„Angestellter (Beschäftigungstag „01“)“ bei fallweiser Beschäftigung bzw. „Angestellter (erster Tag „01“ bis letzter Tag „13“)“ bei kurzer Beschäftigung
@4: Verrechnungsbasis Bezeichnung
Erklärung
Die Rückfrage wird angelegt, wenn auf Grund der Summe der gemeldeten Beitragsgrundlage ein Abschlag zur Verrechnung nicht zulässig ist.
Beispiel 1:
Übermittlung einer mBGM Selbstabrechner mit folgenden Angaben:
Tarifblock 1:
• Beginn der Verrechnung: „01“
• Tarifgruppe „Angestellter“
• Verrechnungsbasis „Allgemeine Beitragsgrundlage“ von 1.600,00 Euro
• Verrechnungsposition „Minderung AV auf 2%“
Tarifblock 2:
• Beginn der Verrechnung: „20“
• Tarifgruppe „Angestellter“
• Verrechnungsbasis „Allgemeine Beitragsgrundlage“ von 560,00 Euro
• Verrechnungsposition „Minderung AV auf 2%“
Die Rückfrage wird angelegt, da der Dienstgeber einen Abschlag („Minderung AV auf 2%“) gemeldet hat, obwohl die Summe der Beitragsgrundlagen zur selben Beschäftigung den Grenzwert für den angegebenen Abschlag überschreitet.
Lösung
Eine Storno-mBGM und eine Neuübermittlung der mBGM mit Angabe der korrekten Beitragsgrundlage oder ohne Angabe der „Minderung AV auf 2%“ ist erforderlich.
Variabler Text
@1: Verrechnungsbasis
@2: Tarifblock (Satzart)
Erklärung
Es wird geprüft, ob die Verrechnungsbasis zur Tarifgruppe zulässig ist. Wenn dem nicht so ist, wird die Verrechnungsbasis gestrichen.
Es kommt somit zu Differenzen bei der Verbuchung.
Bei einer regelmäßigen Beschäftigung ist die Dienstgeberabgabe als Verrechnungsposition bei der Verrechnungsbasis „Allgemeine Beitragsgrundlage“ und einer eventuellen „Sonderzahlung“ separat zu berücksichtigen.
Lösung
Die Verrechnungsbasis und die Tarifgruppe sind zu überprüfen.
Eine Storno-mBGM und eine Neuübermittlung der mBGM mit Angabe der korrekten Verrechnungsbasen inklusive korrekter Verrechnungspositionen sind erforderlich.
Variabler Text
@1: Tarifblock (Satzart)
@2: Tarifgruppe Bezeichnung
@3:
• bei regelmäßiger Beschäftigung: Beginn der Verrechnung + Wert aus „Beginn der Verrechnung“
• bei fallweiser Beschäftigung: Beschäftigungstag + Wert aus „Beschäftigungstag der fallweisen Beschäftigung“
• bei kürzer als einen Monat vereinbarter Beschäftigung: erster Tag + Wert aus „Erster Tag der kürzer als einen Monat vereinbarten Beschäftigung“ bis letzter Tag + Wert aus „Letzter Tag der kürzer als einen Monat vereinbarten Beschäftigung“
Erklärung
Es wird eine gültige Tarifgruppe gemeldet, die zur Satzart des Tarifblocks (Beschäftigungsfolge) oder zum Beitragsfalltyp nicht zulässig ist.
Zum Beispiel kann ein freier Dienstnehmer nicht als fallweise Beschäftigter abgerechnet werden.
Lösung
Die Tarifgruppe und die Verrechnungsbasis sind zu überprüfen.
Eine Storno-mBGM und eine Neuübermittlung der mBGM mit Angabe des korrekten Tarifblocks (Beschäftigungsfolge) sind erforderlich.
Variabler Text
@1: Beitragszeitraum
Erklärung
Für diese Beitragskontonummer wurde für den betroffenen Beitragszeitraum kein mBGM-Paket übermittelt.
Lösung
Das mBGM-Paket ist dringend zu übermitteln.
Variabler Text
@1: Verrechnungsposition
Erklärung
Diese Rückfrage entsteht, wenn zu einer Verrechnungsbasis, neben der korrekten Verrechnungsposition, zusätzlich eine falsche Verrechnungsposition angeführt wird, die zwingend bei einer anderen Verrechnungsbasis angeführt werden muss.
Im Zuge der Prüfung der mBGM vor Verbuchung wird festgestellt, dass diese Kombination aus Verrechnungsbasis und Verrechnungsposition nicht zulässig ist.
Beispiel:
Übermittlung einer mBGM Selbstabrechner mit folgenden Angaben:
• Verrechnungsbasis „Allgemeine Beitragsgrundlage“
• In dieser Verrechnungsbasis wird die Verrechnungsposition „Standard-Tarifgruppenverrechnung (Sonderzahlung)“ gemeldet.
Lösung
Die Verrechnungsbasis „Allgemeine Beitragsgrundlage“ ist in Kombination mit der Verrechnungsposition „Standard-Tarifgruppenverrechnung (Sonderzahlung)“ nicht zulässig.
Eine Storno-mBGM und eine Neuübermittlung der mBGM mit Angabe der passenden Verrechnungsbasis in Kombination mit der korrekten Verrechnungsposition sind erforderlich.
Variabler Text
@1: Tarifgruppe Kurzbezeichnung
Tarifblockidentifikation:
• bei kürzer als einen Monat vereinbarter Beschäftigung: erster Tag + Wert aus „Erster Tag der kürzer als einen Monat vereinbarten Beschäftigung“ bis letzter Tag + Wert aus „Letzter Tag der kürzer als einen Monat vereinbarten Beschäftigung“
Zum Beispiel: „Angestellter (erster Tag „01“ bis letzter Tag „13“)“
Erklärung
In der übermittelten mBGM für kürzer als einen Monat vereinbarte Beschäftigung ist die Versicherungszeit nicht kürzer als einen Monat.
Lösungsmöglichkeiten
-
Die Versicherungszeit ist zu überprüfen und die entsprechenden Meldungen sind zu übermitteln.
Die Versicherungszeit ist korrekt: Eine Storno-mBGM und eine Neuübermittlung der mBGM mit Angabe der korrekten Satzart sind erforderlich.
-
Die Versicherungszeit ist nicht korrekt: Eine Richtigstellung der Anmeldung/Richtigstellung der Abmeldung ist erforderlich.
Variabler Text
@1: Name des Dienstnehmers
@2: Verrechnungsposition
Erklärung
Die Rückfrage wird angelegt, wenn das Alter des betroffenen Dienstnehmers außerhalb der Altersgrenze für die betroffene Verrechnungsposition liegt.
Der Abschlag darf nicht verwendet werden, da das dafür vorgeschriebene Mindestalter nicht erreicht oder das maximale Alter überschritten wurde.
Beispiel 1:
Die übermittelte mBGM Selbstabrechner enthält für den Dienstnehmer, der am 01.02.1958 geboren ist, folgende Angaben:
• Verrechnungsposition „Minderung PV um 50%“ (A15)
Auf Grund des Alters eines Dienstnehmers (63 Jahre) und der zu Unrecht übermittelten Verrechnungsposition A15 wird die Rückfrage angelegt.
Beispiel 2:
Die übermittelte mBGM Selbstabrechner enthält für den Dienstnehmer mit dem Geburtsdatum 14.07.1963 folgende Angaben:
• Tarifgruppe „Angestellte“
• Verrechnungsbasis „Beitragsgrundlage bei unbezahltem Urlaub“
• Verrechnungsposition „Standard-Tarifgruppenverrechnung (unbezahlter Urlaub)“
• Verrechnungsposition „Minderung PV um 50%“ (A15)
Die Rückfrage wird angelegt, da die Verrechnungsposition A15 gemeldet wurde, das Alter des Dienstnehmers jedoch nicht innerhalb der Altersgrenzen (derzeit bei Männern zwischen 65 und 68) liegt.
Lösung
Eine Storno-mBGM und eine Neuübermittlung der mBGM ohne Angabe der nicht zulässigen Verrechnungsposition sind erforderlich.
Variabler Text
@1: Verrechnungsposition
Erklärung
Die Rückfrage wird angelegt, wenn ein Abschlag wegen einer Neugründerförderung gemeldet wurde, jedoch keine Neugründerförderungsinformation vorliegt.
Beispiel:
Übermittlung einer mBGM Selbstabrechner mit folgenden Angaben:
• Tarifgruppe „Arbeiter“
• Verrechnungsbasis „Allgemeine Beitragsgrundlage“
• Verrechnungsposition „Standard-Tarifgruppenverrechnung“
• Verrechnungsposition „WF-Entfall Neugründerförderung“
Der Abschlag „WF-Entfall Neugründerförderung“ ist nicht zulässig, da keine Neugründerförderungsinformation für diesen Dienstgeber vorliegt.
Lösungsmöglichkeiten
-
Der Abschlag wurde in der Verrechnung nicht berücksichtigt. Die mBGM wird ohne Abschlag gespeichert und verbucht.
Eine Storno-mBGM und eine Neuübermittlung der mBGM ohne Verrechnungsposition „WF-Entfall Neugründerförderung“ sind erforderlich.
-
Das Neugründungsförderungsformular ist der ÖGK zu übermitteln.
Eine Storno-mBGM und eine Neuübermittlung der mBGM sind erforderlich.
Variabler Text
@1: Verrechnungsbasis
@2: Verrechnungsposition
Erklärung
Die Rückfrage wird angelegt, wenn der Dienstgeber (Vorschreiber) zu einer mBGM eine Verrechnungsbasis bzw.
Verrechnungsposition übermittelt, für die im Beitragsvorschreibeverfahren keine Meldung durch den Dienstgeber vorgesehen ist.
Ausnahme: Abschläge im Zusammenhang mit dem Pensionsbezug A15 und A22. Diese müssen vom Dienstgeber gemeldet werden, sollten sie zutreffen, da diese nicht automatisch berücksichtigt werden.
Hinweis: Der Abschlag A22 gilt nur für Beitragszeiträume in den Jahren 2024 und 2025.
Beispiel:
Übermittlung einer mBGM Vorschreiber mit folgenden Angaben:
• ein Tarifblock
• Verrechnungsbasis „Allgemeine Beitragsgrundlage“ in der Höhe von 1.523,45 Euro
• Verrechnungsposition „Standard-Tarifgruppenverrechnung“
• Verrechnungsposition „Minderung AV auf 1%“
Lösung
Im Vorschreibebereich werden Zu- und Abschläge (Ausnahmen beachten) von der ÖGK amtlich erstellt. Das Service-Entgelt wird automatisch vorgeschrieben.
Künftige mBGM-Übermittlungen sind ohne Zu- und Abschläge zu übermitteln.
Erklärung
Es wurden zwei oder mehrere mBGM Vorschreiber vom Dienstgeber übermittelt.
Lösungsmöglichkeiten
-
Die mehrfach übermittelten mBGM werden von der ÖGK als Mehrfachmeldungen erkannt, sofern diese Meldungen ident sind.
Es sind keine weiteren Schritte vom Dienstgeber erforderlich.
-
Die mehrfach übermittelten mBGM werden von der ÖGK NICHT als Mehrfachmeldungen erkannt, sofern diese nicht ident sind.
Eine Storno-mBGM für die falsche mBGM ist zu übermitteln.
Variabler Text
@1: Beitragszeitraum
Erklärung
Die Angaben der übermittelten mBGM sind nicht vollständig.
Beispiel:
Versicherungszeit vom 01.05.2026 bis 10.05.2026 und eine weitere Versicherungszeit vom 13.05.2026 bis 20.05.2026.
In der übermittelten mBGM wurde nur ein Tarifblock mit „Beginn der Verrechnung“ = „13“ angeführt.
Der zweite Tarifblock mit „Beginn der Verrechnung“ = „01“ fehlt.
Lösung
Eine Storno-mBGM und eine Neuübermittlung der mBGM mit Angabe der korrekten Anzahl an Tarifblöcken sind erforderlich.
Variabler Text
@1: Zeitraum Von
@2: Zeitraum Bis
@3: Versicherungsbereich
Erklärung
Die übermittelte mBGM enthält nur eine „Beitragsgrundlage zur BV“, jedoch keine „Allgemeine Beitragsgrundlage“, obwohl Zeiten zur Sozialversicherung sowie Zeiten zur Betrieblichen Vorsorge vorliegen.
Lösungsmöglichkeiten
-
Die Versicherungszeit ist zu überprüfen und die entsprechenden Meldungen sind zu übermitteln.
Es sind eine Storno Anmeldung und eine neuerliche Anmeldung nur zur Betrieblichen Vorsorge zu übermitteln, sofern die Versicherungszeit nur der Betrieblichen Vorsorge unterliegt.
-
Eine Storno-mBGM und eine Neuübermittlung der mBGM mit Angabe der „Allgemeinen Beitragsgrundlage“ und der „Beitragsgrundlage zur BV“ sind erforderlich, sofern die Zeiten zur Sozialversicherung korrekt sind.
Erklärung
Die Anmeldung zur Zeit der Betrieblichen Vorsorge fehlt.
Alternativ wurde die mBGM fälschlicherweise übermittelt.
Lösungsmöglichkeiten
-
Die Anmeldung zur Zeit der Betrieblichen Vorsorge ist zu übermitteln.
-
Eine Storno-mBGM ist zu übermitteln, sofern keine Zeit zur Betrieblichen Vorsorge vorliegen sollte.
Variabler Text
@1: Das mit der mBGM gemeldete Kennzeichen „Verrechnungsgrundlage“
@2: Das von der ÖGK ermittelte Kennzeichen „Verrechnungsgrundlage“
Erklärung
Die mBGM wurde mit der Verrechnungsgrundlage „SV-Verrechnung mit Zeit in der SV“ übermittelt.
Es liegt jedoch eine Zeit zur Betrieblichen Vorsorge vor und in der mBGM wurde die Verrechnungsbasis „Beitragsgrundlage zur BV“ angeführt.
Die korrekte Verrechnungsgrundlage wäre „SV-Verrechnung und BV-Verrechnung mit Zeit in der SV und BV“.
Lösungsmöglichkeiten
-
Diese Rückfrage tritt nur bei Vorschreibern auf.
Es ist keine Handlung notwendig. Beachten Sie die korrekte Verrechnungsgrundlage bei der nächsten zu übermittelnden mBGM.
-
Bei Vorschreibern wird die „Beitragsgrundlage zur BV“ von der ÖGK anhand der angeführten „Allgemeinen Beitragsgrundlage“ ermittelt. Bei künftigen Übermittlungen einer mBGM nur die „Allgemeine Beitragsgrundlage“ anführen.
Variabler Text
@1: Tarifgruppe Bezeichnung
@2:
• bei regelmäßiger Beschäftigung: Beginn der Verrechnung + Wert aus „Beginn der Verrechnung“
• bei fallweiser Beschäftigung: Beschäftigungstag + Wert aus „Beschäftigungstag der fallweisen Beschäftigung“
• bei kürzer als einen Monat vereinbarter Beschäftigung: erster Tag + Wert aus „Erster Tag der kürzer als einen Monat vereinbarten Beschäftigung“ bis letzter Tag + Wert aus „Letzter Tag der kürzer als einen Monat vereinbarten Beschäftigung“
@3: Verrechnungsbasis
Erklärung
Die Rückfrage wird angelegt, wenn die mBGM die Verrechnungsbasis „Beitragsgrundlage zur BV“ beinhaltet, jedoch keine entsprechende Versicherungszeit zur Betrieblichen Vorsorge ermittelt werden kann.
Lösungsmöglichkeiten
-
Eine Richtigstellung der Anmeldung mit Betrieblicher Vorsorge ist zu übermitteln.
-
Eine Storno-mBGM und eine Neuübermittlung der mBGM ohne Angabe der Betrieblichen Vorsorge sind erforderlich.
Variabler Text
@1: Verrechnungsbasis Betrag
@2: Tarifgruppe Kurzbezeichnung + Beschäftigungstag und Wert aus „Beschäftigungstag der fallweisen Beschäftigung“
Erklärung
Der Clearingfall wird erzeugt, wenn im Vorschreibebereich eine mBGM für eine geringfügige fallweise Beschäftigung übermittelt wird und die Beitragsgrundlage zur Verrechnungsbasis „Allgemeine Beitragsgrundlage“ die Geringfügigkeitsgrenze übersteigt.
Lösung
Die Satzart, die Beitragsgrundlage bzw. die Tarifgruppe sind zu überprüfen. Eine Storno-mBGM und eine Neuübermittlung der mBGM mit Angabe der korrekten Tarifgruppe oder der korrekten „Allgemeinen Beitragsgrundlage“ sind erforderlich.
Variabler Text
@1: Verrechnungsbasis Betrag
@2: Tarifgruppe Kurzbezeichnung + Beschäftigungstag und Wert aus „Beschäftigungstag der fallweisen Beschäftigung“
Erklärung
Die Rückfrage wird angelegt, wenn bei einer mBGM für fallweise Beschäftigte Vorschreiber die gemeldete „Allgemeine Beitragsgrundlage“ für einen Tarifblock zu einer Vollbeschäftigung unter der Geringfügigkeitsgrenze liegt bzw. der Geringfügigkeitsgrenze entspricht.
Lösungsmöglichkeiten
-
Eine Storno-mBGM und eine Neuübermittlung der mBGM mit Angabe der korrekten Tarifgruppe sind erforderlich.
-
Eine Storno-mBGM und eine Neuübermittlung der mBGM mit Angabe der korrekten Beitragsgrundlage sind erforderlich.
Variabler Text
@1: Beitragszeitraum
Erklärung
Eine Anmeldung zur Sozialversicherung und Betrieblichen Vorsorge fehlt.
Die Versicherungszeit ist im DG-Dashboard zu überprüfen.
Lösungsmöglichkeiten
-
Die Anmeldung ist zu übermitteln.
-
Eine Storno Abmeldung ist erforderlich, sofern diese nicht korrekt ist.
Variabler Text
@1: Tarifgruppe Bezeichnung
@2:
• bei regelmäßiger Beschäftigung: Beginn der Verrechnung + Wert aus „Beginn der Verrechnung“
• bei fallweiser Beschäftigung: Beschäftigungstag + Wert aus „Beschäftigungstag der fallweisen Beschäftigung“
• bei kürzer als einen Monat vereinbarter Beschäftigung: erster Tag + Wert aus „Erster Tag der kürzer als einen Monat vereinbarten Beschäftigung“ bis letzter Tag + Wert aus „Letzter Tag der kürzer als einen Monat vereinbarten Beschäftigung“
@3: berechnete mögliche Toleranz
Erklärung
Bei dieser Rückfrage muss es sich um ein Vorschreibekonto handeln.
Unterscheiden sich innerhalb eines Beitragszeitraumes die Anzahl der Vorschreibetage in der SV von der Anzahl der Vorschreibetage in der BV erfolgt eine rechnerische Prüfung auf Richtigkeit der angegebenen Beitragsgrundlagen. Liegt eine Abweichung außerhalb der Toleranzgrenze im Bereich der Betrieblichen Vorsorge vor, wird die Rückfrage ausgelöst.
Die Prüfung auf Richtigkeit erfolgt nach festgelegten Berechnungsformeln:
Die Beitragsgrundlage zur Verrechnungsbasis „Beitragsgrundlage zur BV“ wird zunächst aus
• der Beitragsgrundlage der Verrechnungsbasis „Allgemeine Beitragsgrundlage“ und
• den Vorschreibetagen für die Zeit der Betrieblichen Vorsorge
berechnet.
Danach wird dieser Wert mit der gemeldeten „Beitragsgrundlage zur BV“ (abzüglich einer allfälligen Sonderzahlung) verglichen. Ergibt dieser Vergleich eine Abweichung, die über das Maß der Grundlage zur Betrieblichen Vorsorge für einen Vorschreibetag hinausgeht (Toleranzgrenze), wird diese Rückfrage angelegt.
Lösung
Die Beitragsgrundlagen und die Anzahl der Vorschreibetage sind nochmals zu überprüfen. Es ist auf einen untermonatigen Beginn der Betrieblichen Vorsorge zu achten.
Eine Storno-mBGM und eine Neuübermittlung mit Angabe der korrekten Beitragsgrundlage zur BV sind erforderlich.
Variabler Text
@1: Tarifgruppe Bezeichnung
@2:
• bei regelmäßiger Beschäftigung: Beginn der Verrechnung + Wert aus „Beginn der Verrechnung“
• bei fallweiser Beschäftigung: Beschäftigungstag + Wert aus „Beschäftigungstag der fallweisen Beschäftigung“
• bei kürzer als einen Monat vereinbarter Beschäftigung: erster Tag + Wert aus „Erster Tag der kürzer als einen Monat vereinbarten Beschäftigung“ bis letzter Tag + Wert aus „Letzter Tag der kürzer als einen Monat vereinbarten Beschäftigung“
@3: „SV“ oder „BV“
Erklärung
Die Rückfrage wird angelegt, wenn zu einer mBGM Vorschreiber eine Grundlage SV oder Grundlage BV gemeldet wurde, die mit der Höchstbeitragsgrundlage gedeckelt wurde.
Beispiel:
Übermittlung einer mBGM Vorschreiber mit folgenden Angaben:
• Verrechnungsbasis „Allgemeine Beitragsgrundlage“ 6.450,00 Euro
• Verrechnungsbasis „Beitragsgrundlage zur BV“ 7.025,00 Euro
Im Beitragszeitraum der mBGM liegen 30 Vorschreibetage SV und 30 Vorschreibetage BV vor. Die tägliche Höchstbeitragsgrundlage für 2026 beträgt 231,00 Euro.
Die „Allgemeine Beitragsgrundlage“ ist in Höhe des Entgeltes, ohne Berücksichtigung der Höchstbeitragsgrundlage, zu melden. Bei der Berechnung der Beiträge und der anschließenden Beitragsvorschreibung wird die Höchstbeitragsgrundlage automatisch berücksichtigt.
Lösung
Eine Neuübermittlung einer mBGM mit der „Allgemeinen Beitragsgrundlage“, welche dem tatsächlichen Entgelt entspricht (im Beispiel = 7.025,00 Euro).
Variabler Text
@1: Tarifgruppe Bezeichnung
@2:
• bei regelmäßiger Beschäftigung: Beginn der Verrechnung + Wert aus „Beginn der Verrechnung“
• bei kürzer als einen Monat vereinbarter Beschäftigung: erster Tag + Wert aus „Erster Tag der kürzer als einen Monat vereinbarten Beschäftigung“ bis letzter Tag + Wert aus „Letzter Tag der kürzer als einen Monat vereinbarten Beschäftigung“
Erklärung
Die Rückfrage wird angelegt, wenn eine mBGM Vorschreiber für eine regelmäßige bzw. kurze Beschäftigung übermittelt wurde und die „Allgemeine Beitragsgrundlage“ zu einem Tarifblock für eine geringfügige Beschäftigung die monatliche Geringfügigkeitsgrenze übersteigt.
Diese Prüfung wird im Vorschreibebereich für regelmäßige bzw. kurze Beschäftigung durchgeführt.
Lösungsmöglichkeiten
-
Die Beitragsgrundlage bzw. die Tarifgruppe sind zu überprüfen.
Eine Storno-mBGM und eine Neuübermittlung der mBGM mit Angabe der korrekten Tarifgruppe sind erforderlich.
-
Eine Storno-mBGM und eine Neuübermittlung der mBGM mit Angabe der korrekten „Allgemeinen Beitragsgrundlage“ sind erforderlich.
Variabler Text
@1: Versicherter Name
@2: VSNR
@3: Beitragszeitraum
@4: Beschäftigungsfolge
@5: Versicherungsbreich
Erklärung
Hierbei handelt es sich um die mBGM SV/BV Urgenz. Die mBGM fehlt.
Lösung
Die Übermittlung einer mBGM ist erforderlich.
Variabler Text
@1: BeschäftigungVon
@2: BeschäftigungBis
@3: Beitragszeitraum
@4: Versicherungsbereich
Erklärung
Es handelt sich um eine mBGM SV/BV Urgenz.
Lösung
Die Übermittlung einer mBGM ist erforderlich.
Variabler Text
@1: Tarifgruppe Bezeichnung
@2:
• bei regelmäßiger Beschäftigung: Beginn der Verrechnung + Wert aus „Beginn der Verrechnung“
• bei fallweiser Beschäftigung: Beschäftigungstag + Wert aus „Beschäftigungstag der fallweisen Beschäftigung“
• bei kürzer als einen Monat vereinbarter Beschäftigung: erster Tag + Wert aus „Erster Tag der kürzer als einen Monat vereinbarten Beschäftigung“ bis letzter Tag + Wert aus „Letzter Tag der kürzer als einen Monat vereinbarten Beschäftigung“
@3: Satzart des Tarifblocks
@4:
• bei regelmäßiger Beschäftigung: Beginn der Verrechnung + Wert aus „Beginn der Verrechnung“
• bei fallweiser Beschäftigung: Beschäftigungstag + Wert aus „Beschäftigungstag der fallweisen Beschäftigung“
• bei kürzer als einen Monat vereinbarter Beschäftigung: erster Tag + Wert aus „Erster Tag der kürzer als einen Monat vereinbarten Beschäftigung“ bis letzter Tag + Wert aus „Letzter Tag der kürzer als einen Monat vereinbarten Beschäftigung“
Erklärung
Die Rückfrage wird angelegt, wenn innerhalb einer mBGM, welche nicht für freie Dienstnehmer vorgesehen ist, ein Tarifblock mit einer Tarifgruppe für freie Dienstnehmer übermittelt wird.
Lösung
Eine Storno-mBGM und eine Neuübermittlung der mBGM mit korrekter Tarifgruppe bzw. korrekter mBGM sind erforderlich.
Variabler Text
@1: Summe Grundlage-AB im Monat
Erklärung
Die Rückfrage wird angelegt, wenn für eine laufende geringfügige Beschäftigung die Summe der gemeldeten allgemeinen Beitragsgrundlagen die Geringfügigkeitsgrenze überschreitet.
Beispiel:
Übermittlung einer mBGM Selbstabrechner mit folgenden Angaben:
• Tarifgruppe „geringfügig beschäftigter Arbeiter“
• Beitragsgrundlage „allgemeine Beitragsgrundlage“ von 600,00 Euro
Die Rückfrage wird angelegt, da die Beitragsgrundlage die Geringfügigkeitsgrenze überschreitet.
Lösungsmöglichkeiten
-
Die Versicherungszeit ist zu überprüfen.
Liegt die gemeldete Beitragsgrundlage tatsächlich über der Geringfügigkeitsgrenze, ist die mBGM zu stornieren und eine Neuübermittlung mit korrekter Tarifgruppe erforderlich.
-
Die Versicherungszeit ist zu überprüfen.
Bei Angabe einer falschen Beitragsgrundlage in der mBGM ist die mBGM zu stornieren und eine Neuübermittlung mit korrekter Beitragsgrundlage erforderlich.
Variabler Text
@1: Tarifgruppe Kurzbezeichnung
@2: hochgerechnete allgemeine Beitragsgrundlage
Erklärung
Die Rückfrage wird angelegt, wenn bei einer kürzer als einen Monat vereinbarten Beschäftigung die Hochrechnung der „Allgemeinen Beitragsgrundlage“ auf einen vollen Monat die monatliche Geringfügigkeitsgrenze übersteigt.
Ohne weitere Meldung einer mBGM für die Folgemonate erfolgt eine Abrechnung mit der monatlichen Geringfügigkeitsgrenze.
Lösung
Die Höhe der Beitragsgrundlage ist zu überprüfen.
Eine Storno-mBGM und eine Neuübermittlung der mBGM mit korrekter Beitragsgrundlage sind erforderlich.
Variabler Text
@1: Meldungsart
Erklärung
Für einen bereits verstorbenen Dienstnehmer wurde eine Meldung über das Todesdatum hinaus übermittelt.
Lösungsmöglichkeiten
-
Eine Prüfung des Todesdatums ist durchzuführen.
Ein Storno der mBGM und eine Neuübermittlung mit korrektem Datum (spätestens bis zum Todesdatum) sind erforderlich.
-
Ein Storno der mBGM ist zu übermitteln, sofern die mBGM fälschlicherweise übermittelt wurde.
Variabler Text
@1: Verrechnungsbasis Bezeichnung
@2: Betrag
@3: Tarifgruppe Kurzbezeichnung
Erklärung
Die Rückfrage wird angelegt, wenn bei einem Tarifblock zu einer geringfügigen Beschäftigung eine Beitragsgrundlage über der Geringfügigkeitsgrenze gemeldet wird.
Lösungsmöglichkeiten
-
Die Versicherungszeit ist zu überprüfen.
Liegt die gemeldete Beitragsgrundlage tatsächlich über der Geringfügigkeitsgrenze, ist die mBGM zu stornieren und eine Neuübermittlung mit korrekter Tarifgruppe erforderlich.
-
Die Versicherungszeit ist zu überprüfen.
Bei Angabe einer falschen Beitragsgrundlage in der mBGM ist die mBGM zu stornieren und eine Neuübermittlung mit korrekter Beitragsgrundlage erforderlich.
Variabler Text
@1: Verrechnungsbasis Bezeichnung
@2: Betrag
@3: Tarifgruppe Kurzbezeichnung
@4: Verrechnungsbasis Bezeichnung
@5: Betrag
Erklärung
Die Rückfrage wird angelegt, wenn die „Allgemeine Beitragsgrundlage“ und die „Beitragsgrundlage zur BV“ nicht ident sind.
Lösungsmöglichkeiten
-
Die Versicherungszeit ist zu überprüfen.
Bei Angabe einer falschen Beitragsgrundlage in der mBGM ist die mBGM zu stornieren und eine Neuübermittlung mit korrekter Beitragsgrundlage erforderlich.
-
Die Versicherungszeit ist zu überprüfen.
Ist die Abweichung gerechtfertigt, ist eine Kontaktaufnahme mit der ÖGK erforderlich.
Variabler Text
@1: Verrechnungsbasis Bezeichnung
@2: Betrag
@3: Tarifgruppe Kurzbezeichnung
@4: Verrechnungsbasis Bezeichnung
@5: Betrag
Erklärung
Die Rückfrage wird angelegt, wenn die „Allgemeine Beitragsgrundlage“ und die „Beitragsgrundlage zur BV“ nicht ident sind.
Lösungsmöglichkeiten
-
Die Versicherungszeit ist zu überprüfen.
Bei Angabe einer falschen Beitragsgrundlage in der mBGM ist die mBGM zu stornieren und eine Neuübermittlung mit korrekter Beitragsgrundlage erforderlich.
-
Die Versicherungszeit ist zu überprüfen.
Ist die Abweichung gerechtfertigt, ist eine Kontaktaufnahme mit der ÖGK erforderlich.
Variabler Text
@1: Verrechnungsbasis Bezeichnung
@2: Betrag
@3: Tarifgruppe Kurzbezeichnung
Erklärung
Die Rückfrage wird angelegt, wenn die gemeldete Beitragsgrundlage nicht der Höchstbeitragsgrundlage je Verrechnungstag entspricht.
Lösung
Die Versicherungszeit und die Beitragsgrundlage sind zu überprüfen.
Eine Storno-mBGM und eine Neuübermittlung der mBGM mit korrekter Beitragsgrundlage sind erforderlich.
Variabler Text
@1: Verrechnungsbasis Bezeichnung
@2: Betrag
@3: Tarifgruppe Kurzbezeichnung
Erklärung
Die Rückfrage wird angelegt, wenn bei einem Tarifblock zu einer Vollversicherung eine Beitragsgrundlage unter der Geringfügigkeitsgrenze gemeldet wird.
Lösungsmöglichkeiten
-
Die Versicherungszeit ist zu überprüfen.
Liegt die gemeldete Beitragsgrundlage tatsächlich unter der Geringfügigkeitsgrenze, ist die mBGM zu stornieren und eine Neuübermittlung mit korrekter Tarifgruppe erforderlich.
-
Die Versicherungszeit ist zu überprüfen.
Bei Angabe einer falschen Beitragsgrundlage in der mBGM ist die mBGM zu stornieren und eine Neuübermittlung mit korrekter Beitragsgrundlage erforderlich.
Variabler Text
@1: Summe Grundlage-AB im Monat
Erklärung
Die Rückfrage wird angelegt, wenn für eine laufende geringfügige Beschäftigung die Summe der gemeldeten allgemeinen Beitragsgrundlagen die doppelte Geringfügigkeitsgrenze überschreitet.
Lösungsmöglichkeiten
-
Die Versicherungszeit ist zu überprüfen.
Liegt die gemeldete Beitragsgrundlage tatsächlich über der doppelten Geringfügigkeitsgrenze, ist die mBGM zu stornieren und eine Neuübermittlung mit korrekter Tarifgruppe erforderlich.
-
Die Versicherungszeit ist zu überprüfen.
Bei Angabe einer falschen Beitragsgrundlage in der mBGM ist die mBGM zu stornieren und eine Neuübermittlung mit korrekter Beitragsgrundlage erforderlich.
Variabler Text
@1: Tarifgruppe Kurzbezeichnung
@2: hochgerechnete allgemeine Beitragsgrundlage
Erklärung
Die Rückfrage wird angelegt, wenn bei einer kürzer als einen Monat vereinbarten Beschäftigung die Hochrechnung der „Allgemeinen Beitragsgrundlage“ auf einen vollen Monat die doppelte monatliche Geringfügigkeitsgrenze übersteigt.
Ohne weitere Meldung einer mBGM für die Folgemonate erfolgt eine Abrechnung mit der doppelten monatlichen Geringfügigkeitsgrenze.
Lösung
Die Höhe der Beitragsgrundlage ist zu überprüfen.
Eine Storno-mBGM und eine Neuübermittlung der mBGM mit korrekter Beitragsgrundlage sind erforderlich.
Variabler Text
@1: Tarifgruppe Bezeichnung
@2:
• bei regelmäßiger Beschäftigung: Beginn der Verrechnung + Wert aus „Beginn der Verrechnung“
• bei fallweiser Beschäftigung: Beschäftigungstag + Wert aus „Beschäftigungstag der fallweisen Beschäftigung“
• bei kürzer als einen Monat vereinbarter Beschäftigung: erster Tag + Wert aus „Erster Tag der kürzer als einen Monat vereinbarten Beschäftigung“ bis letzter Tag + Wert aus „Letzter Tag der kürzer als einen Monat vereinbarten Beschäftigung“
Erklärung
Die Rückfrage wird angelegt, wenn die gemeldete Grundlage mit Kündigungsentschädigung/Urlaubsersatzleistung die doppelte monatliche Geringfügigkeitsgrenze überschreitet.
Lösung
Die Versicherungszeit und die Beitragsgrundlage sind zu überprüfen.
Eine Storno-mBGM und eine Neuübermittlung der mBGM mit korrekter Beitragsgrundlage sind erforderlich.
Variabler Text
@1: Versicherungszweig
@2: Höhe der ursprünglichen Ausbuchung § 69
@3: Höhe der Einbuchung § 69
Erklärung
Ihr § 69 Rückforderungsantrag wurde bearbeitet. Die entsprechende Buchung können Sie im DG-Dashboard einsehen.
Variabler Text
@1: Versicherungszweig
@2: Höhe der Ausbuchung § 69
Erklärung
Die mBGM wurde berichtigt, was zu einer Ausbuchung § 69 geführt hat, da bereits eine Leistung gemäß § 69 Abs. 2 ASVG erbracht wurde.
Wir ersuchen Sie, den Sachverhalt für die Rückverrechnung schriftlich an die zuständige Landesstelle zu übermitteln.
Lösung
Nach schriftlicher Erläuterung des Sachverhaltes durch den Dienstgeber für die Rückverrechnung wird durch die ÖGK geprüft, ob eine Einbuchung § 69 zulässig ist.
Ist diese zulässig, wird die Einbuchung § 69 durch die ÖGK vorgenommen.
Ist diese nicht zulässig, wird der Dienstgeber darüber informiert.
Variabler Text
@1: Versicherungszweig
@2: Ursprüngliche Höhe der Ausbuchung § 69
@3: Höhe der Korrektur Ausbuchung § 69
Erklärung
Die mBGM wurde berichtigt, was zu einer Korrektur der Ausbuchung § 69 geführt hat.
Lösung
Nach schriftlicher Erläuterung des Sachverhaltes durch den Dienstgeber für die Rückverrechnung wird durch die ÖGK geprüft, ob eine Einbuchung § 69 zulässig ist.
Ist diese zulässig, wird die Einbuchung § 69 durch die ÖGK vorgenommen.
Ist diese nicht zulässig, wird der Dienstgeber darüber informiert.
Erklärung
Beispiel:
Eine Korrektur der mBGM 01/2020 wird erst mit 07/2026 übermittelt.
Auf Grund der Verjährungsfrist kann die mBGM nicht automatisch verbucht werden.
Lösung
Nach schriftlicher Erläuterung des Sachverhaltes durch den Dienstgeber über die Korrektur wird durch die ÖGK geprüft, ob eine Einbuchung zulässig ist.
Ist diese zulässig, wird die Einbuchung durch die ÖGK vorgenommen.
Ist diese nicht zulässig, wird der Dienstgeber darüber informiert.
Erklärung
Beispiel:
Eine Korrektur der mBGM 01/2020 wird erst mit 07/2026 übermittelt.
Auf Grund der Verjährungsfrist kann die mBGM nicht automatisch verbucht werden.
Lösung
Nach schriftlicher Erläuterung des Sachverhaltes durch den Dienstgeber über die Korrektur wird durch die ÖGK geprüft, ob eine Einbuchung zulässig ist.
Ist diese zulässig, wird die Einbuchung durch die ÖGK vorgenommen.
Ist diese nicht zulässig, wird der Dienstgeber darüber informiert.
Erklärung
Die Rückfrage dient als Hinweis.
Sofern die mBGM für den betroffenen Beitragszeitraum bereits übermittelt wurde, besteht kein Handlungsbedarf.
Lösung
Sofern die mBGM für den betroffenen Beitragszeitraum NICHT übermittelt wurde, ist diese zu übermitteln.
Variabler Text
@1: Verrechnungsbasis
@2: Verrechnungsbasis
Erklärung
Der Clearingfall wird erzeugt, wenn die Beitragsgrundlage zur Verrechnungsbasis „Allgemeine Beitragsgrundlage für PV-Reduktion“ die doppelte Geringfügigkeitsgrenze nicht erreicht und diese nicht kleiner oder in gleicher Höhe der Beitragsgrundlage zur Verrechnungsbasis „Allgemeine Beitragsgrundlage“ gemeldet wurde.
Es kommt somit zu Differenzen bei der Verbuchung.
Lösung
Eine Storno-mBGM und eine Neuübermittlung der mBGM mit Angabe der korrekten Grundlagen sind erforderlich.
Variabler Text
@1: Verrechnungsbasis
@2: doppelte monatliche Geringfügigkeitsgrenze
Erklärung
Die Rückfrage wird angelegt, da die höchstmögliche Reduktion (= doppelte Geringfügigkeitsgrenze) des Dienstnehmeranteiles in der Pensionsversicherung im Bereich der Verrechnungsbasis „Allgemeine Beitragsgrundlage für PV-Reduktion“ überschritten wird.
Lösung
Eine Storno-mBGM und eine Neuübermittlung der mBGM mit Angabe der korrekten Grundlagen sind erforderlich.
Variabler Text
@1: Verrechnungsposition
@2: Verrechnungsposition
Erklärung
Wenn in einem Tarifblock zur Verrechnungsbasis RP („Allgemeine Beitragsgrundlage für PV-Reduktion“) die Verrechnungsposition A22 („Reduktion DN-Anteil PV“) und zu einer weiteren Verrechnungsbasis die Verrechnungsposition A15 („Minderung PV um 50%“) gemeldet wurden, werden beide Verrechnungspositionen gestrichen. Es wird die Rückfrage angelegt.
Beispiel:
Die monatliche Grenze für geringfügige Beschäftigung für 2025 beträgt 551,10 Euro.
Übermittlung einer mBGM Selbstabrechner:
Die mBGM enthält einen Tarifblock mit der Verrechnungsbasis RP („Allgemeine Beitragsgrundlage für PV-Reduktion“) in der Höhe von 756,23 Euro und der Verrechnungsposition A22.
Im selben Tarifblock ist die Verrechnungsbasis AB („Allgemeine Beitragsgrundlage“) mit einem Verrechnungsbasis-Betrag in Höhe von 756,23 Euro enthalten. Zu dieser Verrechnungsbasis wurde unter anderem die Verrechnungsposition A15 gemeldet.
Da in einem Tarifblock zur Verrechnungsbasis AB die Verrechnungsposition A15 und zur Verrechnungsbasis RP die Verrechnungsposition A22 gemeldet wurden, wird die Rückfrage angelegt.
Eine Kombination der Abschläge A15 und A22 ist nicht zulässig.
Hinweis: Der Abschlag A22 gilt nur für Beitragszeiträume in den Jahren 2024 und 2025.
Lösung
Eine Storno-mBGM und eine Neuübermittlung der mBGM mit Angabe der korrekten Verrechnungsposition sind erforderlich.
MW-Codes
Abschnitt betitelt „MW-Codes“Variabler Text
@1: Feldbezeichnung
Erklärung
Die Belegung der Datenfelder entspricht nicht den Formatvorschriften der aktuellen Organisationsbeschreibung „Datenaustausch mit Dienstgebern (DM)“.
Lösung
Eine Neuübermittlung nach den Formatvorschriften der aktuellen Organisationsbeschreibung „Datenaustausch mit Dienstgebern (DM)“ ist erforderlich.
Variabler Text
@1: variabel
@2: Feldbezeichnung
@3: festgelegtes Format
Erklärung
Der angegebene Wert 2 für das Feld Geringfügigkeit JN entspricht nicht den Formatvorschriften (J oder N).
Lösung
Eine Neuübermittlung nach den Formatvorschriften der aktuellen Organisationsbeschreibung „Datenaustausch mit Dienstgebern (DM)“ ist erforderlich.
Variabler Text
@1: Versicherungsnummer auf der Papiermeldung
@2: Feldbezeichnung
Erklärung
Der Dienstnehmer hat dem Dienstgeber seine Versicherungsnummer bekannt zu geben.
Lösungsmöglichkeiten
-
Eine VSNR-Anforderung ist durchzuführen, sofern noch keine VSNR in Österreich für den betroffenen Dienstnehmer angelegt wurde.
Eine Stornomeldung und eine Neuübermittlung der Meldung mit Angabe des Referenzwertes der VSNR-Anforderung in der Neumeldung sind erforderlich.
-
Eine Stornomeldung und eine Neuübermittlung der Meldung mit korrekter Versicherungsnummer sind erforderlich.
Lösung
Die Meldung wurde mehrfach vorgelegt und wird daher nicht verarbeitet. Es sind keine weiteren Handlungen Ihrerseits notwendig.
Erklärung
In der übermittelten Meldung wurde ein unzulässiges Datum angegeben.
Lösung
Eine Neuübermittlung mit Angabe eines zulässigen Datums ist erforderlich.
Variabler Text
@1: Ordnungsbegriff Ursprung
@2: Referenzwert der mBGM
@3: Satzlaufnummer
Erklärung
Die Belegung der Datenfelder entspricht nicht den Formatvorschriften der aktuellen Organisationsbeschreibung „Datenaustausch mit Dienstgebern (DM)“.
Lösung
Eine Neuübermittlung nach den Formatvorschriften der aktuellen Organisationsbeschreibung „Datenaustausch mit Dienstgebern (DM)“ ist erforderlich.
Variabler Text
@1: Ordnungsbegriff Ursprung
@2: Referenzwert des mBGM-Paketes
Erklärung
Die Belegung der Datenfelder entspricht nicht den Formatvorschriften der aktuellen Organisationsbeschreibung „Datenaustausch mit Dienstgebern (DM)“.
Lösung
Eine Neuübermittlung nach den Formatvorschriften der aktuellen Organisationsbeschreibung „Datenaustausch mit Dienstgebern (DM)“ ist erforderlich.
Variabler Text
@1: Ordnungsbegriff Ursprung
@2: Referenzwert der mBGM
@3: Satzlaufnummer
@4: Satzart der Tarifgruppe
Erklärung
Die Belegung der Datenfelder entspricht nicht den Formatvorschriften der aktuellen Organisationsbeschreibung „Datenaustausch mit Dienstgebern (DM)“.
Lösung
Eine Neuübermittlung nach den Formatvorschriften der aktuellen Organisationsbeschreibung „Datenaustausch mit Dienstgebern (DM)“ ist erforderlich.
Variabler Text
@1: Ordnungsbegriff Ursprung
@2: Referenzwert der mBGM
@3: Satzlaufnummer
Erklärung
Der Referenzwert der VSNR-Anforderung ist in der mBGM zwingend zu befüllen, wenn keine VSNR angegeben ist.
Wenn keine VSNR bekannt ist, ist das Feld Referenzwert der VSNR-Anforderung zwingend zu befüllen und das Feld VSNR leer zu belassen.
Es ist entweder das Feld Referenzwert der VSNR-Anforderung oder das Feld VSNR zu befüllen.
Lösung
Eine Neuübermittlung der mBGM mit Angabe der VSNR ist erforderlich. Das Feld Referenzwert der VSNR-Anforderung ist frei zu belassen.
Variabler Text
@1: Ordnungsbegriff Ursprung
@2: Referenzwert der mBGM
@3: Referenzwert der ursprünglichen Meldung der mBGM
@4: Satzlaufnummer
@5: Satzart der mBGM
Erklärung
In der Storno-mBGM wurde kein Referenzwert der ursprünglichen Meldung angegeben.
Lösung
Eine Neuübermittlung der Storno-mBGM mit Angabe des Referenzwertes der ursprünglichen Meldung ist erforderlich.
Variabler Text
@1: Feldbezeichnung
@2: Satzart der mBGM
Erklärung
Es wurde ein mBGM-Paket übermittelt ohne Angabe einer Beitragskontonummer.
Lösung
Eine Neuübermittlung mit Angabe der Beitragskontonummer ist erforderlich.
Variabler Text
@1: Wert des Feldes
@2: Feldbezeichnung
@3: Satzart der mBGM
Erklärung
Der Beginn der Verrechnung wurde in der übermittelten mBGM nicht oder mit 0 befüllt.
Lösung
Eine Neuübermittlung der mBGM mit Angabe des Beginnes der Verrechnung ist erforderlich.
Variabler Text
@1: Partneridentifikation
@2: „Beitragskontonummer“ oder „Versicherungsnummer“ in Abhängigkeit von @3
@3: Partnerart
Erklärung
Beispiel 1:
Das übermittelte mBGM-Paket wurde mit einer Beitragskontonummer übermittelt, welche der ÖGK nicht bekannt ist.
Beispiel 2:
Die übermittelte mBGM wurde mit einer Versicherungsnummer übermittelt, welche der ÖGK nicht bekannt ist. Sollte bereits eine VSNR-Anforderung übermittelt worden sein, ist eine Kontrolle in den nächsten Tagen empfehlenswert.
Lösungsmöglichkeiten
-
Das mBGM-Paket ist unter Angabe einer korrekten Beitragskontonummer neu zu übermitteln.
-
Eine Storno-mBGM und eine Neuübermittlung der mBGM mit Angabe der korrekten Versicherungsnummer sind erforderlich.
VW-Codes
Abschnitt betitelt „VW-Codes“Lösungsmöglichkeiten
-
Die Versicherungszeit ist zu überprüfen und die entsprechenden Meldungen sind zu übermitteln.
Eine Richtigstellung der Anmeldung ist zu übermitteln, sofern das Anmeldedatum nicht korrekt war.
-
Die Versicherungszeit ist zu überprüfen und die entsprechenden Meldungen sind zu übermitteln.
Eine Richtigstellung der Abmeldung ist zu übermitteln, sofern das Abmeldedatum nicht korrekt war.
-
Die Versicherungszeit ist zu überprüfen und die entsprechenden Meldungen sind zu übermitteln.
Eine Richtigstellung der Anmeldung ohne Angabe der Betrieblichen Vorsorge ist zu übermitteln, sofern die Beschäftigung nicht länger als einen Monat gedauert hat (BV-Freimonatsregelung beachten).
Variabler Text
@1: Meldungstyp
@2: Versicherter Name
Erklärung
In der übermittelten fallweisen mBGM wurde dasselbe Datum mehrfach angegeben.
Alternativ wurde ein Datum angeführt, welches fachlich nicht korrekt ist.
Beispiel: In der mBGM für Februar wird als Beschäftigungstag der 30. angegeben.
Lösung
Eine Storno-mBGM und eine Neuübermittlung der mBGM mit Angabe der korrekten Beschäftigungstage sind erforderlich.
Lösungsmöglichkeiten
-
Ein Storno der Abmeldung und eine Neuübermittlung der Abmeldung, in welcher „Entgeltanspruch Ende“ und „Betriebliche Vorsorge Ende“ mit dem Ende der Urlaubsersatzleistung ident sind, sind erforderlich.
-
Ein Storno der Abmeldung und eine Neuübermittlung ohne Angabe einer Kündigungsentschädigug bzw. Urlaubsersatzleistung sind erforderlich, sofern nur eine Zeit zur Betrieblichen Vorsorge vorliegt.
Variabler Text
@1: SV-Anmeldung oder BV-Anmeldung
Erklärung
Wurde das Dienstverhältnis bereits beendet, kann in gewissen Konstellationen eine Richtigstellung Anmeldung nicht erfasst werden.
Beispiel:
Das Versicherungsverhältnis liegt vom 01.05. bis 15.06. auf.
Bei der ursprünglichen Anmeldung und bei der Abmeldung wurde keine Betriebliche Vorsorge angegeben.
Die Richtigstellung Anmeldung mit Beginn der Betrieblichen Vorsorge ab 01.06. kann auf Grund der bereits erfassten Abmeldung per 15.06. nicht verarbeitet werden.
Lösung
Die Übermittlung einer Änderungsmeldung mit Betrieblicher Vorsorge vom 01.06. bis 15.06. (im Beispielfall) ist erforderlich.
Variabler Text
@1: Kündigungsentschädigung oder Urlaubsersatzleistung
Lösung
Der Versicherungsverlauf ist im DG-Dashboard zu überprüfen und gegebenenfalls durch ein Storno und eine neuerliche An- oder Abmeldung zu berichtigen.
Lösung
Eine Storno Anmeldung für die übermittelte Richtigstellung der Anmeldung (Achtung: ursprünglicher Referenzwert = Referenzwert der Richtigstellung Anmeldung) ist erforderlich.
Eine Neuübermittlung mit Angabe der korrekten Anmeldedaten ist erforderlich.
Lösung
Eine Storno Abmeldung für die übermittelte Richtigstellung der Abmeldung (Achtung: ursprünglicher Referenzwert = Referenzwert der Richtigstellung Abmeldung) ist erforderlich.
Eine Neuübermittlung mit Angabe der korrekten Abmeldedaten ist erforderlich.
Variabler Text
@1: SV oder BV
Lösung
Die Versicherungszeit ist zu überprüfen und die entsprechenden Meldungen sind zu übermitteln.
Ein Storno der Richtigstellung und eine Neuübermittlung einer Richtigstellung mit Angabe der korrekten Daten sind erforderlich.
Lösung
Mit dem zuständigen Kundenservicecenter ist die korrekte Entgeltfortzahlung abzuklären und mittels Arbeits- und Entgeltbestätigung zu melden.
Die Abmeldung muss mit der Arbeits- und Entgeltbestätigung übereinstimmen.
Ein Storno der Abmeldung und eine Neuübermittlung mit Angabe der korrekten Abmeldedaten sind erforderlich.
Variabler Text
@1: mehr/weniger
Lösungsmöglichkeiten
-
Die Versicherungszeit ist zu überprüfen und die entsprechenden Meldungen sind zu übermitteln.
Eine Richtigstellung der Anmeldung mit Angabe des korrekten Beginnes der Betrieblichen Vorsorge ist erforderlich.
-
Die Angabe der Betrieblichen Vorsorge ist korrekt, da es sich zum Beispiel um eine Ummeldung handelt.
Dies ist der ÖGK bekannt zu geben, damit die Rückfrage abgeschlossen werden kann.
Lösungsmöglichkeiten
-
Die Versicherungszeit ist zu überprüfen und die entsprechenden Meldungen sind zu übermitteln.
Eine Richtigstellung der Anmeldung mit Angabe des korrekten Beginnes der Betrieblichen Vorsorge ist erforderlich.
-
Die Angabe der Betrieblichen Vorsorge ist korrekt, da es sich zum Beispiel um eine Ummeldung handelt.
Dies ist der ÖGK bekannt zu geben, damit die Rückfrage abgeschlossen werden kann.
Variabler Text
@1: Beitragskontonummer
@2: Meldungsart
Erklärung
Dieses Beitragskonto ist nur für die Abrechnung von freien Dienstnehmern gemäß § 4 Abs. 4 ASVG vorgesehen.
Daher können Dienstnehmer, welche nicht dem § 4 Abs. 4 ASVG unterliegen, auf diesem Beitragskonto nicht gemeldet und abgerechnet werden.
Lösungsmöglichkeiten
-
Eine Stornomeldung und eine Neuübermittlung mit Angabe der korrekten Tarifgruppe sind erforderlich.
-
Eine Stornomeldung und eine Neuübermittlung mit Angabe der korrekten Beitragskontonummer sind erforderlich.
Variabler Text
@1: Beitragskontonummer
@2: Meldungsart
Erklärung
Dieses Beitragskonto ist nicht für die Abrechnung von freien Dienstnehmern gemäß § 4 Abs. 4 ASVG vorgesehen.
Daher können Dienstnehmer, welche dem § 4 Abs. 4 ASVG unterliegen, auf diesem Beitragskonto nicht gemeldet und abgerechnet werden.
Lösungsmöglichkeiten
-
Eine Stornomeldung und eine Neuübermittlung mit Angabe der korrekten Tarifgruppe sind erforderlich.
-
Eine Stornomeldung und eine Neuübermittlung mit Angabe der korrekten Beitragskontonummer sind erforderlich.
Lösungsmöglichkeiten
-
Eine entsprechende Abmeldung ist zu übermitteln, sofern die Familienhospizkarenz bzw. Pflegekarenz noch nicht beendet wurde.
-
Eine Storno Abmeldung und eine Neuübermittelung mit Angabe der korrekten Abmeldedaten sind erforderlich, sofern die Daten in der ursprünglichen Meldung nicht korrekt sind.
Variabler Text
@1: Meldungsart
@2: „ab“ oder „bis“
@3: Zum Beispiel „31.12.2018“ oder „01.01.2019“ (mBGM-Stichtag), zutreffender Wert wird vom Programm gesetzt
Erklärung
Versichertenmeldungen ab 01.01.2019 sind mit der korrekten Satzart „Meldung PFV reduziert“ zu übermitteln.
Hierfür sind auch die Angaben der SV und BV zu beachten.
Sollte in den Datenfeldern ein Datum vor 01.01.2019 angegeben worden sein, sind diese zu überprüfen.
Lösungsmöglichkeiten
-
Die übermittelte Meldung sowie deren Inhalt sind zu überprüfen.
Eine Stornomeldung und eine Neuübermittlung der korrekten Satzart sind erforderlich.
-
Die übermittelte Meldung sowie deren Inhalt sind zu überprüfen.
Eine Stornomeldung und eine Neuübermittlung mit Angabe der korrekten Daten (zum Beispiel Anmeldedatum) sind erforderlich.
Variabler Text
@1: Meldungsart
@2: Beschäftigungsbereich
Erklärung
Eine falsche Tarifgruppe wurde bei der Anmeldung oder Änderungsmeldung angegeben.
Lösungsmöglichkeiten
-
Eine Storno Anmeldung und Neuübermittlung mit Angabe der korrekten Tarifgruppe sind erforderlich.
-
Bei Übermittlung einer falschen Änderungsmeldung ist mit der ÖGK Kontakt aufzunehmen, damit die Rückfrage behoben werden kann.
Variabler Text
@1: Meldungsart
@2: Beschäftigungsbereich
Erklärung
Der Dienstgeber übermittelt eine Anmeldung für den Dienstnehmer mit dem Beschäftigungsbereich „Angestelltenlehrlinge“, wobei das Auswahlfeld „geringfügig“ auf der Anmeldung mit „Ja“ gekennzeichnet ist.
Diese Kombination ist nicht zulässig.
Lösungsmöglichkeiten
-
Eine Storno Anmeldung und Neuübermittlung mit Angabe der korrekten Tarifgruppe sind erforderlich.
-
Eine Storno Anmeldung und Neuübermittlung ohne Angabe von „Ja“ im Auswahlfeld „geringfügig“ sind erforderlich.
Variabler Text
@1: Meldungsart
@2: Beschäftigungsbereich
Erklärung
Beispiel:
Der Dienstgeber übermittelt eine Anmeldung für den Dienstnehmer mit dem Beschäftigungsbereich „Angestelltenlehrlinge“, wobei das Auswahlfeld „freier Dienstvertrag“ auf der Anmeldung mit „Ja“ gekennzeichnet ist.
Diese Kombination ist nicht zulässig.
Lösungsmöglichkeiten
-
Eine Storno Anmeldung und Neuübermittlung mit Angabe der korrekten Tarifgruppe sind erforderlich.
-
Eine Storno Anmeldung und Neuübermittlung ohne Angabe von „Ja“ im Auswahlfeld „freier Dienstvertrag“ sind erforderlich.
Variabler Text
@1: Meldungsart
Erklärung
Beispiel 1:
Der Dienstgeber hat der ÖGK für seine Dienstnehmerin bereits eine An- und Abmeldung mit der Beschäftigungsfolge „kurze Beschäftigung“ übermittelt.
Anmeldedatum: 15.01.2026
Ende Beschäftigung: 13.02.2026
Der Dienstgeber übermittelt eine Richtigstellung Abmeldung mit Ende der Beschäftigung am 18.02.2026.
Die Prüfung ergibt, dass die Beschäftigung länger als einen Monat dauert.
Beispiel 2:
Angemeldet wurde die Dienstnehmerin mit 01.04.2026 und als Beschäftigungsfolge ist „kurze Beschäftigung“ gespeichert (durch Übermittlung/Verarbeitung einer mBGM für kürzer als einen Monat vereinbarte Beschäftigung für 04/2026).
Der Dienstgeber übermittelt eine Abmeldung mit Ende der Beschäftigung am 25.06.2026 und dem Abmeldegrund „Einvernehmliche Lösung“.
Da die Beschäftigung einen Monat bzw. länger gedauert hat, wird die Rückfrage angelegt.
Lösungsmöglichkeiten
-
Eine Storno-mBGM und Neuübermittlung einer mBGM (für den Regelfall) sind erforderlich.
-
Die Versicherungszeit ist zu überprüfen. Sofern das An- oder Abmeldedatum nicht korrekt ist, ist eine Richtigstellung Anmeldung/Richtigstellung Abmeldung erforderlich.
Variabler Text
@1: Meldungsart
Erklärung
Beispiel:
Der Dienstgeber übermittelt für den vollbeschäftigten Dienstnehmer eine mBGM mit der Tarifgruppe „Geringfügig beschäftigter Arbeiter“.
Da für den Dienstnehmer im Zeitraum vom 01.04.2026 bis 30.04.2026 eine Teilentgeltzeit vorhanden ist, wird die Rückfrage angelegt.
Lösung
Eine Storno-mBGM und eine Neuübermittlung der mBGM mit Angabe der korrekten Tarifgruppe sind erforderlich.
Erklärung
Beispiel:
Der Dienstgeber übermittelt eine Änderungsmeldung mit „Änderung ab“ 01.03.2026 sowie „Änderung bis“ 28.02.2026.
Da das „Änderung bis“-Datum zeitlich vor dem „Änderung ab“-Datum liegt, wird die Rückfrage angelegt.
Lösung
Eine Neuübermittlung der Änderungsmeldung mit Angabe des korrekten Änderungsdatums ist erforderlich.
Die Kontaktaufnahme mit der ÖGK ist erforderlich, um die Rückfrage zu beheben.
Lösung
Die übermittelte Anmeldung ist zu stornieren und eine Neuübermittlung mit Angabe des korrekten Beginnes der Betrieblichen Vorsorge erforderlich.
Lösungsmöglichkeiten
-
Eine Richtigstellung der Anmeldung unter Berücksichtigung des beitragsfreien Monates in der Betrieblichen Vorsorge ist erforderlich.
-
Handelt es sich um eine Ummeldung von einem anderen Beitragskonto, bei dem die Pflicht zur Betrieblichen Vorsorge bereits gegeben war, ist die Kontaktaufnahme mit der ÖGK erforderlich, um die Rückfrage zu beheben.
-
Handelt es sich um eine Anmeldung, welche auf eine fallweise Beschäftigung folgt, für welche noch keine mBGM erstattet wurde, ist die Kontaktaufnahme mit der ÖGK erforderlich.
Variabler Text
@1: Vorname Versicherter
@2: Nachname Versicherter
@3: Geburtsdatum Versicherter
@4: Versicherungsnummer
Erklärung
Für Jean-Luc Picard, Geburtsdatum 29.08.1988, wurde die Versicherungsnummer 5266290888 vergeben.
Lösung
Dieser Clearingfall dient lediglich als Hinweis darauf, dass eine Versicherungsnummer vergeben wurde. Es sind keine weiteren Schritte Ihrerseits erforderlich.
Erklärung
Die Rückfrage wird angelegt, wenn eine Änderungsmeldung für einen Beitragszeitraum übermittelt wurde, für welchen bereits eine mBGM verarbeitet wurde.
Die vom Dienstgeber übermittelte Änderungsmeldung ist zu diesem Zeitpunkt nicht zulässig.
Lösung
Eine Storno-mBGM und eine Neuübermittlung der mBGM mit Angabe der korrekten Tarifgruppe sind erforderlich.
Die Kontaktaufnahme mit der ÖGK ist erforderlich, um die Rückfrage zu erledigen, da eine Änderungsmeldung nicht storniert werden kann.
Erklärung
Die Rückfrage wird angelegt, wenn auf einer Änderungsmeldung mindestens eines der Felder „Beschäftigungsbereich“, „Geringfügigkeit“ und „Freier Dienstvertrag“ einen Wert enthält, aber nicht alle drei Felder mit Werten befüllt sind.
Beispiel:
Ein Dienstnehmer wurde mit 01.02.2026 als geringfügig beschäftigter Arbeiter angemeldet. Ab 01.04.2026 wird eine Erhöhung der Arbeitszeit vereinbart, die zu einer Überschreitung der Geringfügigkeitsgrenze und damit zur Vollversicherung führt.
Daher ist eine Änderungsmeldung mit folgenden Daten nicht zulässig: „Beschäftigungsbereich“ = leer, „Geringfügigkeit“ = „N“, „Freier Dienstvertrag“ = leer
Lösung
Eine Änderungsmeldung mit Angabe der korrekten Daten ist erforderlich.
Bei keiner Änderung ist das Feld „keine Änderung“ auszuwählen.
Die Kontaktaufnahme mit der ÖGK ist erforderlich, um die Rückfrage zu beheben.
Variabler Text
@1: Meldungsart
Erklärung
Die Rückfrage wird angelegt, wenn sich der gemeldete Beschäftigungszeitraum mit einer bereits bestehenden Beschäftigung beim selben Dienstgeber zeitlich überschneidet.
Beispiel 1:
Mit einer mBGM für fallweise Beschäftigte werden die Beschäftigungstage „12“ und „17“ für den Beitragszeitraum 03/2026 gemeldet.
Es existiert bereits eine regelmäßige Beschäftigung beim selben Dienstgeber seit 01.01.2026 (laufend).
Beispiel 2:
Der Dienstgeber übermittelt für den Dienstnehmer eine Anmeldung per 01.03.2026. Es liegt bereits eine Anmeldung per 01.02.2026 vor.
Lösungsmöglichkeiten
-
Bei Überschneidung einer fallweisen Beschäftigung mit einer regelmäßigen Beschäftigung ist die Kontaktaufnahme mit der ÖGK erforderlich, um die Rückfrage zu beheben.
-
Bestehen tatsächlich zwei überschneidende Beschäftigungen, ist die Kontaktaufnahme mit der ÖGK erforderlich, um die Rückfrage zu beheben.
-
Eine Storno Anmeldung für die falsche Anmeldung ist erforderlich.
-
Eine Abmeldung ist zu übermitteln, sofern diese fehlt.
Variabler Text
@1: BV-Beitrag ab
Erklärung
Es ist zu prüfen, ob auf der übermittelten Meldung der richtige Beschäftigungsbereich in Kombination mit der Pflicht zur Betrieblichen Vorsorge angegeben wurde.
Lösungsmöglichkeiten
-
Wurde eine Anmeldung übermittelt, ist diese zu stornieren und eine neuerliche Anmeldung erforderlich.
-
Wurde eine Änderungsmeldung übermittelt, sind eine korrekte Änderungsmeldung und die Kontaktaufnahme mit der ÖGK erforderlich, um die Rückfrage zu beheben.
Variabler Text
@1: BV-Beitrag ab
Erklärung
Es ist zu prüfen, ob auf der übermittelten Meldung der richtige Beschäftigungsbereich in Kombination mit der Pflicht zur Betrieblichen Vorsorge angegeben wurde.
Lösungsmöglichkeiten
-
Wurde eine Anmeldung übermittelt, ist eine Richtigstellung der Anmeldung erforderlich.
-
Wurde eine Änderungsmeldung übermittelt, sind eine korrekte Änderungsmeldung und die Kontaktaufnahme mit der ÖGK erforderlich, um die Rückfrage zu beheben.
Variabler Text
@1: Meldungsart
Erklärung
Bei diversen Abmeldegründen besteht die Möglichkeit, dass seitens der Dienstgeberin bzw. des Dienstgebers die Entgeltzahlung an die versicherte Person vorzeitig eingestellt wurde. Die Rückmeldung kann in diesem Fall als Hinweis betrachtet werden.
Lösungsmöglichkeiten
-
Die Abmeldung ist im Zusammenhang mit einer Krankengeld-Einstufung nicht korrekt:
Es ist mit dem zuständigen Kundenservicecenter die korrekte Entgeltfortzahlung abzuklären und mittels Arbeits- und Entgeltbestätigung zu melden. Die Abmeldung muss mit der Arbeits- und Entgeltbestätigung übereinstimmen.
Ist die Abmeldung nicht korrekt, ist eine Richtigstellung der Abmeldung mit Angabe der korrekten Abmeldedaten erforderlich.
-
Wird bei „karenzierten“ Beschäftigungen (zum Beispiel Bildungskarenz, Präsenzdienst, Karenz nach MSchG/VKG, unbezahlter Urlaub, SV-Ende – Beschäftigung aufrecht etc.) nur das arbeitsrechtliche Ende mittels Richtigstellung Abmeldung nachgemeldet, kann die Rückfrage ebenfalls als Hinweis betrachtet werden.
Variabler Text
@1: Meldungsart
Erklärung
Die Meldung wurde nicht verarbeitet, da keine entsprechende Zeit zur Betrieblichen Vorsorge für den Beitragszeitraum gespeichert ist.
Lösungsmöglichkeiten
-
Eine Richtigstellung der Anmeldung mit Betrieblicher Vorsorge ist zu übermitteln, sofern die Angabe zur Betrieblichen Vorsorge auf der Anmeldung gefehlt hat.
-
Eine Storno Abmeldung und eine Neuübermittlung ohne Ende der Betrieblichen Vorsorge sind erforderlich, sofern keine Pflicht zur Betrieblichen Vorsorge besteht.
Variabler Text
@1: Abmeldegrund
@2: Meldungsart
Erklärung
Beispiel:
Vom Dienstgeber wird eine Abmeldung mit Abmeldedatum 20.02.2026 („Entgeltanspruch Ende“, „Betriebliche Vorsorge Ende“) und dem Abmeldegrund „Zivildienst“ übermittelt.
Bei den folgenden Abmeldegründen ist jedoch kein Ende der Betrieblichen Vorsorge zulässig:
• Präsenzdienstleistung im Bundesheer
• Truppenübung
• Zivildienst
Lösungsmöglichkeiten
-
Eine Storno Abmeldung und eine Neuübermittlung ohne Angabe des Endes der Betrieblichen Vorsorge sind erforderlich.
-
Eine Storno Abmeldung und eine Neuübermittlung mit korrektem Abmeldegrund sind erforderlich.
Variabler Text
@1: Meldungsart
@2: Tarifgruppe/Beschäftigungsbereich
@3: Beitragsfalltyp
@4: „Die Tarifgruppe“/“Der Beschäftigungsbereich“
Erklärung
Da mit der Meldeschiene nicht nur Meldungen zur unselbständigen Erwerbstätigkeit verarbeitet werden, muss geprüft werden, dass für die anderen Versicherungsumstände keine Lehre gemeldet wird.
Wird für andere Versicherungsumstände eine Tarifgruppe bzw. ein Beschäftigungsbereich für Lehrlinge gemeldet, kommt es zur angegebenen Rückfrage.
Beispiel:
Eine Anmeldung wird übermittelt.
Als Beschäftigungsbereich ist „Arbeiter-Lehrling“ angegeben. Das gemeldete Beitragskonto hat einen Beitragsfall vom Typ „Zivildienst“ zugeordnet.
Da eine Lehre für den Versicherungsumstand „Zivildienst“ nicht möglich ist, wird die Rückfrage angelegt.
Lösungsmöglichkeiten
-
Eine Storno Anmeldung und Neuübermittlung mit Angabe der korrekten Tarifgruppe sind erforderlich.
-
Eine Storno Anmeldung und Neuübermittlung mit Angabe der korrekten Beitragskontonummer sind erforderlich.
Variabler Text
@1: Meldungsart
Erklärung
Beispiel:
Eine Abmeldung für 21.07.2026 wird übermittelt.
Es liegt bereits eine Abmeldung per 15.07.2026 vor.
Lösungsmöglichkeiten
-
Eine Storno Abmeldung für die falsche Abmeldung ist erforderlich.
-
Eine Anmeldung ist erforderlich, sofern zwischen den beiden gemeldeten Abmeldedaten eine Anmeldung fehlt.
Variabler Text
@1: Meldungsart
Erklärung
Ein Ende der Beschäftigung, welches mit dem Beginn der Kündigungsentschädigung ident ist, ist nicht zulässig.
Das Ende der Beschäftigung hat einen Tag vor dem Beginn der Kündigungsentschädigung zu liegen.
Lösung
Ein Storno der Abmeldung und eine Neuübermittlung mit Ende der Beschäftigung vor Beginn der Kündigungsentschädigung sind erforderlich.
Variabler Text
@1: Meldungsart
Erklärung
Ein Ende der Beschäftigung, welches mit dem Beginn der Urlaubsersatzleistung ident ist, ist nicht zulässig.
Das Ende der Beschäftigung hat einen Tag vor dem Beginn der Urlaubsersatzleistung zu liegen.
Lösung
Ein Storno der Abmeldung und eine Neuübermittlung mit Ende der Beschäftigung vor Beginn der Urlaubsersatzleistung sind erforderlich.
Variabler Text
@1: Personengruppe/Tarifgruppe
Lösungsmöglichkeiten
-
Ein Storno der mBGM und eine Neuübermittlung mit Angabe der korrekten Tarifgruppe sind erforderlich.
-
Ein Storno der Abmeldung und eine Neuübermittlung ohne Angabe der Kündigungsentschädigung sind erforderlich.
Variabler Text
@1: Personengruppe/Tarifgruppe
Lösungsmöglichkeiten
-
Ein Storno der mBGM und eine Neuübermittlung mit Angabe der korrekten Tarifgruppe sind erforderlich.
-
Ein Storno der Abmeldung und eine Neuübermittlung ohne Angabe der Urlaubsersatzleistung sind erforderlich.
Variabler Text
@1: Meldungsart
Erklärung
Es liegt eine Beschäftigung vor, welche durch Präsenzdienst/Zivildienst/Truppenübung unterbrochen wurde. Die Betriebliche Vorsorge ist daher laufend gespeichert.
Bei Wiedereintritt hat die Anmeldung ohne Angabe des Beginnes der Betrieblichen Vorsorge zu erfolgen.
Lösungsmöglichkeiten
-
Ein Storno der Anmeldung und eine Neuübermittlung ohne Angabe des Beginnes der Betrieblichen Vorsorge sind erforderlich, sofern die Zeit zur Betrieblichen Vorsorge bereits laufend gespeichert ist.
-
Die Kontaktaufnahme mit der ÖGK ist erforderlich, sofern tatsächlich eine parallele Zeit zur bereits bestehenden Zeit zur Betrieblichen Vorsorge vorliegt.
Lösungsmöglichkeiten
-
Die Versicherungszeit ist im DG-Dashboard zu überprüfen.
Die Rückfrage dient als Hinweis, sofern die Zeit zur Betrieblichen Vorsorge tatsächlich storniert werden sollte.
-
Die Versicherungszeit ist im DG-Dashboard zu überprüfen.
Eine Richtigstellung der Anmeldung mit Angabe des Beginnes der Betrieblichen Vorsorge ist erforderlich.
Variabler Text
@1: Meldungsart
Lösungsmöglichkeiten
-
Die Versicherungszeit ist im DG-Dashboard zu überprüfen und die entsprechenden Meldungen sind zu übermitteln.
Ein Storno der Abmeldung und eine Neuübermittlung mit Angabe des korrekten Abmeldedatums sind erforderlich.
-
Die Versicherungszeit ist im DG-Dashboard zu überprüfen und die entsprechenden Meldungen sind zu übermitteln.
Eine Richtigstellung der Anmeldung mit Angabe des korrekten Anmeldedatums ist erforderlich.
Variabler Text
@1: Anmeldedatum
Lösungsmöglichkeiten
-
Eine Storno Abmeldung für die übermittelte Richtigstellung der Abmeldung (Achtung: ursprünglicher Referenzwert = Referenzwert der Richtigstellung Abmeldung) ist erforderlich.
Eine Neuübermittlung mit Angabe der korrekten Abmeldedaten ist erforderlich.
-
Eine Richtigstelllung der Anmeldung mit Angabe des korrekten Anmeldedatums ist erforderlich.
Variabler Text
@1: Meldungsart
Erklärung
Ein Ende der Beschäftigung, welches mit dem Beginn der Kündigungsentschädigung ident ist oder nach dem Beginn der Kündigungsentschädigung bzw. Urlaubsersatzleistung liegt, ist nicht zulässig.
Das Ende der Beschäftigung hat einen Tag vor dem Beginn der Kündigungsentschädigung bzw. Urlaubsersatzleistung zu liegen.
Lösung
Ein Storno der Abmeldung und eine Neuübermittlung mit Ende der Beschäftigung vor Beginn der Kündigungsentschädigung bzw. Urlaubsersatzleistung sind erforderlich.
Variabler Text
@1: Meldungsart
Erklärung
Es wurde ein ungültiges oder unvollständiges Datum in der Meldung angegeben.
Lösung
Ein Storno der Meldung und eine Neuübermittlung mit Angabe des korrekten Datums sind erforderlich.
Variabler Text
@1: Meldungsart
Erklärung
Wenn eine Meldung einen Zeitraum betrifft, für den keine Anmeldung vorliegt, so wird für alle weiteren Meldungen dazu die Rückfrage angelegt.
Beispiel 1:
Eine Richtigstellung Anmeldung wird vom Dienstgeber übermittelt. Das Anmeldedatum ist mit 17.03.2026 belegt, das Feld für das richtige Anmeldedatum mit 20.03.2026. Es liegt jedoch keine ursprüngliche Meldung mit 17.03.2026 auf.
Beispiel 2:
Der Dienstgeber übermittelt eine Abmeldung. Zum angegebenen Abmeldedatum 01.02.2026 liegen keine Versicherungsdaten vor.
Lösungsmöglichkeiten
-
Die Versicherungszeit ist im DG-Dashboard zu überprüfen und die entsprechenden Meldungen sind zu übermitteln.
Eine Storno Anmeldung für die übermittelte Richtigstellung der Anmeldung (Achtung: ursprünglicher Referenzwert = Referenzwert der Richtigstellung Anmeldung) ist erforderlich.
Eine Neuübermittlung mit Angabe der korrekten Anmeldedaten ist erforderlich.
-
Eine Anmeldung ist zu übermitteln.
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Eine Storno Abmeldung ist zu übermitteln.
Variabler Text
@1: Meldungsart (Abmeldung, Richtigstellung Abmeldung)
Erklärung
Eine Kündigungsentschädigung kann nur in Kombination mit einem Abmeldegrund mit arbeitsrechtlichem Ende gemeldet werden.
Lösungsmöglichkeiten
-
Ein Storno der Abmeldung und eine Neuübermittlung mit Angabe eines Abmeldegrundes mit arbeitsrechtlichem Ende sind erforderlich.
-
Ein Storno der Abmeldung und eine Neuübermittlung ohne Angabe der Kündigungsentschädigung sind erforderlich.
Variabler Text
@1: Meldungsart (Abmeldung, Richtigstellung Abmeldung)
Erklärung
Eine Urlaubsersatzleistung kann nur in Kombination mit einem Abmeldegrund mit arbeitsrechtlichem Ende gemeldet werden.
Lösungsmöglichkeiten
-
Ein Storno der Abmeldung und eine Neuübermittlung mit Angabe eines Abmeldegrundes mit arbeitsrechtlichem Ende sind erforderlich.
-
Ein Storno der Abmeldung und eine Neuübermittlung ohne Angabe der Urlaubsersatzleistung sind erforderlich.
Variabler Text
@1: Abmeldegrund
@2: Meldungsart (Abmeldung, Richtigstellung Abmeldung)
Erklärung
Der gemeldete Abmeldegrund kann nur in Kombination mit einem arbeitsrechtlichen Ende gemeldet werden.
Lösungsmöglichkeiten
-
Ein Storno der Abmeldung und eine Neuübermittlung mit Angabe eines arbeitsrechtlichen Endes sind erforderlich.
-
Ein Storno der Abmeldung und eine Neuübermittlung mit Angabe eines anderen Abmeldegrundes, welcher kein arbeitsrechtliches Ende vorsieht, sind erforderlich.
Variabler Text
@1: Meldungsart (Abmeldung, Richtigstellung Abmeldung)
Erklärung
Ein Ende der Beschäftigung, welches mit dem Ende des Entgeltanspruches ident ist, ist bei einer Kündigungsentschädigung nicht zulässig.
Das Ende der Beschäftigung hat einen Tag vor dem Beginn der Kündigungsentschädigung zu liegen.
Das Ende des Entgeltanspruches ist dem Ende der Kündigungsentschädigung gleichzusetzen.
Lösungsmöglichkeiten
-
Ein Storno der Abmeldung und eine Neuübermittlung mit Ende der Beschäftigung vor Beginn der Kündigungsentschädigung sind erforderlich.
-
Ein Storno der Abmeldung und eine Neuübermittlung mit einem Ende des Entgeltanspruches, welches dem Ende der Kündigungsentschädigung gleicht, sind erforderlich.
Variabler Text
@1: Meldungsart (Abmeldung, Richtigstellung Abmeldung)
Erklärung
Ein Ende der Beschäftigung, welches mit dem Ende des Entgeltanspruches ident ist, ist bei einer Urlaubsersatzleistung nicht zulässig.
Das Ende der Beschäftigung hat einen Tag vor dem Beginn der Urlaubsersatzleistung zu liegen.
Das Ende des Entgeltanspruches ist dem Ende der Urlaubsersatzleistung gleichzusetzen.
Lösungsmöglichkeiten
-
Ein Storno der Abmeldung und eine Neuübermittlung mit Ende der Beschäftigung vor Beginn der Urlaubsersatzleistung sind erforderlich.
-
Ein Storno der Abmeldung und eine Neuübermittlung mit einem Ende des Entgeltanspruches, welches dem Ende der Urlaubsersatzleistung gleicht, sind erforderlich.
Erklärung
Liegt eine entsprechende Ausleistung des Krankengeldbezuges vor, ist dies nur als Hinweis zu betrachten.
Lösung
Eine Richtigstellung Abmeldung inklusive Angabe der Kündigungsentschädigung und/oder Urlaubsersatzleistung ist erforderlich, sofern eine Kündigungsentschädigung und/oder Urlaubsersatzleistung anfällt, jedoch unter Berücksichtigung der Ausleistung der Entgeltfortzahlung.
Variabler Text
@1: Meldungsart (Abmeldung, Richtigstellung Abmeldung)
Erklärung
Lösungsmöglichkeiten
-
Eine Storno Abmeldung und eine Neuübermittlung mit korrekter Reihenfolge der Kündigungsentschädigung sowie der Urlaubsersatzleistung sind erforderlich.
-
Eine Storno Abmeldung für die übermittelte Richtigstellung der Abmeldung (Achtung: ursprünglicher Referenzwert = Referenzwert der Richtigstellung Abmeldung) ist erforderlich.
Eine Neuübermittlung mit korrekter Reihenfolge der Kündigungsentschädigung sowie der Urlaubsersatzleistung ist erforderlich.
Variabler Text
@1: Meldungsart (Abmeldung, Richtigstellung Abmeldung)
Erklärung
Mit dem zuständigen Kundenservicecenter ist die korrekte Entgeltfortzahlung abzuklären und mittels Arbeits- und Entgeltbestätigung zu melden. Die Abmeldung muss mit der Arbeits- und Entgeltbestätigung übereinstimmen.
Lösungsmöglichkeiten
-
Wird die Arbeits- und Entgeltbestätigung korrigiert, wird der Hinweis auf der Abmeldung automatisch abgeschlossen.
-
Eine Richtigstellung der Abmeldung mit korrekter Angabe der Kündigungsentschädigung ist erforderlich.
Variabler Text
@1: Meldungsart (Abmeldung, Richtigstellung Abmeldung)
Erklärung
Mit dem zuständigen Kundenservicecenter ist die korrekte Entgeltfortzahlung abzuklären und mittels Arbeits- und Entgeltbestätigung zu melden. Die Abmeldung muss mit der Arbeits- und Entgeltbestätigung übereinstimmen.
Lösungsmöglichkeiten
-
Wird die Arbeits- und Entgeltbestätigung korrigiert, wird der Hinweis auf der Abmeldung automatisch abgeschlossen.
-
Eine Richtigstellung der Abmeldung mit korrekter Angabe der Urlaubsersatzleistung ist erforderlich.
Variabler Text
@1: Meldungsart (Abmeldung, Richtigstellung Abmeldung)
Erklärung
Das Ende des Entgeltanspruches ist dem Ende der Kündigungsentschädigung gleichzusetzen.
Lösungsmöglichkeiten
-
Ein Storno der Abmeldung und eine Neuübermittlung mit einem Ende des Entgeltanspruches, welches dem Ende der Kündigungsentschädigung gleicht, sind erforderlich.
-
Ein Storno der Abmeldung und eine Neuübermittlung mit Angabe einer Urlaubsersatzleistung sind erforderlich, sofern Anspruch auf eine Urlaubsersatzleistung besteht.
Variabler Text
@1: Meldungsart (Abmeldung, Richtigstellung Abmeldung)
Erklärung
Das Ende des Entgeltanspruches ist dem Ende der Urlaubsersatzleistung gleichzusetzen.
Lösung
Ein Storno der Abmeldung und eine Neuübermittlung mit einem Ende des Entgeltanspruches, welches dem Ende der Urlaubsersatzleistung gleicht, sind erforderlich.
Variabler Text
@1: Abmeldegrund
@2: Meldungsart (Abmeldung, Richtigstellung Abmeldung)
Lösungsmöglichkeiten
-
Ein Storno der Abmeldung und eine Neuübermittlung mit Angabe des korrekten Abmeldegrundes sind erforderlich.
-
Ein Storno der Abmeldung und eine Neuübermittlung ohne Angabe einer Kündigungsentschädigung und/oder Urlaubsersatzleistung sind erforderlich.
Variabler Text
@1: Meldungsart
Erklärung
Für einen bereits verstorbenen Dienstnehmer wurden Meldungen über das Todesdatum hinaus übermittelt.
Eine Abmeldung mit „Entgeltanspruch Ende“/„Beschäftigungsverhältnis Ende“/„Betriebliche Vorsorge Ende“ (falls das Dienstverhältnis dem BMSVG unterliegt) per 17.07.2026 wurde übermittelt.
Das amtlich bestätigte Todesdatum ist der 15.07.2026. Die Abmeldung ist daher nicht zulässig.
Lösung
Die Prüfung des Todesdatums und des auf der Meldung angeführten Datums (zum Beispiel „Entgeltanspruch Ende“/„Beschäftigungsverhältnis Ende“/„Betriebliche Vorsorge Ende“) ist durchzuführen.
Ein Storno der Meldung und eine Neumeldung mit korrektem Datum (spätestens Todesdatum) sind erforderlich.
Variabler Text
@1: Meldungsart
Erklärung
Die Rückfrage wird angelegt, wenn sich der gemeldete Beschäftigungszeitraum mit einer bereits bestehenden Beschäftigung beim selben Dienstgeber zeitlich überschneidet.
Beispiel 1:
Mit einer mBGM für fallweise Beschäftigte werden die Beschäftigungstage „12“ und „17“ für den Beitragszeitraum 03/2026 gemeldet.
Es existiert bereits eine regelmäßige Beschäftigung beim selben Dienstgeber seit 01.01.2026 (laufend).
Beispiel 2:
Der Dienstgeber übermittelt für den Dienstnehmer eine Anmeldung per 01.03.2026. Es liegt bereits eine Anmeldung per 01.02.2026 vor.
Lösungsmöglichkeiten
-
Bei Überschneidung einer fallweisen Beschäftigung mit einer regelmäßigen Beschäftigung ist die Kontaktaufnahme mit der ÖGK erforderlich, um die Rückfrage zu beheben.
-
Bestehen tatsächlich zwei überschneidende Beschäftigungen, ist die Kontaktaufnahme mit der ÖGK erforderlich, um die Rückfrage zu beheben.
-
Eine Storno Anmeldung für die falsche Anmeldung ist erforderlich.
-
Eine Abmeldung ist zu übermitteln, sofern diese fehlt.
Variabler Text
@1: Meldungsart
Erklärung
Beispiel 1:
Auf einer neuerlichen Anmeldung wird versehentlich als Beginndatum der Betrieblichen Vorsorge das Datum des ursprünglichen Eintrittes (erstmalige Beschäftigungsaufnahme) angegeben.
Beispiel 2:
Es kam zu einer Unterbrechung der SV-Zeit, die BV-Zeit blieb laufend (zum Beispiel Präsenzdienst) und auf der neuerlichen Anmeldung zur SV wurde ein BV-Beginn angegeben.
Lösungsmöglichkeiten
-
Eine Storno Anmeldung und eine Neuübermittlung mit Angabe des korrekten Beginnes der Betrieblichen Vorsorge sind erforderlich.
-
Eine Storno Anmeldung und eine Neuübermittlung ohne Angabe zur Betrieblichen Vorsorge sind erforderlich, da die Betriebliche Vorsorge laufend ist.
Variabler Text
@1: Abmeldegrund
@2: Meldungsart
Lösungsmöglichkeiten
-
Ein Storno der Abmeldung und eine neuerliche Abmeldung mit Angabe des Endes der Betrieblichen Vorsorge sind erforderlich.
-
Ein Storno der Anmeldung und eine neuerliche Anmeldung ohne Angabe des Beginnes der Betrieblichen Vorsorge sind erforderlich, sofern keine Pflicht zur Betrieblichen Vorsorge besteht.
Variabler Text
@1: Meldungsart
Lösungsmöglichkeiten
-
Eine Storno Abmeldung und eine Neuübermittlung mit Angabe des korrekten Endes der Betrieblichen Vorsorge sind erforderlich.
-
Ist die Angabe zum Ende der Betrieblichen Vorsorge korrekt (zum Beispiel Bezug von Leistungen durch die ÖGK), ist die Kontaktaufnahme mit der ÖGK erforderlich.
Variabler Text
@1: Meldungsart
Lösung
Ein Storno der Abmeldung und eine Neuübermittlung mit vollständiger Angabe der Kündigungsentschädigung sind erforderlich.
Variabler Text
@1: Meldungsart
Erklärung
Vom Dienstgeber wird eine Abmeldung mit Abmeldedatum 31.03.2026 („Beschäftigungsverhältnis Ende“, „Entgeltanspruch Ende“, „Betriebliche Vorsorge Ende“) übermittelt.
Zusätzlich wird auf der Abmeldung eine Urlaubsersatzleistung vom 01.04.2026 bis 31.03.2026 angegeben.
Lösung
Ein Storno der Abmeldung und eine Neuübermittlung mit vollständiger und korrekter Angabe der Urlaubsersatzleistung sind erforderlich.
Variabler Text
@1: Versicherungsnummer
Erklärung
Die gemeldete Versicherungsnummer ist storniert.
Lösung
Ein Storno der ursprünglichen Meldung und eine Neuübermittlung mit korrekter Versicherungsnummer sind erforderlich. Nutzen Sie für die Abfrage der Versicherungsnummer das DG-Dashboard.
Erklärung
Die ersten zwei Buchstaben des gemeldeten Familiennamens stimmen nicht mit dem der ÖGK aufliegenden Familiennamen überein.
Beispiel:
Der Dienstgeber übermittelt für die Dienstnehmerin Andrea Schmidt eine Anmeldung. Als Familienname wird in der Meldung Shmidt angegeben. Die ersten beiden Buchstaben des Familiennamens der Meldung sind nicht korrekt – die Rückfrage wird angelegt.
Der laut Meldung übermittelte Name muss mit dem Namen auf der e-card übereinstimmen.
Lösungsmöglichkeiten
-
Der in der Meldung angegebene Name ist zu prüfen.
Ist die Meldung für die korrekte Person erstattet worden, da es sich nur um einen Tippfehler handelt, ist hier keine Korrektur der Meldung erforderlich. Bitte aktualisieren Sie Ihre Stammdaten.
-
Ist die Meldung für die falsche Person erstattet worden, da der Name und die Versicherungsnummer nicht in korrekter Kombination sind, sind eine Stornomeldung und eine Neuübermittlung mit korrekter Versicherungsnummer und korrektem Namen erforderlich.
-
Bitte um Kontrolle, ob der Vor- und Nachname vertauscht wurden. Bitte die Stammdaten in Ihrer Software entsprechend für künftige Übertragungen korrigieren.
Variabler Text
@1: Meldungsart
Lösungsmöglichkeiten
-
Die Versicherungszeit ist im DG-Dashboard zu überprüfen.
Eine Storno Abmeldung und eine Neuübermittlung mit Angabe des korrekten Endes der Betrieblichen Vorsorge sind erforderlich.
-
Die Kontaktaufnahme mit der ÖGK ist erforderlich, sofern das in der Abmeldung angegebene Ende der Betrieblichen Vorsorge korrekt sein sollte.
Variabler Text
@1: Meldungsart
Lösung
Eine Storno Abmeldung und eine Neuübermittlung mit Angabe des korrekten Abmeldegrundes oder mit einem Ende der Beschäftigung sind erforderlich.
Variabler Text
@1: Meldungsart
Erklärung
Ein bestätigtes Todesdatum kann bei der ÖGK noch nicht gespeichert sein.
Lösungsmöglichkeiten
-
Bitte überprüfen Sie auf der Meldung das Ende des Entgeltanspruches sowie das angegebene Todesdatum auf Richtigkeit und korrigieren Sie dies gegebenenfalls durch ein Storno und eine neuerliche Abmeldung.
-
Bitte überprüfen Sie die auf der übermittelten Meldung angegebene Versicherungsnummer auf ihre Richtigkeit. Sollte es sich um eine andere Person handeln, stornieren Sie die ursprüngliche Meldung und übermitteln die Meldung mit der richtigen Kombination aus dem Namen und der Versicherungsnummer.
Variabler Text
@1: Satzart
@2: Angabe, welche Datenfelder nicht befüllt sind, getrennt durch „/“
Erklärung
Abmeldung:
Wurden auf der Abmeldung der Abmeldegrund „Ummeldung“ und das Ummeldedatum angegeben, müssen auch die Felder „Zielversicherungsträger Ummeldung“ und „Beitragskontonummer Ummeldung“ belegt sein.
Wurden auf der Abmeldung der Abmeldegrund „Ummeldung“ und kein Ummeldedatum angegeben, dürfen auch die Felder „Zielversicherungsträger Ummeldung“, „Beitragskontonummer Ummeldung“, „Referenzwert Ummeldung“ sowie „Sonderfall Ummeldung“ nicht belegt sein. Ist das doch der Fall, wird diese Rückfrage angelegt.
Richtigstellung Abmeldung:
Wurden auf der Richtigstellung Abmeldung der Abmeldegrund „Ummeldung“ und das Ummeldedatum angegeben und der aktuell gespeicherte Abmeldegrund ist ungleich „Ummeldung“, müssen die Felder „Zielversicherungsträger Ummeldung“ und „Beitragskontonummer Ummeldung“ belegt sein.
Wurden auf der Richtigstellung Abmeldung der Abmeldegrund „Ummeldung“ und das Ummeldedatum angegeben und der aktuell gespeicherte Abmeldegrund ist ebenfalls „Ummeldung“, müssen die Felder „Richtiges Ummeldedatum“, „Zielversicherungsträger Ummeldung“ und „Beitragskontonummer Ummeldung“ belegt sein.
Wurde auf einer Richtigstellung Abmeldung zu einer Ummeldung kein Ummeldedatum angegeben, dürfen auch die Felder „Richtiges Ummeldedatum“, „Zielversicherungsträger Ummeldung“, „Beitragskontonummer Ummeldung“, „Sonderfall Ummeldung“, „Referenzwert Ummeldung“, „Referenzwert Ummeldung ursprüngliche Meldung“ und „Referenzwert Ummeldung Sonderfall Zielbeitragskontoänderung“ nicht belegt sein.
Storno Abmeldung:
Wurde auf einer Storno Abmeldung zu einer Ummeldung kein Ummeldedatum angegeben, dürfen auch die Felder „Referenzwert Ummeldung“ und „Referenzwert Ummeldung ursprüngliche Meldung“ nicht belegt sein.
Lösungsmöglichkeiten
-
Eine Stornomeldung für die Abmeldung/Richtigstellung Abmeldung* und eine Neuübermittlung mit Angabe der korrekten und vollständigen Daten sind erforderlich.
*(Achtung: ursprünglicher Referenzwert = Referenzwert der Richtigstellung Abmeldung)
-
Eine Storno Abmeldung mit Angabe der korrekten und vollständigen Daten ist erforderlich.
Die Kontaktaufnahme mit der ÖGK ist erforderlich, damit die Rückfrage, welche auf Grund der falschen Storno Abmeldung angelegt wurde, behoben werden kann.
Erklärung
Die Rückfrage wird angelegt, wenn eine Abmeldung oder eine Richtigstellung Abmeldung übermittelt wird und die angegebene Beitragskontonummer sowie die angegebene „Beitragskontonummer Ummeldung“ ident sind.
Ebenso wird diese Rückfrage angelegt, wenn die angegebene „Beitragskontonummer Ummeldung“ nicht gefunden werden kann.
Lösung
Die angegebenen Beitragskontonummern sind auf ihre Richtigkeit zu prüfen!
Eine Stornomeldung für die Abmeldung/Richtigstellung Abmeldung* und eine Neuübermittlung mit Angabe der korrekten Beitragskontonummern sind erforderlich.
*(Achtung: ursprünglicher Referenzwert = Referenzwert der Richtigstellung Abmeldung)
Variabler Text
@1: Ummeldedatum/richtiges Ummeldedatum
@2: Ende Entgelt/Ende BV
@3: Meldungstyp
Erklärung
Die Rückfrage wird angelegt, wenn auf der Abmeldung/Richtigstellung Abmeldung das Ummeldedatum vor dem Ende des Entgeltanspruches/dem Ende der Betrieblichen Vorsorge liegt.
Beispiel:
Ummeldedatum = 01.08.2026
Ende des Entgeltanspruches / Ende der Betrieblichen Vorsorge = 03.08.2026
Lösung
Eine Stornomeldung für die Abmeldung/Richtigstellung Abmeldung* und eine Neuübermittlung mit Angabe der korrekten Ummelde- und Abmeldedaten sind erforderlich.
*(Achtung: ursprünglicher Referenzwert = Referenzwert der Richtigstellung Abmeldung)
Erklärung
Die Rückfrage wird angelegt, wenn bei einer:
• Abmeldung: Eine Abmeldung mit Abmeldegrund „Ummeldung“ gemeldet ist und der „Referenzwert Ummeldung“ nicht belegt wurde.
• Richtigstellung Abmeldung: Eine Richtigstellung Abmeldung gemeldet wird, welche eine Ummeldung betrifft (gemeldeter Abmeldegrund ist „Ummeldung“ oder der bisherige Abmeldegrund ist „Ummeldung“), dann muss der „Referenzwert Ummeldung“ belegt sein.
Eine Richtigstellung Abmeldung mit Abmeldegrund „Ummeldung“ gemeldet wird und der bisherige Abmeldegrund ebenfalls „Ummeldung“ ist und zusätzlich auch noch die „Beitragskontonummer Ummeldung“ geändert werden soll, müssen die Felder „Referenzwert Ummeldung“, „Referenzwert Ummeldung ursprüngliche Meldung“ sowie „Referenzwert Ummeldung Sonderfall Zielbeitragskontoänderung“ belegt sein.
Eine Richtigstellung Abmeldung mit Abmeldegrund ungleich „Ummeldung“ gemeldet wird, jedoch auf der zu korrigierenden Meldung der Abmeldegrund „Ummeldung“ hinterlegt ist, dann müssen sowohl der „Referenzwert Ummeldung“ als auch der „Referenzwert Ummeldung ursprüngliche Meldung“ belegt sein.
Eine Richtigstellung Abmeldung gemeldet wird, welche eine Ummeldung betrifft (gemeldeter Abmeldegrund ist „Ummeldung“ UND der bisherige Abmeldegrund ist „Ummeldung“) und es wurde kein Ummeldedatum angegeben, wird noch geprüft, ob im Versicherungswesen Daten zur Ummeldung gespeichert sind.
Lösung
Eine Stornomeldung für die Abmeldung/Richtigstellung Abmeldung* und eine Neuübermittlung mit Angabe der korrekten Referenzwerte sind erforderlich.
*(Achtung: ursprünglicher Referenzwert = Referenzwert der Richtigstellung Abmeldung)
Erklärung
Die Rückfrage wird angelegt, wenn bei einer:
• Storno Abmeldung: Eine Storno Abmeldung gemeldet wird mit dem bisherigen Abmeldegrund „Ummeldung“ und wurde in einem der Felder „Referenzwert Ummeldung“ oder „Referenzwert Ummeldung ursprüngliche Meldung“ nichts gemeldet.
Eine Storno Abmeldung zu einer Ummeldung gemeldet wird und kein Ummeldedatum angegeben ist, wird noch geprüft, ob im Versicherungswesen Daten zur Ummeldung gespeichert sind.
• Richtigstellung Abmeldung: Eine Richtigstellung Abmeldung gemeldet wird, mit welcher der Abmeldegrund von „Ummeldung“ auf einen anderen Abmeldegrund geändert wird und kein Ummeldedatum angegeben wird, wird noch geprüft, ob im Versicherungswesen Daten zur Ummeldung gespeichert sind.
Lösung
Eine Storno Anmeldung auf der neuen Beitragskontonummer mit Angabe der korrekten Daten (Datum, Referenzwert) ist erforderlich, wenn die Ummeldung nicht stattgefunden hat.
Variabler Text
@1: Ummeldedatum/richtiges Ummeldedatum
@2: Anmeldung/Richtigstellung Anmeldung
Erklärung
Liegt am Tag vor dem Ummeldedatum/richtigen Ummeldedatum keine beitragspflichtige Versicherungszeit in der SV und/oder BV vor und das Kennzeichen „Sonderfall Ummeldung“ ist nicht gesetzt, wird die Rückfrage angelegt.
Beispiel:
Eine Abmeldung mit Abmeldegrund „Ummeldung“, Ummeldedatum 31.08.2025 und ohne Kennzeichen „Sonderfall Ummeldung“ wird übermittelt. Die restlichen zwingenden Felder sind mit zulässigen Werten korrekt befüllt. Im Versicherungsverlauf ist eine SV-Versicherungszeit als Angestellte vom 01.06.2023 bis 15.07.2024 mit Abmeldegrund „Karenz nach MSchG/VKG“ gespeichert. Da zum Ummeldedatum keine beitragspflichtige Versicherungszeit in der SV und/oder BV vorliegt und das Kennzeichen „Sonderfall Ummeldung“ nicht gesetzt ist, wird die Rückfrage angelegt.
Lösung
Eine Stornomeldung für die Abmeldung/Richtigstellung Abmeldung* und eine Neuübermittlung mit Angabe des Kennzeichens „Sonderfall Ummeldung“ sind erforderlich.
*(Achtung: ursprünglicher Referenzwert = Referenzwert der Richtigstellung Abmeldung)
Variabler Text
@1: Beitragskonto/Beitragskonto Ummeldung
Erklärung
Wenn der zur Beitragskontonummer bzw. „Beitragskontonummer Ummeldung“ betroffene Versicherungsumstandtyp für die vereinfachte Ummeldung nicht vorgesehen ist, aber ein „Referenzwert Ummeldung“ angegeben wurde, wird die Rückfrage angelegt.
Beispiel:
Eine Abmeldung mit Abmeldegrund „Ummeldung“, Ummeldedatum und „Referenzwert Ummeldung“ wird für einen Zivildiener übermittelt. Da die vereinfachte Ummeldung laut Versicherungsumstandtyp nicht für den Versicherungsumstandtyp „Zivildienst“ vorgesehen ist, wird die Rückfrage angelegt.
Lösung
Eine Stornomeldung für die Abmeldung/Richtigstellung Abmeldung* und eine Anmeldung auf der neuen Beitragskontonummer sind erforderlich.
*(Achtung: ursprünglicher Referenzwert = Referenzwert der Richtigstellung Abmeldung)
Erklärung
Wenn bei einer Richtigstellung Abmeldung (Richtigstellung einer Ummeldung bzw. Storno einer Ummeldung) oder einer Storno Abmeldung (zu einer Ummeldung) zum angegebenen Ummeldedatum keine gespeicherte Ummeldung gefunden wurde, wird die Rückfrage angelegt.
Beispiel 1:
Eine Richtigstellung Abmeldung mit Abmeldegrund „Ummeldung“, Ummeldedatum 01.02.2026, richtigem Ummeldedatum 01.05.2026, „Referenzwert Ummeldung“ und „Referenzwert Ummeldung ursprüngliche Meldung“ wird übermittelt. Es liegt eine gespeicherte Ummeldung mit Ummeldedatum 31.01.2026 vor. Da zum angegebenen Ummeldedatum keine gespeicherte Ummeldung gefunden wird, wird die Rückfrage angelegt.
Beispiel 2:
Eine Storno Abmeldung mit Ummeldedatum 01.02.2026, „Referenzwert Ummeldung“ und „Referenzwert Ummeldung ursprüngliche Meldung“ wird übermittelt. Es liegt eine gespeicherte Ummeldung mit Ummeldedatum 20.02.2026 vor. Da zum angegebenen Ummeldedatum keine gespeicherte Ummeldung gefunden wird, wird die Rückfrage angelegt.
Lösungsmöglichkeiten
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Eine Stornomeldung für die Richtigstellung Abmeldung* und eine Neuübermittlung mit Angabe der korrekten Ummeldedaten sind erforderlich.
*(Achtung: ursprünglicher Referenzwert = Referenzwert der Richtigstellung Abmeldung)
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Eine Storno Abmeldung mit Angabe der korrekten Ummeldedaten ist erforderlich.
Die Kontaktaufnahme mit der ÖGK ist erforderlich, um die Rückfrage, welche auf Grund der falschen Stornomeldung entstanden ist, zu beheben.
Variabler Text
@1: eine Richtigstellung/ein Storno
Erklärung
Wenn bei einer Richtigstellung Abmeldung (Richtigstellung einer Ummeldung mit Zielbeitragskontoänderung) oder einer Storno Abmeldung (zu einer Ummeldung) keine Ummeldedaten vorliegen (weil die ursprüngliche Ummeldung zu einem Zeitpunkt übermittelt wurde, wo die Ummeldedaten noch nicht übermittelt werden konnten), wird die Rückfrage angelegt.
Beispiel 1:
Eine Richtigstellung Abmeldung mit Abmeldegrund „Ummeldung“, Ummeldedatum 01.02.2026, richtigem Ummeldedatum 01.02.2026, „Referenzwert Ummeldung“ und „Referenzwert Ummeldung ursprüngliche Meldung“ wird übermittelt. Für das betroffene Versicherungsverhältnis sind keine Ummeldedaten gespeichert.
Beispiel 2:
Eine Storno Abmeldung mit Ummeldedatum 01.02.2026, „Referenzwert Ummeldung“ und „Referenzwert Ummeldung ursprüngliche Meldung“ wird übermittelt. Für das betroffene Versicherungsverhältnis sind keine Ummeldedaten gespeichert.
Lösung
Eine Anmeldung auf der neuen Beitragskontonummer ist erforderlich.
Erklärung
Es ist mit dem zuständigen Kundenservicecenter die korrekte Entgeltfortzahlung abzuklären und mittels Arbeits- und Entgeltbestätigung zu melden. Die Abmeldung muss mit der Arbeits- und Entgeltbestätigung übereinstimmen.
Lösungsmöglichkeiten
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Wird die Arbeits- und Entgeltbestätigung korrigiert, wird der Hinweis auf der Abmeldung automatisch abgeschlossen.
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Eine Storno Abmeldung und eine Neuübermittlung mit Angabe der korrekten Abmeldedaten sind erforderlich.
Variabler Text
@1: Meldungsart
@2: der Beginn/das Ende
@3: Beginn/Ende
Erklärung
Vom Dienstgeber wird eine Anmeldung zur Betrieblichen Vorsorge mit Anmeldedatum 03.03.2026 übermittelt. Es liegt jedoch kein Sonderwochengeldbezug mit Beginn 03.03.2026 vor.
Lösungsmöglichkeiten
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Die Versicherungszeit ist im DG-Dashboard zu überprüfen. Eine Storno Anmeldung und eine Neuübermittlung mit Angabe der korrekten Anmeldedaten sind erforderlich.
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Die Versicherungszeit ist im DG-Dashboard zu überprüfen. Ist der Sonderwochengeldbezug noch nicht ersichtlich, Kontaktaufnahme mit der ÖGK.
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