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Finanzämter, Gemeinden, ÖGK, BV-Kassen, Gerichte

Wurden die Behördendateien in der ZMV im Menüpunkt Allgemeine Dateien / Installieren installiert, stehen sowohl sämtliche Finanzämter, Gesundheitskassen, Gemeinden, BV-Kassen und Gerichte Österreichs, laut der offiziellen Liste, zur Verfügung. Bei den einzelnen Behörden müssen nur mehr die jeweiligen Bankverbindungen ergänzt werden.

Nach Anwahl des Menüpunktes Klient / Finanzämter/Gemeinden/ÖGK/BV-Kassen/Gerichte / Bearbeiten erscheint nach der Anwahl der entsprechenden Behörde folgender Dialog:

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Auf Basis einer offiziellen Liste der Finanz werden bei der Neuinstallation die Standard-Bankverbindung der Finanzämter bereits angezeigt und können ggf. ergänzt werden. Grundsätzlich kann bei jedem Klienten entschieden werden, auf welches Konto die Überweisung der Abgaben erfolgen soll.

Der Programmteil Klient / Finanzamt, Gemeinden, ÖGK, BV-Kassen, Gerichte / Bearbeiten bietet die Möglichkeit bis zu 2.500 Gemeinden zu verwalten.

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Bei der Neuinstallation werden sämtliche Gemeinden mit der fünfstelligen Gemeindekennziffer angelegt. Nachdem die Gemeindekennziffer für die Kommunalsteuererklärung benötigt wird, empfehlen wir das System auch so beizubehalten.

Speziell wenn Lohnverrechnungsklienten übernommen werden, kann es aus Zeitgründen Sinn machen eine Gemeinde über eine lfd. Nummer oder die Postleitzahl nochmals anzulegen. In diesem Fall muss der verwendeten lfd. Nummer aber die Gemeindekennziffer zugeordnet werden.

Die Bankverbindungen der Gemeinden sind in der Behördendatei nicht enthalten und müssen im Registerblatt Bankverbindung manuell angelegt werden.

Seit dem Jahr 2003 muss sich jeder Dienstgeber für eine BV-Kasse entscheiden bei der er die Beiträge für seine Dienstnehmer einzahlen möchte. Im Zuge der Neuinstallation der Behördendatei sind die bestehenden Vorsorgekassen bereits automatisch angelegt und können dem Klienten zugeordnet werden.

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Im Registerblatt Gerichte werden die Gerichte, die für die Abrechnung von Exekutionen bzw. für den Ausdruck der Drittschuldnererklärung notwendig sind, eingetragen.

Im Registerblatt Sonstige können Behörden oder Abgabenstellen hinterlegt werden. Ebenso gibt es die Möglichkeit einen Zahlungstermin (monatlich, vierteljährlich, halbjährlich, jährlich) auszuwählen.

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Anlage der Versicherungsanstalten für die Eisenbahnen, für den Bergbau, die öffentlichen Bediensteten und des Notariats

Abschnitt betitelt „Anlage der Versicherungsanstalten für die Eisenbahnen, für den Bergbau, die öffentlichen Bediensteten und des Notariats“

Die Versicherungsanstalten für die Eisenbahn, dem Bergbau, die öffentlichen Bediensteten und des Notariats müssen in den Stammdaten der Behörden angelegt werden. Wichtig dabei ist, die Vergabe der laufenden Nummer für das jeweilige Bundesland, wie nachfolgend beschrieben:

VA der EisenbahnenVA des BergbausVA des öffentlichen DienstesVA des Notariats
11. Eisenbahn Wien21. Bergbau Wien31. Öffent. Dienst Wien41. Notariat Wien
12. Eisenbahn Niederösterreich22. Bergbau Niederösterreich32. Öffent. Dienst Niederösterreich42. Notariat Niederösterreich
13. Eisenbahn Burgenland23. Bergbau Burgenland33. Öffent. Dienst Burgenland43. Notariat Burgenland
14. Eisenbahn Oberösterreich24. Bergbau Oberösterreich34. Öffent. Dienst Oberösterreich44. Notariat Oberösterreich
15. Eisenbahn Salzburg25. Bergbau Salzburg35. Öffent. Dienst Salzburg45. Notariat Salzburg
16. Eisenbahn Tirol26. Bergbau Tirol36. Öffent. Dienst Tirol46. Notariat Tirol
17. Eisenbahn Vorarlberg27. Bergbau Vorarlberg37. Öffent. Dienst Vorarlberg47. Notariat Vorarlberg
18. Eisenbahn Steiermark28. Bergbau Steiermark38. Öffent. Dienst Steiermark48. Notariat Steiermark
19. Eisenbahn Kärnten29. Bergbau Kärnten39. Öffent. Dienst Kärnten49. Notariat Kärnten

Im Menüpunkt Klient / Finanzämter/Gemeinden/ÖGK/BV-Kassen/ Gerichte / Sichern können die Behördendaten gesichert werden.

In diesem Dialog können über die Schaltfläche Erweitert alle vorhandenen allgemeinen Dateien aufgerufen werden und durch die Aktivierung der entsprechenden Daten mehrere Daten auf einmal gesichert werden.

Im Menüpunkt Klient / Finanzämter/Gemeinden/ÖGK/BV-Kassen/Gerichte besteht die Mög­lichkeit, die Behördendaten auszudrucken.

Im Programmteil Klient / Finanzämter/Gemeinden/ÖGK/BV-Kassen/Gerichte / Vergrößern / Verkleinern kann das Mengengerüst der Behördendateien entsprechend bearbeitet werden.