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ÖGK, BV-Kasse

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Selbstabrechner

Die Aktivierung des Auswahlfeldes Selbstabrechner (Lohnsummenverfahren) ermöglicht den Ausdruck bzw. die elektronische Übertragung der gesetzlich vorgeschriebenen monatlichen Beitragsgrundlagenmeldung (mBGM). Wird dieses Auswahlfeld nicht aktiviert, werden die mBGM mit der Satzart für Vorschreibebetriebe erstellt.

Gesundheitskassen

Hier kann zwischen den im Listenfeld angeführten Gesundheitskassen ausgewählt werden. Wenn neben der ÖGK noch eine weitere Versicherungsanstalt geführt werden soll (z. B. Notariat), kann diese zusätzliche Gesundheitskasse über einen Unterdienstgeber geführt werden.

Die Gesundheitskassen für die Eisenbahn, den Bergbau, die öffentlich Bediensteten und das Notariat müssen in den Stammdaten der Behörden (Klient / Finanzämter, Gemeinden, ÖGK, BV-Kassen, Gerichte im Register ÖGK) angelegt werden. Wichtig dabei ist, die Vergabe der laufenden Nummer für das jeweilige Bundesland.

ÖGK
1. Wien6. Tirol
2. Niederösterreich7. Vorarlberg
3. Burgenland8. Steiermark
4. Oberösterreich9. Kärnten
5. Salzburg
VA der EisenbahnenVA des öffentlichen Dienstes
11. Eisenbahn Wien31. Öffent. Dienst Wien
12. Eisenbahn Niederösterreich32. Öffent. Dienst Niederösterreich
13. Eisenbahn Burgenland33. Öffent. Dienst Burgenland
14. Eisenbahn Oberösterreich34. Öffent. Dienst Oberösterreich
15. Eisenbahn Salzburg35. Öffent. Dienst Salzburg
16. Eisenbahn Tirol36. Öffent. Dienst Tirol
17. Eisenbahn Vorarlberg37. Öffent. Dienst Vorarlberg
18. Eisenbahn Steiermark38. Öffent. Dienst Steiermark
19. Eisenbahn Kärnten39. Öffent. Dienst Kärnten
VA des BergbausVA des Notariats
21. Bergbau Wien41. Notariat Wien
22. Bergbau Niederösterreich42. Notariat Niederösterreich
23. Bergbau Burgenland43. Notariat Burgenland
24. Bergbau Oberösterreich44. Notariat Oberösterreich
25. Bergbau Salzburg45. Notariat Salzburg
26. Bergbau Tirol46. Notariat Tirol
27. Bergbau Vorarlberg47. Notariat Vorarlberg
28. Bergbau Steiermark48. Notariat Steiermark
29. Bergbau Kärnten49. Notariat Kärnten

Geringfügige jährliche Zahlung

Eine monatliche Beitragsgrundlagenmeldung (mBGM) der Beiträge für Geringfügige ist verpflichtend. Jedoch wurde von der ÖGK eine Option geschaffen, die Beiträge zwar monatlich zu melden, aber jährlich zu bezahlen. Wenn das Feld geringfügige jährliche Zahlung aktiviert wird, werden die gemeldeten Beiträge für geringfügig Beschäftigte nicht in der monatlichen Überweisungsliste der Abgaben berücksichtigt, sondern am Jahresende aufsummiert.

Kein WF-AgA – DN übernimmt WF-AgA

Diese beiden Felder werden nur in Ausnahmefällen bei der Abrechnung von Botschaften verwendet.

Grenze DG-Abgabe (Geringf.) ber.(ücksichtigen)

Wird dieses Feld deaktiviert, wird die 1,5-fache Geringfügigkeitsgrenze für die Berechnung des pauschalen Dienstgeberbeitrages nicht mehr berücksichtigt. Das heißt, es werden immer sofort 19,40 Prozent (statt 1,10 Prozent) berechnet.

Bank

In den Stammdaten der Gesundheitskassen können Sie bis zu 9 Bankverbindungen eingeben. In diesem Auswahlfeld wählen Sie die Bankverbindung aus, über die die Beiträge an die jeweilige Gesundheitskasse gezahlt werden sollen.

Beitragskontonummer (DG-Konto)

In diesem Feld können Sie die Beitragskontonummer des Dienstgebers eingeben. Durch die Zuordnung des Bundeslandes beim Dienstnehmer im Abrechnungsbildschirm Sozialversicherung wird die Erstellung der monatlichen Beitragsgrundlagenmeldungen getrennt für jedes Bundesland vorgenommen.

Fibu

Wird in diesem Feld die Kontonummer des Verbindlichkeitenkontos ÖGK in der Finanzbuchhaltung eingegeben, dann scheint diese Kontonummer auf dem Buchungsbeleg bzw. bei der automatischen Verbuchung in die Fibu auf.

Zahlungsreferenz

Im Feld Zahlungsreferenz können Sie die Angaben für die Überweisungen eintragen. Diese werden sowohl beim Zahlscheindruck als auch beim Elektronik-Banking verwendet.

Für die automatische Eintragung des Monats und des Jahres können Sie die Kürzel mm, jj, jjjj oder j eintragen.

Im Feld BV-Kassenleitzahl ist die entsprechende Nummer einzutragen. Durch Anwahl der F2-Taste werden die angelegten BV-Kassen aufgerufen und können direkt in das Feld übernommen werden.

Wird das Auswahlfeld mehrere BV-Kassen aktiviert, kann für jedes Bundesland eine eigene BV-Kasse ausgewählt werden. Falls mehrere BV-Kassen pro Bundesland vorhanden sind (Ausnahmefall), muss für jede BV-Kasse ein Unterdienstgeber angelegt werden.

BV-Beiträge Geringfügige jährlich

Wenn die geringfügigen SV-Beiträge jährlich gezahlt werden sollen (Haken bei geringfügige jährliche Zahlung), müssen die Beiträge zur betrieblichen Vorsorgekasse jährlich entrichtet werden. Dafür wird von der ÖGK ein Zuschlag zu den Beiträgen verrechnet.