Zum Inhalt springen

Entsendungsantrag

Österreichische Dienstnehmer, die ins Ausland entsendet werden, müssen zum Nachweis der bestehenden SV-Pflicht im Arbeitgeberstaat Österreich das Formular A1 mitführen. Um dieses Formular A1 zu erhalten, muss ein sogenannter Entsendungsantrag an die ÖGK gestellt werden.

Über den Menüpunkt Stamm / Entsendungsantrag ist zunächst der betroffene Dienstnehmer auszuwählen und der Beginn der Entsendung zu bestimmen (Aufruf der Dienstnehmer mit der F2-Taste).

Image

Nach Anwahl der Schaltfläche Anlegen wird der Erfassungsdialog geöffnet. Dort müssen Sie zunächst die Art des Entsendungsantrages bestimmen: Dabei stehen folgende Arten des Entsendungsantrags zur Auswahl:

  • E1 – Entsendung eines Arbeitnehmers in einen anderen Mitgliedsstaat
  • E2 – Beschäftigung für einen Arbeitgeber in mehreren Mitgliedsstaaten
  • E5 – Entsendung eines Arbeitnehmers in einen Staat mit bilateralem Abkommen
  • EA – Ausnahmeregelung grenzüberschreitende Telearbeit

Seit 01.01.2021 können Entsendungen nicht nur für EU/EWR – Staaten über ELDA gemeldet werden, sondern auch für eine Reihe von Drittstaaten, mit denen ein bilaterales Abkommen besteht. Dazu zählen u. a. Australien, Kanada, Dänemark, Chile, Albanien, usw.

Image

Nach der Bestimmung der Entsendungsart bzw. des Formulars (E1, E2 oder E5) können die Stammdaten des Dienstgebers und des Dienstnehmers falls nötig noch bearbeitet werden. Abweichende Eingaben sind mit einem Sternchen (*) gekennzeichnet.

Der 2. Teil des Entsendungsantrages enthält neben Informationen zu der Art der Beschäftigung, vor allem den Beschäftigungsstaat und den Beschäftigten im Ausland sowie die voraussichtliche Dauer der Beschäftigung

Über das Kontextmenü (rechte Maustaste im grauen Bereich) oder mit der Taste F9 bzw. der Tastenkombination Strg + F9 werden die noch fehlenden Pflichtfelder direkt angesteuert oder in einer Listenform dargestellt.

Image

Wurden alle Pflichtfelder befüllt und wird anschließend der Dialog über Speichern verlassen, wird folgender Hinweis angezeigt.

Image

Wird diese Abfrage mit Ja beantwortet, kommt es direkt zur Übernahme in die ÖGK-Datei. Über Klient / Elektronische Übermittlung / Elektronische Meldung ÖGK absenden wird diese Meldung dann einzeln oder mit anderen Meldungen gemeinsam an die ÖGK übertragen.

Über den Menüpunkt Bearbeiten / Elektronische Übermittlung / Elektronische Entsendungsanträge erstellen kann ein bereits erfasster Antrag auch zu einem späteren Zeitpunkt übermittelt werden. In diesem Dialog ist auch die Stornierung eines bereits übermittelten Antrags möglich

Der Entsendungsantrag wird zunächst manuell von den Sachbearbeitern der Sozialversicherungsträger bearbeitet und daraufhin das entsprechende Formular A1 über ELDA retour geschickt. Sie sollten hier vor der Abreise des Dienstnehmers daher einige Tage Bearbeitungszeit einplanen. Der Abruf bzw. Empfang dieser Formulare erfolgt nach den gleichen Prinzipien wie z. B. bei den Krankenstandsbescheinigungen oder den Clearingfällen. Beim ersten Programmstart am Tag bzw. bei jeder Übermittlung wird automatisch abgefragt, ob Entsendebestätigungen vorhanden sind. Über Bearbeiten / Elektronische Übermittlung / Elektronische Entsendungsanträge … werden diese Anträge dann im Programm gesammelt.

Image

Mit einem Doppelklick auf den Eintrag kann das Dokument geöffnet bzw. natürlich auch als PDF-Dokument gespeichert und ausgedruckt werden. Dieses Dokument muss der entsendete Mitarbeiter im Ausland stets mitführen.

Image

Über den Menüpunkt Ausdruck / Sonderdrucke / Entsendungsantrag…(Formular) ist es ebenfalls möglich, das entsprechende Formular auszudrucken.