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Freie Lohnarten – Überblick und Verwaltung

Im RZL Lohnprogramm wird zwischen fixen Lohnarten und freien Lohnarten unterschieden.

LohnartBeschreibung
Fixe LohnartenSind vom RZL Lohnprogramm vorgegeben und können in diesem Bereich nicht angelegt oder verwaltet werden.
Freie LohnartenKönnen individuell angelegt, bearbeitet und verwaltet werden.

Freie Lohnarten können entweder klientenbezogen oder kanzleibezogen verwaltet werden.

VerwaltungVerwendungProgrammaufruf
KlientenbezogenDie freien Lohnarten gelten für einen einzelnen Klienten.Stamm / Lohnarten
KanzleibezogenDie freien Lohnarten werden zentral in einer Kanzleilohnartentabelle verwaltet und können von mehreren Klienten verwendet werden.Klient / Kanzlei / Lohnarten, Lohnformeln, Sonstige Dienstverhinderunge

Verwenden Sie die klientenbezogene Verwaltung, wenn eine freie Lohnart ausschließlich für einen bestimmten Klienten benötigt wird.

Die Verwaltung erfolgt unter: Stamm / Lohnarten

Die dort angelegten freien Lohnarten stehen für den jeweiligen Klienten zur Verfügung.

Sollen einheitliche freie Lohnarten für mehrere Klienten verwendet werden, können diese zentral in einer Kanzleilohnartentabelle verwaltet werden.

Die Verwaltung erfolgt unter: Klient / Kanzlei / Lohnarten, Lohnformeln, Sonstige Dienstverhinderungen

Eine Kanzleilohnartentabelle kann mehreren Klienten zugeordnet werden.

Klienten-Lohnarten als Kanzleilohnartentabelle übernehmen

Abschnitt betitelt „Klienten-Lohnarten als Kanzleilohnartentabelle übernehmen“

Bestehende freie Lohnarten eines Klienten können als Grundlage für eine neue Kanzleilohnartentabelle verwendet werden.

Rufen Sie dazu folgenden Programmteil auf: Klient / Kanzlei / Lohnarten von Klient übernehmen

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Anzeige nach Auswahl des Klienten

Nach Eingabe der Klientennummer werden der Klientenname und das Kalenderjahr angezeigt.

Zusätzlich sehen Sie:

  • die Anzahl der verwendeten Lohnarten,
  • die Auslastung in Prozent und
  • das maximal mögliche Mengengerüst.

Es können maximal 200 Lohnarten verwaltet werden.

Vorgehensweise

  1. Geben Sie die Klientennummer des Klienten ein, dessen freie Lohnarten übernommen werden sollen.
  2. Kontrollieren Sie den angezeigten Klienten und das Kalenderjahr.
  3. Vergeben Sie eine Nummer für die neue Kanzleilohnartentabelle.
  4. Geben Sie eine aussagekräftige Bezeichnung für die Tabelle ein.
  5. Wählen Sie Übernehmen.

Die freien Lohnarten des ausgewählten Klienten werden daraufhin als Kanzleilohnartentabelle angelegt.

Freie Lohnarten einer Kanzleilohnartentabelle können auch auf einen einzelnen Klienten übernommen werden.

Rufen Sie dazu folgenden Programmteil auf: Stamm / Lohnarten von Kanzlei-Tabelle übernehmen

Vorgehensweise

  1. Geben Sie im Feld Kanzlei-Lohnartentabelle die gewünschte Tabellennummer ein.
  2. Kontrollieren Sie die ausgewählte Tabelle.
  3. Wählen Sie Übernehmen.

Die freien Lohnarten der Kanzleilohnartentabelle werden auf den Klienten übernommen.

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Kanzleilohnartentabellen können über den Menüpunkt Klient / Kanzlei / Lohnarten duplizieren kopiert werden.

Gehen Sie dabei wie folgt vor:

  1. Geben Sie die Nummer der Kanzleilohnartentabelle ein, die dupliziert werden soll.
  2. Wählen Sie im Bereich Neue Kanzlei-Lohnarten eine noch freie Nummer für die neue Kanzleilohnartentabelle aus.
  3. Tragen Sie unter Neue Bezeichnung eine passende Bezeichnung für die neue Kanzleilohnartentabelle ein.

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Die in der Musterlohnartentabelle sowie die im Handbuch beschriebenen Musterlohnarten verstehen sich als unverbindliche Vorschläge zur Lohnartenerfassung. Sie basieren auf einschlägigen Fachartikeln.

Bitte beachten Sie, dass die Letztverantwortung für die korrekte Anlage und Verwendung der Lohnarten beim Anwender liegt. Aufgrund der Komplexität und Vielschichtigkeit der lohnverrechnungsrechtlichen Bestimmungen kann eine ungeprüfte Übernahme der Musterlohnarten nicht empfohlen werden.

Wir empfehlen daher, jede Musterlohnart vor dem Einsatz fachlich und unternehmensspezifisch zu prüfen und gegebenenfalls an individuelle Anforderungen anzupassen.