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Übergang der Steuerschuld gem §19 UStG

Für Sachverhalte gem. §19 UStG sind folgende Steuercodes möglich:

GeschäftsfallKennziffer UVASteuerhinterlegung am KontoEingabe im Buchungsdialog (Feld Code)Anzeige Journal/Konto
CodeProzent-satzSteuertyp
Umsatz mit Übergang der Steuerschuld §19000, 021UmsatzsteuerSteuerfreiUmsätze aus Bauleistungen, Schrott, AbfälleB01B01
Übergang der Steuerschuld §19 Abs. 1 zweiter Satz, §19 Abs. 1c, 1e, Artikel 25 Abs. 5057, 066Reverse Charge, Vorsteuer20/19/13/10Reverse Charge AuslandÜ20/19/13/10Ü20/19/13/10
Übergang der Steuerschuld §19 Abs. 1d032, 089Reverse Charge, Vorsteuer20/19/13/10USt Schrott und AbfallstoffeS20/19/13/10S20/19/13/10
Übergang der Steuerschuld für Bauleistungen §19 Abs. 1a048, 082Reverse Charge, Vorsteuer20/19/13/10BauleistungB20/19/13/10B20/19/13/10
Übergang der Steuerschuld §19 Abs. 1b044, 087Reverse Charge, Vorsteuer20/19/13/10Reverse Charge Ausland §19 Abs.1bÜB20/19/13/10ÜB20/19/13/10

Die Umsatzsteuer wird automatisch vom Nettobetrag berechnet und gleichzeitig als Vor­steuer wieder abgezogen. Besteht keine Berechtigung zum Vorsteuerabzug, so muss beim Buchen nach dem jeweiligen Steuersatz ein Stern (*) im Feld Code angefügt werden.