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Allgemeines

Bei der Anzahlungsrechnung handelt es sich um eine Rechnung, welche der Rechnungssteller für eine zukünftig zu erbringende Leistung erstellt. Das bedeutet, dass noch keine erbrachte Leistung existiert. Anzahlungsrechnungen werden auch Vorauszahlungsrechnungen genannt und in der Regel vor allem bei der Durchführung von größeren Projekten gestellt.

Bei Anzahlungen werden vorab Anzahlungsnoten mit UST-Ausweis erstellt, diese werden in der FIBU verbucht und abschließend bei der Schlussrechnung in Abzug gebracht. Akonten werden ohne UST-Ausweis direkt bei der Note vom Bruttobetrag abgezogen. Es gibt nur eine Akontozahlung aber keine vorangegangene Rechnung.

Unterschied Anzahlungen und Teilrechnungen RZL FIBU

Abschnitt betitelt „Unterschied Anzahlungen und Teilrechnungen RZL FIBU“

Beides sind Anzahlungsrechnungen und unterliegen der Ist-Versteuerung. Der Unterschied ist, dass bei der Teilrechnung der Teilrechnungserlös vorab gebucht wird und bei der Anzahlungsrechnung nicht (siehe auch Kapitel 6 Anzahlungen und Teilrechnungen im FIBU Handbuch).

Hier wird direkt die Anzahlung (Zahlungseingang mit dem Steuercode A20, A10, A13 usw.) verbucht. Es erfolgt vorab keine Buchung der Anzahlungsrechnung selbst. Abschließend wird eine Schlussrechnung erstellt, in der im OP-Ausgleich über die Schaltfläche Anzahlungen alle dazugehörigen Anzahlungen ausgewählt werden.

Hier wird zuerst die Teilrechnung (T20, T10 usw.) gebucht. Bei den darauffolgenden Zahlungen wird dann bei der Verbuchung der Teilrechnungs-OP ausgewählt und somit wird die Zahlung als Teilzahlung gekenn-zeichnet. Abschließend wird die Schlussrechnung erstellt, in der im OP-Ausgleich über die Schaltfläche Teilrechnungen alle dazugehörigen Teilrechnungen und Teilzahlungen ausgewählt werden.