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Abrechnung einer Insolvenz

Mit dieser Kurzanleitung möchten wir Ihnen anhand eines Beispiels die Abrechnung einer Insolvenz im RZL Lohnprogramm erläutern.

  • Die Löhne und Gehälter wurden vom Arbeitgeber bis 28. Februar 2023 (02/2023) bezahlt.
  • Konkursbeginn ist der 17.04.2023

Da bis 28.02.2023 die Löhne und Gehälter bezahlt wurden, wird der Februar wie gehabt abgerechnet. (Klient 1)

Geben Sie im Monat 02/2023 im Austrittsbildschirm das Austrittsdatum und Ende Entgelt mit 28.02.2023 ein. Ein Austrittsgrund ist nicht notwendig.

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Da ab 01.03.2023 keine Zahlung mehr erfolgt ist, muss für den Zeitraum 01.03.-16.04.2023 ein eigener Klient erstellt werden (Klient 2). Für diesen Zeitraum wird das Geld vom Insolvenzentgeltsicherungsfonds ausbezahlt. Es muss somit für diesen Zeitraum kein Jahreslohnzettel erstellt und versendet werden.

Duplizieren des Klienten

Öffnen Sie die ZMV (Zentrale Mandantenverwaltung). Über Klient / Nummer duplizieren / Erweitert können Sie den Klient 1 duplizieren. Wenn Sie Erweitert gewählt haben, müssen Sie in der Klientenliste nach dem gewünschten Lohnklienten und dem jeweiligen Wirtschaftsjahr suchen und diesen Klienten auswählen.

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In der ZMV können Sie unter Klient / Stammdaten einen neuen Namen für den Klienten vergeben, damit Sie die einzelnen Klienten unterscheiden können:

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Löschung Stammdaten

Im Klienten 2 löschen Sie alle Dienstnehmer heraus: Abrechnungen / Löschung Stammdaten.

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Dienstnehmerübernahme in anderen Klienten

Öffnen Sie den Klienten 1. Dort gehen Sie auf Bearbeiten / Übernahme / Dienstnehmer - Übernahme in anderen Klienten.

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Bei RZL-Lohnklient wählen Sie die Klientennummer des Klienten 2 aus. Bei Art der Übernahme wählen Sie Wiedereintritt. Klicken Sie nun auf Alle markieren und dann auf Übernehmen.

Wechseln Sie in den Klienten 2.

Im Klienten 2 führen Sie im März einen Wiedereintritt bei allen Dienstnehmern durch: Abrechnungen / Wiedereintritt.

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Als Eintrittsdatum geben Sie den 01.03.2023 ein:

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Rechnen Sie den März wie gewohnt ab.

Nachdem alle Dienstnehmer für März abgerechnet sind, versenden Sie für den März den mBGM.

Ebenfalls im Klienten 2 rechnen Sie den April bis 16.04.2023 ab. Geben Sie als Austrittsdatum und Ende Entgelt den 16.04.2023 ein. Ein Austrittsgrund ist nicht notwendig.

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ACHTUNG:

  • Es wird KEINE Abmeldung an die ÖGK gesendet.
  • Der mBGM für Monat 04/2023 wird NICHT versendet. Die ÖGK benötigt einen mBGM vom ganzen Monat April.
  • Es wird von diesem Klienten kein Jahreslohnzettel versendet. Für den Zeitraum des Ausbleibens der Zahlung der Löhne und Gehälter sendet der Insolvenzentgeltsicherungsfonds den Jahreslohnzettel.

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Da die ÖGK nur einen mBGM für den Monat April akzeptiert, benötigen Sie einen weiteren Klienten (Klient 3) nur für die Übermittlung des mBGMs.

Duplizieren des Klienten

Öffnen Sie die ZMV (Zentrale Mandantenverwaltung). Über Klient / Nummer duplizieren / Erweitert können Sie den Klienten 2 duplizieren.

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In der ZMV können Sie unter Klient / Stammdaten einen neuen Namen für den Klienten vergeben, damit Sie die einzelnen Klienten unterscheiden können:

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Im Klient 3 gehen Sie nun wie folgt vor:

  • Stornieren Sie die Abrechnung für April: Abrechnungen / Sonderfälle / Storno Abrechnung
  • Rechnen Sie die Dienstnehmer für das ganze Monat April ab.

mBGM versenden

Aus dem Klienten 3 versenden Sie nun die mBGMs für den Monat 04/2023. (Bearbeiten / Elektronische Übermittlung / Elektronische Meldung ÖGK erstellen).

Der Konkurs beginnt mit 17.04. Deshalb benötigen Sie erneut einen neuen Klienten (Klient 4).

Duplizieren des Klienten

Öffnen Sie die ZMV (Zentrale Mandantenverwaltung). Über Klient / Nummer duplizieren / Erweitert können Sie den Klienten 2 duplizieren. Somit müssen Sie die Stammdaten der Dienstnehmer nicht erneut anlegen.

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In der ZMV können Sie unter Klient / Stammdaten einen neuen Namen für den Klienten vergeben, damit Sie die einzelnen Klienten unterscheiden können:

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Löschung Stammdaten

Im Klienten 4 löschen Sie alle Dienstnehmer heraus: Abrechnungen / Löschung Stammdaten.

Dieser Schritt ist erforderlich, da ein extra Lohnzettel, welcher ab 17.04.2023 erst beginnen darf, erstellt werden muss.

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Dienstnehmerübernahme in anderen Klienten

Öffnen Sie den Klienten 2. Dort gehen Sie auf Bearbeiten / Übernahme / Dienstnehmer - Übernahme in anderen Klienten.

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Bei RZL-Lohnklient wählen Sie die Klientennummer des Klienten 4 aus. Bei Art der Übernahme wählen Sie Wiedereintritt. Klicken Sie nun auf Alle markieren oder markieren Sie jene, welche noch vom Masseverwalter weiterbeschäftigt werden, dann auf Übernehmen.

Wechseln Sie in den Klienten 4.

Im Klient 4 führen Sie im April einen Wiedereintritt bei allen Dienstnehmern durch: Abrechnungen / Wiedereintritt.

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Als Eintrittsdatum geben Sie den 17.04.2023 ein:

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Rechnen Sie den April wie gewohnt ab.

ACHTUNG:

  • Es wird KEINE Anmeldung an die ÖGK gesendet.
  • Der mBGM für Monat 04/2023 wird NICHT versendet. Die ÖGK benötigt einen mBGM vom ganzen Monat April. Dieser wurde mit dem Klienten 3 erstellt und versendet.

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Vergleichen Sie nun die Abrechnung von Klient 3 mit den Abrechnungen aus Klient 2 und 4. Die Summe der Sozialversicherungsbeträge aus Klient 2 und 4 muss ident sein mit jener aus Klient 3.