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Quickguide RZL Online-Lizenzierung

Voraussetzungen

  • Eine Internetverbindung vom Arbeitsplatz zum RZL Lizenzserver ist erforderlich.
  • Die Nutzung ist ausschließlich dem RZL Lizenznehmer und dessen Mitarbeitern gestattet. Die Nutzung durch Dritte ist nicht erlaubt.
  • Bei Fragen zur Nutzung oder Unsicherheiten wenden Sie sich an unseren Vertrieb.
    Support-Hotline ↗ | software@rzlsoftware.at | 07752 252-66

Optionen zur Durchführung der Online-Lizenzierung

  • Lizenzierung via Programmeinstieg
    Nach der Installation der RZL Programme starten Sie eine Anwendung. Es öffnet sich der Lizenzmanager.
  • Lizenzierung via RZL-Admin
    Alternativ finden Sie den Lizenzmanager über das Registerblatt Verwaltung im RZL-Admin oder im Menüpunkt Hilfsmittel > Lizenzierung in den RZL Programmen.
  • Lizenzierung via Anwendung
    Sie können den Lizenzmanager auch als Anwendung starten. Zu finden unter:C:\Program Files (x86)\RZL Software\RZLWin\Lizenzierung.exe).

Folgen Sie dem Dialog, geben Ihre Anwendernummer und Lizenzkennwort an und wählen die gewünschte Lizenz im Feld aus. Bestätigen Sie mit Lizenzieren.

Nach erfolgreicher Lizenzierung

  • Sie erhalten einen Dialog mit Ihren Lizenzinformationen – damit ist die Lizenzierung abgeschlossen.
  • Sie können nun die gewünschten RZL Programme starten.
  • Über die Schaltfläche Lizenz aktualisieren können Sie jederzeit die aktuellen Lizenzdaten abrufen.
  • Die Lizenzübersicht zeigt alle für Sie verfügbaren Lizenzen auf dem Online-Lizenzserver.

Fehlerbehebung

  • Sollten Sie Ihr Datenverzeichnis auf ein neues Gerät verschoben haben, ohne die Lizenz zurückzulegen, wählen Sie bei entsprechender Fehlermeldung Ungültige Lizenzdaten verwerfen und führen Sie die Lizenzierung erneut durch.

Besonderheiten

  • Bei mehreren Installationen im Unternehmen wählen Sie die gewünschte Lizenz im Auswahlfeld.
  • Ohne Internetverbindung können Sie für einen kurzen Zeitraum weiterarbeiten, aber eine dauerhafte Nutzung erfordert eine Internetverbindung.

Wichtige Hinweise

  • Die RZL Programme dürfen nicht von Klienten, betriebsfremden Personen oder im Werkvertrag tätigen Personen genutzt werden.
  • Jede Nutzung bedarf einer gültigen Lizenz-/Nutzungsvereinbarung.