Quickguide RZL Online-Lizenzierung
Voraussetzungen
- Eine Internetverbindung vom Arbeitsplatz zum RZL Lizenzserver ist erforderlich.
- Die Nutzung ist ausschließlich dem RZL Lizenznehmer und dessen Mitarbeitern gestattet. Die Nutzung durch Dritte ist nicht erlaubt.
- Bei Fragen zur Nutzung oder Unsicherheiten wenden Sie sich an unseren Vertrieb.
Support-Hotline ↗ | software@rzlsoftware.at | 07752 252-66
Optionen zur Durchführung der Online-Lizenzierung
- Lizenzierung via Programmeinstieg
Nach der Installation der RZL Programme starten Sie eine Anwendung. Es öffnet sich der Lizenzmanager. - Lizenzierung via RZL-Admin
Alternativ finden Sie den Lizenzmanager über das Registerblatt Verwaltung im RZL-Admin oder im Menüpunkt Hilfsmittel > Lizenzierung in den RZL Programmen. - Lizenzierung via Anwendung
Sie können den Lizenzmanager auch als Anwendung starten. Zu finden unter:C:\Program Files (x86)\RZL Software\RZLWin\Lizenzierung.exe).
Folgen Sie dem Dialog, geben Ihre Anwendernummer und Lizenzkennwort an und wählen die gewünschte Lizenz im Feld aus. Bestätigen Sie mit Lizenzieren.
Nach erfolgreicher Lizenzierung
- Sie erhalten einen Dialog mit Ihren Lizenzinformationen – damit ist die Lizenzierung abgeschlossen.
- Sie können nun die gewünschten RZL Programme starten.
- Über die Schaltfläche Lizenz aktualisieren können Sie jederzeit die aktuellen Lizenzdaten abrufen.
- Die Lizenzübersicht zeigt alle für Sie verfügbaren Lizenzen auf dem Online-Lizenzserver.
Fehlerbehebung
- Sollten Sie Ihr Datenverzeichnis auf ein neues Gerät verschoben haben, ohne die Lizenz zurückzulegen, wählen Sie bei entsprechender Fehlermeldung Ungültige Lizenzdaten verwerfen und führen Sie die Lizenzierung erneut durch.
Besonderheiten
- Bei mehreren Installationen im Unternehmen wählen Sie die gewünschte Lizenz im Auswahlfeld.
- Ohne Internetverbindung können Sie für einen kurzen Zeitraum weiterarbeiten, aber eine dauerhafte Nutzung erfordert eine Internetverbindung.
Wichtige Hinweise
- Die RZL Programme dürfen nicht von Klienten, betriebsfremden Personen oder im Werkvertrag tätigen Personen genutzt werden.
- Jede Nutzung bedarf einer gültigen Lizenz-/Nutzungsvereinbarung.