Anlage eines Zessionsvermerks oder einer Rangvormerkung
Auch ohne vollständige Angaben können Sie eine Rangvormerkung oder einen Zessionsvermerk im Programmteil Stamm / Exekutionen hinterlegen.
Geben Sie eine reguläre Exekution ein und befüllen Sie alle Felder, zu denen Ihnen Informationen vorliegen. Im Feld Forderung kann dabei ein beliebiger Platzhalterbetrag eingetragen werden, z. B. EUR 100.000,00.

Speichern Sie die Exekution anschließend. Markieren Sie danach die Rangvormerkung bzw. den Zessionsvermerk in der Liste und wählen Sie rechts die Schaltfläche Sperren.

Dadurch scheint die Rangvormerkung bzw. der Zessionsvermerk zwar auf der Drittschuldner-Erklärung auf, es wird aber kein Betrag bei der Abrechnung des Dienstnehmers abgezogen. Der Eintrag dient ausschließlich der Vormerkung.