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Schwerarbeitsmeldung

Warum ist eine Schwerarbeitsmeldung erforderlich?

Arbeitgeber sind verpflichtet, bestimmte Tätigkeiten, die als Schwerarbeit im Sinne der Schwerarbeitsverordnung gelten können, an den zuständigen Krankenversicherungsträger zu melden.

Die Meldung dient dazu, die geleisteten Schwerarbeitszeiten einer versicherten Person zu dokumentieren. Diese Zeiten können später für die Prüfung eines möglichen Anspruchs auf eine Schwerarbeitspension von Bedeutung sein.

Die Schwerarbeitsmeldung bedeutet dabei noch nicht automatisch, dass tatsächlich ein Anspruch auf eine Schwerarbeitspension besteht. Die endgültige Beurteilung, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für Schwerarbeit bzw. für eine entsprechende Pension erfüllt sind, erfolgt durch den zuständigen Pensionsversicherungsträger.

Für welche Mitarbeiter ist eine Meldung zu machen?

Eine Schwerarbeitsmeldung ist grundsätzlich für Arbeitnehmer erforderlich, die Tätigkeiten ausüben, die unter die Schwerarbeitsverordnung fallen, und die folgende Altersgrenzen erreicht haben:

  • männliche Versicherte: ab Vollendung des 40. Lebensjahres
  • weibliche Versicherte: ab Vollendung des 35. Lebensjahres

Zu melden sind insbesondere die betreffende Schwerarbeitstätigkeit, die betroffene Person einschließlich Versicherungsnummer sowie die Dauer der Tätigkeit.

Ob eine Tätigkeit tatsächlich als Schwerarbeit einzustufen ist, richtet sich nach den Kriterien der Schwerarbeitsverordnung. Dazu können beispielsweise bestimmte Formen von Nacht- bzw. Schichtarbeit oder besonders schwere körperliche Arbeit zählen.

Wann ist die Meldung durchzuführen?

Die Schwerarbeitsmeldung ist jährlich bis spätestens Ende Februar des Folgejahres zu übermitteln.

Beispiel: Schwerarbeitszeiten aus dem Jahr 2026 sind bis spätestens Ende Februar 2027 zu melden.

Für wen ist keine Schwerarbeitsmeldung erforderlich?

Keine Schwerarbeitsmeldung ist insbesondere für geringfügig Beschäftigte zu erstatten, da für diese Zeiten grundsätzlich keine Pflichtversicherung in der Pensionsversicherung besteht.

Für bestimmte Tätigkeiten im Bereich der BUAK erfolgt die Meldung außerdem durch die Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse (BUAK) und nicht durch den Arbeitgeber.

Abrechnung in der RZL Lohnverrechnung

In der RZL Lohnverrechnung stehen zwei Möglichkeiten zur Verfügung, um Schwerarbeitszeiträume zu erfassen:

  • direkt in der Abrechnung des Dienstnehmers im Bereich Sozialversicherung
  • unter Stamm / Schwerarbeitsmeldungen

Erfassung in der Abrechnung des Dienstnehmers

Im Bereich Sozialversicherung kann der Schwerarbeitszeitraum für jeden Monat erfasst werden.

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Wird die Option wiederkehrend aktiviert, wird der Schwerarbeitszeitraum im Folgemonat automatisch für den gesamten Monat übernommen.

Für die Erfassung stehen folgende Tätigkeitsarten zur Auswahl:

Tätigkeitsart Beschreibung
Z1 Schicht- oder Wechseldienst
Z2 Regelmäßige Arbeit bei Hitze oder Kälte
Z4 Schwere körperliche Arbeit
Z5 Berufsbedingte Pflege
Z6 Anspruch auf Pflegegeld (mindestens Stufe 3)

Erfassung unter Stamm / Schwerarbeitsmeldungen

Unter Stamm / Schwerarbeitsmeldungen kann die Schwerarbeit für einen Dienstnehmer gesammelt für das gesamte Jahr erfasst werden. Dadurch ist es nicht erforderlich, die einzelnen Monatsabrechnungen aufzurufen.

Bei der Auswahl des Dienstnehmers werden jene Personen in schwarzer Schrift angezeigt, die das für die Schwerarbeitsmeldung relevante Alter erreicht haben. Die unterschiedlichen Altersgrenzen für männliche und weibliche Dienstnehmer werden dabei automatisch berücksichtigt.

Anschließend ist für jeden betroffenen Monat die entsprechende Tätigkeitsart auszuwählen und die jeweilige Dauer der Schwerarbeit einzutragen.

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Übermittlung der Schwerarbeitsmeldung

Die Schwerarbeitsmeldung ist über die ELDA-Schnittstelle an die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) zu übermitteln.

Die Meldung kann in der RZL Lohnverrechnung unter Bearbeiten / Elektronische Übermittlung / Elektronische Meldung ÖGK erstellen erstellt werden.

Wählen Sie den Monat 12 aus und wechseln Sie in das Register Erstellung ÖGK-Datei (2). Dort kann die Meldungsart Schwerarbeitsmeldung ausgewählt werden.

Die Schwerarbeitsmeldung kann anschließend wahlweise erstellt werden für:

  • einen oder mehrere Dienstnehmer,
  • den gesamten Klienten oder
  • einen Unterdienstgeber.

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Nach der Erstellung kann die Schwerarbeitsmeldung direkt über die ELDA-Schnittstelle versendet werden.