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Kostenstellen und Kostenträger

Es können jeweils bis zu 5.000 Kostenstellen und 5.000 Kostenträger angelegt werden.

Für die Nummernvergabe sind ausschließlich numerische Zeichen zulässig. Buchstaben können nicht verwendet werden.

Die Nummer darf maximal 9 Zeichen umfassen. Für die Bezeichnung stehen maximal 30 Zeichen zur Verfügung.

Kostenstellen und Kostenträger können über Stamm / Kostenstellen bzw. Stamm / Kostenträger erfasst werden.

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Kostenstellen und Kostenträger aus der FIBU übernehmen

Kostenstellen und Kostenträger können aus dem zugehörigen FIBU-Klienten in das Lohnprogramm übernommen werden.

Dafür stehen folgende Menüpunkte zur Verfügung:

  • Stamm / Kostenstellen von FIBU übernehmen
  • Stamm / Kostenträger von FIBU übernehmen

Durch die Übernahme aus der FIBU ist keine zusätzliche manuelle Erfassung der Kostenstellen bzw. Kostenträger im Lohnprogramm erforderlich.