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Unterschiede bei Erfassung zu LE Klassik

Ganztätiger Zeitausgleich

Der ganztägige Zeitausgleich wird in der LE Klassik nicht eingetragen. Im Arbeitszeitkalender wird der Zeitausgleich dargestellt. Jedoch ist für den Mitarbeiter in der Honorarverrechnung hieraus nicht ersichtlich, ob der Mitarbeiter mit seiner Eingabe der Leistungen schon fertig ist oder nicht. Deswegen wurde in der neuen Leistungserfassung die Möglichkeit geschaffen einen ganztätigen Zeitausgleich separat zu kennzeichnen.

Leistungen außerhalb der Arbeitszeit

Bei Leistungen, die nicht zur Arbeitszeit zählen, aber trotzdem vergütet werden, wie zum Beispiel Arztbesuche, Behördengänge usw., muss in der klassischen Leistungserfassung immer eine Pause eingegeben werden, sofern diese Leistung während der Arbeitszeit stattfand.

Beispiel:

Ein Mitarbeiter kommt um 07:30 zur Arbeit und ist von 11:00 bis 12:00 beim Arzt. Danach hat er eine halbe Stunde Mittagspause und ab 12:30 ist er wieder in der Arbeit.

In der Leistungserfassung Klassik ist für die Zeit des Arztbesuches eine Pause einzutragen.

In der neuen Leistungserfassung muss für diese Fälle nun keine Pause mehr eingetragen werden. Es wird automatisch eine Unterbrechung erstellt, sobald bei der Leistung eine Uhrzeit eingetragen wurde. Diese Unterbrechung verhält sich wie eine Pause.