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Feiertagsverwaltung

Gesetzliche Feiertage werden in der Leistungserfassung in roter Schrift dargestellt. Abweichend zu den gesetzlichen Feiertagen, können in der Honorarverrechnung Feiertage, wie zum Beispiel Silvester, selbst definiert werden.

Mittels Doppelklick auf den Feiertag wird der Feiertag automatisch vom Programm eingetragen.

Der Feiertag ist in der Tageserfassung in roter Schrift dargestellt. Wurde in der Honorarverrechnung eine Tätigkeit als Feiertag definiert, so erfolgt automatisch die Eintragung einer Leistungszeile für den Feiertag.

Voraussetzung dafür ist, dass

  • der Tag ein gesetzlicher Feiertag ist, oder als Feiertag in der Honorarverrechnung definiert wurde.

  • es eine Feiertagstätigkeit gibt.

  • noch keine Leistung für diesen Tag erfasst wurde.

Hinweis

An gesetzlichen Feiertagen ist kein Urlaub einzutragen.

Werden im Arbeitszeitkalender mehrere Tage; darunter auch ein Feiertag; markiert und die Funktion Urlaub eintragen ausgewählt, so wird für den Feiertag, ein Feiertag eingetragen und die restlichen Tage sind Urlaubstage.