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Übergang der Steuerschuld gem §19 UStG

Übergang der Steuerschuld gem. §19 UStG

Für Sachverhalte gem. §19 UStG sind folgende Steuercodes möglich:

Geschäftsfall Kennziffer UVA Steuerhinterlegung am Konto Eingabe im Buchungsdialog (Feld Code) Anzeige Journal/Konto
Code Prozent-satz Steuertyp
Umsatz mit Übergang der Steuerschuld §19 000, 021 Umsatzsteuer Steuerfrei Umsätze aus Bauleistungen, Schrott, Abfälle B01 B01
Übergang der Steuerschuld §19 Abs. 1 zweiter Satz, §19 Abs. 1c, 1e, Artikel 25 Abs. 5 057, 066 Reverse Charge, Vorsteuer 20/19/13/10 Reverse Charge Ausland Ü20/19/13/10 Ü20/19/13/10
Übergang der Steuerschuld §19 Abs. 1d 032, 089 Reverse Charge, Vorsteuer 20/19/13/10 USt Schrott und Abfallstoffe S20/19/13/10 S20/19/13/10
Übergang der Steuerschuld für Bauleistungen §19 Abs. 1a 048, 082 Reverse Charge, Vorsteuer 20/19/13/10 Bauleistung B20/19/13/10 B20/19/13/10
Übergang der Steuerschuld §19 Abs. 1b 044, 087 Reverse Charge, Vorsteuer 20/19/13/10 Reverse Charge Ausland §19 Abs.1b ÜB20/19/13/10 ÜB20/19/13/10

Die Umsatzsteuer wird automatisch vom Nettobetrag berechnet und gleichzeitig als Vor­steuer wieder abgezogen. Besteht keine Berechtigung zum Vorsteuerabzug, so muss beim Buchen nach dem jeweiligen Steuersatz ein Stern (*) im Feld Code angefügt werden.

Hinweis

Wird mit dem USt-Prozentsatz B01 gebucht, ist im Buchungsdialog vorgesehen die UID‑Nummer des Leistungsempfängers einzugeben. Dieses Feld kann zwar übersprungen werden, sollte jedoch unbedingt eingegeben werden, da die UID-Nummer auch auf der Ausgangsrechnung anzuführen ist. Ist die UID-Nummer beim Personenkonto verankert, wird diese vom Programm automatisch vorgeschlagen.