Übergang der Steuerschuld gem §19 UStG¶
Übergang der Steuerschuld gem. §19 UStG¶
Für Sachverhalte gem. §19 UStG sind folgende Steuercodes möglich:
Geschäftsfall | Kennziffer UVA | Steuerhinterlegung am Konto | Eingabe im Buchungsdialog (Feld Code) | Anzeige Journal/Konto | ||
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Code | Prozent-satz | Steuertyp | ||||
Umsatz mit Übergang der Steuerschuld §19 | 000, 021 | Umsatzsteuer | Steuerfrei | Umsätze aus Bauleistungen, Schrott, Abfälle | B01 | B01 |
Übergang der Steuerschuld §19 Abs. 1 zweiter Satz, §19 Abs. 1c, 1e, Artikel 25 Abs. 5 | 057, 066 | Reverse Charge, Vorsteuer | 20/19/13/10 | Reverse Charge Ausland | Ü20/19/13/10 | Ü20/19/13/10 |
Übergang der Steuerschuld §19 Abs. 1d | 032, 089 | Reverse Charge, Vorsteuer | 20/19/13/10 | USt Schrott und Abfallstoffe | S20/19/13/10 | S20/19/13/10 |
Übergang der Steuerschuld für Bauleistungen §19 Abs. 1a | 048, 082 | Reverse Charge, Vorsteuer | 20/19/13/10 | Bauleistung | B20/19/13/10 | B20/19/13/10 |
Übergang der Steuerschuld §19 Abs. 1b | 044, 087 | Reverse Charge, Vorsteuer | 20/19/13/10 | Reverse Charge Ausland §19 Abs.1b | ÜB20/19/13/10 | ÜB20/19/13/10 |
Die Umsatzsteuer wird automatisch vom Nettobetrag berechnet und gleichzeitig als Vorsteuer wieder abgezogen. Besteht keine Berechtigung zum Vorsteuerabzug, so muss beim Buchen nach dem jeweiligen Steuersatz ein Stern (*) im Feld Code angefügt werden.
Hinweis
Wird mit dem USt-Prozentsatz B01 gebucht, ist im Buchungsdialog vorgesehen die UID‑Nummer des Leistungsempfängers einzugeben. Dieses Feld kann zwar übersprungen werden, sollte jedoch unbedingt eingegeben werden, da die UID-Nummer auch auf der Ausgangsrechnung anzuführen ist. Ist die UID-Nummer beim Personenkonto verankert, wird diese vom Programm automatisch vorgeschlagen.