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One-Stop-Shop (OSS)

Der One-Stop-Shop (OSS) für die Umsatzsteuer ist ein EU-weites Verfahren, das Unternehmen ermöglicht, ihre Umsatzsteuerpflichtigkeiten für grenzüberschreitende Verkäufe an Endverbraucher zentral in einem einzigen EU-Mitgliedsstaat zu erfüllen. Dadurch müssen sie nicht mehr in jedem einzelnen Bestimmungsland steuerlich registrieren. Der OSS vereinfacht die Deklaration und Zahlung der Umsatzsteuer und fördert den inneneuropäischen Online-Handel.

Einrichtung des Klienten

Stammdaten

Für die Verbuchung von OSS-Umsätzen in FIBU Next ist die Aktivierung des One-Stop-Shop in den Stammdaten erforderlich. Diese erfolgt im Bereich Stamm / FIBU Next / Allgemein über die entsprechende Checkbox.

StammOSS

Nach der Aktivierung können die benötigten Betriebsstätten zentral in den Stammdaten verwaltet werden.

Betriebsstätten

Bei der Anlage sind folgende Angaben erforderlich:

  • Name der Betriebstätte

  • UID oder Steuernumer oder alternativ

  • Abgangsland

Zusätzlich muss das jeweilige USt-Land in den Umsatzsteuer-Einstellungen hinterlegt sein, damit eine korrekte Verarbeitung der OSS-Umsätze möglich ist.

Kontostammdaten

In den Kontostammdaten steht bei aktivem EU-OSS ein eigener Tab OSS zur Verfügung. Dieser befindet sich rechts neben dem Tab Sonstiges und ist für alle Sachkonten sichtbar, sobald EU-OSS in den Stammdaten aktiviert wurde.

Kontostammdaten

OSS

Eine OSS-Zuordnung ist nur bei Konten mit Umsatzsteuer und einem Steuercode mit Prozentsatz (M%%) möglich. Bei anderen Codes (z.B. M01, M02, AN20,..) steht die OSS-Konfiguration nicht zur Verfügung.

Im Tab OSS kann die OSS-Art ausgewählt werden. Die Betriebsstätte ist nur sichtbar, wenn in den Stammdaten eine ausländische Betriebsstätte angelegt wurde.

Tipp

Über F4 können Betriebsstätten neu angelegt oder bearbeitet werden.

Hinweis

Ist OSS-Dienstleistungen aktiviert, muss die gewählte Betriebsstätte eine UID oder Steuernummer enthalten.

Buchen von OSS-Umsätzen

Bei Buchungen auf ein Konto mit EU-OSS-Hinterlegung werden die Daten automatisch für die spätere OSS-Meldung gespeichert. Bei Splitbuchungen fließen nur die jeweils relevanten Gegenbuchungen auf Konten mit OSS-Hinterlegung ein.

  • Direktbuchungen auf OSS-Konten sind nicht möglich.

  • Ein abweichender USt-Monat bestimmt den Monat der OSS-Meldung

Elektronische Übermittlung erstellen

Die Übermittlung der EU-OSS Meldung erfolgt über die Website von Finanzonline mittels Dateiupload. Unter Portale / OSS befindet sich der Einstiegspunkt zur Meldungserstellung. Über den Button EU-OSS erstellen wird ein Dialog zur Generierung der XML-Datei geöffnet. Im Bereich Offene Übermittlungen wird die erzeugte Datei angezeigt.