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Buchen von innergemeinschaftlichen Erwerben

Buchen von innergemeinschaftlichen Erwerben

Innergemeinschaftliche Erwerbe können sowohl auf Konten mit separater Codehinterlegung für Erwerbsteuer, als auch auf Konten mit USt-Code Vorsteuer und Eingabe des jeweiligen Erwerbsteuersatzes beim Buchen erfasst werden.

Geschäftsfall Kennziffer UVA Steuerhinterlegung am Konto Eingabe im Buchungsdialog (Feld Code) Anzeige Journal/Konto
Code Prozentsatz Steuertyp
Innergem. Erwerb mit 20% 070, 072, 065 Erwerb-steuer, Vorsteuer 20 Innerg. Erwerb E20 E20
Innergem. Erwerb mit 10% 070, 073, 065 Erwerb-steuer, Vorsteuer 10 Innerg. Erwerb E10 E10
Innergem. Erwerb mit 13% 070, 008, 065 Erwerb-steuer, Vorsteuer 13 Innerg. Erwerb E13 E13
Innergem. Erwerb mit 19 % für Jungholz und Mittelberg 070, 088, 065 Erwerb-steuer, Vorsteuer 19 Innerg. Erwerb E19 E19
Steuerfreier innerg. Erwerb Art. 6 Abs. 2 070, 071 Erwerb-steuer, Vorsteuer Steuerfrei Innerg. Erwerb - steuerfrei E01 E01
Nicht zu versteuernde Erwerbe (im Bestimmungsland) 076 Erwerb-steuer, Vorsteuer Steuerfrei Nicht zu versteuernder Erwerb -im Bestimmungsland E03 E03
Nicht zu versteuernde Erwerbe (im Inland) 077 Erwerb-steuer, Vorsteuer Steuerfrei Nicht zu versteuernder Erwerb – im Inland E02 E02

Bei innergemeinschaftlichen Erwerben ohne Vorsteuerabzug ist beim Buchen im Feld Code nach dem Steuersatz E20/E10/E19/E13/E05 ein Stern (*) einzufügen. Somit wird die Vorsteuer zur Gänze als Aufwand verbucht.

Falls Sie in den Stammdaten einen prozentuellen VSt-Abzug verankert haben (STAMM / FIBU / Umsatzsteuer), wird der dort eingegebene Prozentsatz für die Berechnung und Verbuchung der abzugsfähigen Vorsteuer berücksichtigt.

Soll bei jedoch die gesamte Steuer als nicht abzugsfähig berücksichtigt werden, müssen Sie mit dem Code E20**/E10**/E13**/E19** buchen.