Buchen von Einfuhrumsatzsteuer¶
Buchen von Einfuhrumsatzsteuer¶
Für die Einfuhrumsatzsteuer bei Importen aus dem Drittland gibt es zwei Verfahren zur Abgabe:
- Bezahlung beim Zollamt (§12 Abs. 1 Z2 lit. a – Kennziffer 061 in der UVA)
- Abrechnung direkt über das Abgabenkonto des Unternehmers (§12 Abs. 1 Z2 lit. b – Kennziffer 083 in der UVA)
Für die jeweilige Abgabenart ist ein separates Steuerkonto anzulegen. Dieses muss unter Stammdaten / Pflichtkonten / USt für die jeweilige Kennziffer (061 bzw. 083) hinterlegt werden.
Die Einfuhrumsatzsteuer wird direkt auf das jeweilige Pflichtkonto mit dem Steuercode 98 im Feld Code gebucht.