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Buchen von Einfuhrumsatzsteuer

Buchen von Einfuhrumsatzsteuer

Für die Einfuhrumsatzsteuer bei Importen aus dem Drittland gibt es zwei Verfahren zur Abgabe:

  • Bezahlung beim Zollamt (§12 Abs. 1 Z2 lit. a – Kennziffer 061 in der UVA)
  • Abrechnung direkt über das Abgabenkonto des Unternehmers (§12 Abs. 1 Z2 lit. b – Kennziffer 083 in der UVA)

Für die jeweilige Abgabenart ist ein separates Steuerkonto anzulegen. Dieses muss unter Stammdaten / Pflichtkonten / USt für die jeweilige Kennziffer (061 bzw. 083) hinterlegt werden.

Die Einfuhrumsatzsteuer wird direkt auf das jeweilige Pflichtkonto mit dem Steuercode 98 im Feld Code gebucht.