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Kammerumlage (KU1)

Allgemeine Hinweise zur Berechnung der Kammerumlage

Die Berechnung der Kammerumlage erfolgt auf Basis der Vorsteuer (einschließlich Einfuhrumsatzsteuer und Erwerbsteuer), unabhängig davon, ob eine Berechtigung zum Vorsteuerabzug besteht. In der RZL FIBU Next wird daher die Kammerumlage auf Basis der Vorsteuer lt. Umsatzsteuervoranmeldung ermittelt. Im Falle eines abweichenden Wirt­schaftsjahres wird automatisch auch auf die Daten des Vorjahres zugegriffen.

Die Kammerumlage entfällt, wenn die steuerbaren Umsätze jährlich EUR 150.000,00 nicht überschreiten. Daher wird sie erst bei Erreichen dieser Umsatzgrenze berechnet und ist spätestens bis 15. des auf das Kalendervierteljahr zweitfolgenden Kalendermonats zu entrichten.

Gemäß §122 (2) WKG ist die Umsatzsteuer auf Investitionen in das ertragsteuerliche Anlagevermögen von der Bemessungsgrundlage der KU 1 in Abzug zu bringen. Das heißt, dass die auf (Anlagekonten verbuchten) Investitionen entfallende Umsatzsteuer nicht in die Bemessungsgrundlage der KU 1 miteinbezogen wird.

In der RZL FIBU Next wird die KU1 nach dem (seit 01.01.2024 gültigen) degressiven Staffeltarif berechnet, sodass mit steigender Bemessungsgrundlage die relative Belastung durch die Umlage sinkt. Hierfür wurden zwei Schwellenwerte eingeführt. Der niedrigere Schwellenwert beträgt drei Millionen Euro der höhere 32,5 Millionen Euro.

Bemessungsgrundlage Hebesatz
Bis zu drei Millionen Euro 2,8 Promille
von drei Millionen bis 32,5 Millionen Euro 2,660 Promille
Über 32,5 Millionen Euro 2,464 Promille

Grundeinstellungen zur KU1

Ist der Klient kammerumlagepflichtig, müssen Sie unter STAMM / FIBU / Allgemein die Option Kammerumlage (KU1) aktivieren.

Hinterlegung am Aufwandskonto

Sie können auch Aufwandskonten als Anlagevermögen definieren, damit die Umsatzsteuer bei der Bemessungsgrundlage der KU1 in Abzug gebracht wird (z.B. geringwertige Wirtschaftsgüter).

Dazu müssen Sie in der FIBU unter Stammdaten / Konten beim gewünschten Aufwandskonto die Option Anlagevermögen (KU1) aktivieren.

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Ausdruck Kammerumlage KU1

Die Kammerumlage wird am Ausdruck USt-Aufstellung quartalsweise berechnet und mitangeführt. (siehe Kapitel Ausdruck USt-Aufstellung)