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Elektronische Übermittlung der ZM

Elektronische Übermittlung der ZM

Unternehmer, die im Meldezeitraum steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen bzw. grenzüberschreitende sonstige Dienstleistungen (bei denen die Steuerschuld gemäß Art. 196 auf den Leistungsempfänger im Gemeinschaftsgebiet übergeht) ausführen, sind verpflichtet eine Zusammenfassende Meldung (ZM) abzugeben.

Durch die korrekten Steuerhinterlegungen der betroffenen Erlöskonten werden die Buchungen automatisch in die ZM aufgenommen.

Die Übermittlung der ZM muss bis zum Ablauf des auf den Meldezeitraum folgenden Kalendermonats erfolgen. Ausschlaggebend dabei ist das Rechnungsdatum. Die Abgabe erfolgt grundsätzlich in elektronischer Form über FinanzOnline.

In der RZL FIBU Next erfolgt die Abgabe der ZM in zwei Schritten:

  1. Erstellung der ZM-Datei
  2. Übermittlung der ZM-Datei an FinanzOnline

Erstellung der ZM-Datei

Sie können die ZM über folgende Menüpunkte erstellen:

  • Auswertungen / Zusammenfassende Meldung über die Schaltfläche zur ZM Übermittlung oder
  • im Modul PORTALE im Register FinanzOnline über die Schaltfläche ZM erstellen.

Nach Anwahl einer der beiden oben genannten Möglichkeiten gelangen Sie in das Register ZM Erstellen:

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Wählen Sie hier das Register mit dem zu übermittelnden Zeitraum und den Klienten. Anschließend können Sie über die Schaltfläche Meldung erstellen die Zusammenfassende Meldung erstellen.

Übermittlung der ZM-Datei

Die im vorigen Kapitel bereits erstellte ZM Meldung finden Sie nun im Modul PORTALE im Register FinanzOnline unter Offene Übermittlungen.

In diesem Dialog könne Sie die gewünschten Klienten auswählen und mit der Schaltfläche Senden die ZM (U13) direkt an FinanzOnline übermitteln.

Möchten Sie die ZM erst zu einem späteren Zeitpunkt senden, können Sie auch unter Geplantes Übermittlungsdatum setzen ein geplantes Übermittlungsdatum hinterlegen. Bis zum Erreichen des geplanten Übermittlungsdatums befindet sich die Übermittlung in der Liste geplante Übermittlungen.

Alle bereits gesendeten Übermittlungen finden Sie in der Liste Gesendete Übermittlungen.

Gesamtrückziehung

Ist eine nachträgliche Berichtigung einer unvollständigen oder falsch abgegebenen ZM (z.B. falsche UID-Nr., fehlende Buchungen) notwendig, muss zunächst eine Gesamtrückziehung der ZM erstellt und abgegeben werden.

Gesamtrückziehung erstellen

Die Gesamtrückziehung können Sie über Auswertungen / Zusammenfassende Meldung erstellen. Wählen Sie zuerst den zu berichtigenden Zeitraum aus und anschließend über die Schaltfläche zur ZM Übermittlung die Option zur ZM Gesamtrückziehung.

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Sie gelangen automatisch in das Modul PORTALE und können über die Schaltfläche Meldung erstellen die Gesamtrückziehung erstellen.

Anschließend finden Sie die Meldung unter den offenen FinanzOnline Übermittlungen und könne diese an FinanzOnline senden.

Zusammenfassende Meldung zurücksetzen

Damit Sie die ZM nach den Korrekturen erneut übermitteln können, muss die ursprüngliche Übermittlung zurückgesetzt werden.

Im Modul PORTALE unter Gesendete Übermittlungen können Sie die bereits übermittelte ZM mit der Schaltfläche Zurücksetzen zurücksetzen. Abschließend kann die ZM nochmals erstellt und übermittelt werden.