Quotenmeldung erstellen
Ab Mai 2024 ist in FinanzOnline die Übermittlung der Quotenmeldungen mittels Webservice möglich. In den RZL Programmen ist dies in Kombination mit dem RZL Board Basis-Programm, dem RZL KIS Modul FinanzOnline-Anbindung und dem RZL KIS Modul Dokumentenverwaltung nutzbar.
Im RZL Board unter Portale - FinanzOnline gibt es nun die Möglichkeit, Quotenmeldungen zu erstellen. Dieser Menüpunkt ist verfügbar, wenn Sie in den Berechtigungen die Funktion Quotenmeldung verwalten in einer Rolle zugeordnet haben. Standardmäßig ist die Funktion in den RZL Rollen Alle Berechtigungen, RZL Administrator, FinanzOnline Quotenplanung und Kanzleiverwaltung (Berechtigungssystem Premium) enthalten.
Über Portale / Quotenmeldung / Meldung erstellen öffnet sich ein separates Dialogfenster mit einer Liste von Klienten des zugehörigen Teilnehmers. Bei mehreren Teilnehmern können Sie diese über das DropDown Menü Teilnehmer wählen.
Mit Doppelklick auf einen Klienten oder über Details können Sie die notwendigen Informationen (Anmeldung, Abmeldung, Begründung) zur Erstellung der Meldung hinterlegen. Bei einer Anmeldung zur Quote ab 1.7. ist die Angabe einer Begründung verpflichtend. Über die erste Spalte Meldung sehen Sie, für welche Klienten durch die Eintragung von Art, Begründung,... ein Datensatz für die Übermittlung erzeugt wird.
Tipp
Sie können mithilfe der Mehrfachauswahl (Strg (+ Umschalt) + Markieren) mehrere Klienten markieren und in den Details die Informationen einmalig für alle markierten Klienten hinterlegen.
Nachdem Sie all Ihre Klienten abgearbeitet haben, können Sie einen Datensatz über Meldung erstellen in die FinanzOnline Übermittlungen bereitstellen. Der Status zeigt Ihnen an, ob die Meldung an FinanzOnline übermittelt wurde oder nicht – bei einer erfolgreichen Übermittlung erscheint hier ein grünes Häkchen, bei einem gelben Stern wurde der Datensatz erstellt aber noch nicht übermittelt, bei einem roten Dreieck mit Rufzeichen schlug die Übermittlung fehl.
Aufgrund der durch FinanzOnline in die Databox zugestellten Liste der VJ-Quotenfälle (Databox-Eingang) werden mithilfe des Menüpunktes Vorschlag aufgrund VJ-Meldung für jene bereits im Vorjahr gemeldeten Klienten die Informationen zur Meldung automatisch eingefügt. Der Vorschlag kann jedoch über das Detail bearbeitet werden. Die Daten lt. Vorschlag werden bei Meldung erstellen berücksichtigt. Somit können Sie auf Basis der VJ-Meldung Ihre Quotenfälle abarbeiten und neue Klienten noch manuell hinzufügen.
Vor allem für neue Klienten bzw. für Klienten, die erstmals in die Quote fallen können Sie den Vorschlag aufgrund Vormerkung verwenden. Der Vorschlag wird aufgrund der Eintragung in den Klientenstammdaten generiert.
Sie können zusätzlich ein geplantes Übermittlungsdatum für die Quotenmeldung eintragen. Die Übermittlung befindet sich bis zum geplanten Übermittlungsdatum in den geplanten Übermittlungen und wechselt dann zu den offenen Übermittlungen.
Hinweis
Mit Meldung erstellen werden die Quotenfälle als eine Gesamtübermittlungsdatei in offene Übermittlungen gestellt.
Unter Portale / FinanzOnline / Offene Übermittlungen wird der Datensatz für die Quotenmeldung in einer Zeile ohne Klient Nr. und Klient dargestellt, da für die Meldung ein Paket für alle Klienten übergreifend erstellt wird. Sie können die Meldung mit der Art Quote dann wie gewohnt über Webservice an FinanzOnline übermitteln und erhalten spätestens nach 48 Stunden ein Protokoll in der Databox. Die gesendete Meldung ist in den Gesendeten Übermittlungen zu finden.
Mit Erhalt des Protokolls im Kanzlei-Informationssystem unter FinanzOnline / Databox wird in der Übersicht unter Portale / FinanzOnline / Quotenmeldung auch der Status lt. FinanzOnline Protokoll aktualisiert.
Für die Klienten 1-4 wurde eine Anmeldung erstellt und die Rückmeldung lt. FinanzOnline ist, dass diese Klienten nun angemeldet sind. Für Klient 5 wurde eine Abmeldung übermittelt, diese wurde jedoch abgelehnt, da es noch keine Anmeldung gegeben hat. Wenn Sie den Mauszeiger auf den Fehlertext setzen, erhalten Sie nähere Informationen zum Fehler.
Vergabe der Benutzerrechte in FinanzOnline
Mit der Neuregelung der Quotenverwaltung wurden in FinanzOnline neue Benutzerrechte eingeführt. Berechtigt ist ein Supervisor oder ein Benutzer mit der Berechtigung Quotenverwaltung im Bereich Admin. Ein Webservice-User braucht keine gesonderte Berechtigung für die Übermittlung der Quotenmeldungen.
Hinweis
Damit der Abruf der ERklärungen auf Basis der abzugebenedne ERklärungen in der Quotenverwaltung Einzel funktioniert, muss beim FinanzOnline Zugang für Steuerkonto-, Quoten-, Erklärungen- und Vertretungslistenabfragen diese Berechtigung gesetzt werden.