Lohnformelzuordnungen
Um die angelegten Lohnformeln automatisiert in bestimmten Monaten innerhalb der Abrechnung verwenden zu können, müssen die Lohnformeln einer (oder auch mehrerer) Tabelle(n) zugeordnet werden. In dieser Tabelle werden die Lohnformeln den Lohnarten (Fixe Lohnarten, Freie Lohnarten) zugeordnet. Die Zuordnung erfolgt im Programmteil Stamm / Lohn-Formelzuordnungen. Erfolgt keine Zuordnung der angelegten Lohnformeln, kann auf diese dennoch innerhalb der Lohnarten durch Anwahl der F2-Taste zugegriffen werden.
Zunächst ist im Feld Tabelle eine Nummer und im Feld Bezeichnung ein Name für die Tabelle zu vergeben.
Im Feld Lohnart können zunächst mit der F2-Taste die Lohnarten aufgerufen werden.
Hier wird festgelegt, mit welcher Lohnart (fixe oder freie) der automatisch aufgrund der Lohnformel errechnete Betrag abgerechnet werden soll (hier Fixe Lohnart: Sonderzahlungen). Nach Anwahl der Schaltfläche Übernehmen wird die Nummer der Lohnart in die Lohnformel-Zuordnungstabelle eingetragen.
Der nächste Schritt ist die Eintragung (oder Aufruf mit der F2-Taste) der Lohnformel (hier Schnitt_3MO_Krank_Urlaub_Feiertag).
Im unteren Bereich wird festgelegt, wann die Lohnformel (hier Schnitt_3MO_Krank_Urlaub_Feiertag) bei der ausgewählten Lohnart (hier Urlaubsschnitt) automatisch verwendet werden soll. Nach Anwahl der Schaltfläche Speichern wird die Zuordnung abgespeichert und in der Liste angezeigt.
Duplizieren
Sie haben die Möglichkeit, einer Lohnart mehrere Formeln zuzuordnen, jedoch muss sich das Anwendungsmonat der einzelnen Formeln unterscheiden.
Wählen Sie die gewünschte Lohnart aus und klicken Sie auf der rechten Seite auf Duplizieren.
Geben Sie nun die gewünschte Lohnformel ein.
Wählen Sie die anzuwendenden Monate aus. Es dürfen keine gleichen Monate verwendet werden.
Es wird somit in unserem Beispiel in der Lohnart Sonderzahlung im Monat Juni und November die Lohnformel 1 und im Monat Dezember bei der gleichen Lohnart die Lohnformel 10 angewandt.
Duplizieren einer Lohnformelzuordnungstabelle
Mit dem Button Tabelle duplizieren haben Sie die Möglichkeit, eine bereits bestehende Lohnformelzuordnungstabelle zu duplizieren.
Änderung bestehender Lohnformelzuordnungen
Möchten Sie eine Änderung einer Lohnformelzuordnung vornehmen, klicken Sie auf den Button Neue Version an.
Sie erhalten nun den Hinweis, dass Sie eine neue Version bearbeiten. Sie werden direkt in das Feld Gültig ab weitergeleitet. Geben Sie dort das Monat und Jahr ein, ab welchem Sie die Änderung vornehmen möchten. Danach nehmen Sie im unteren Teil des Bildschirms die entsprechenden Änderungen vor. Sie haben auch die Möglichkeit, die Lohnformel zu ändern.
Hinweis
Bereits bestehende Lohnformelzuordnungen werden mit dem Gültigkeitsdatum ab 01.2000 dargestellt.
Alle Versionen
Durch Anwahl Alle Versionen werden auch die alten Lohnformelzuordnungen angeführt.
Wie Sie hier sehen, wurde vom Lohnprogramm automatisch ein Gültig-bis-Datum befüllt.
Sonderzahlungslohnformelzuordnung
Formel SZ jährlich
Durch Anwahl Formel SZ jährlich haben Sie die Möglichkeit, die Lohnformelzuordnung darauf hinzuweisen, dass es sich hierbei um eine Sonderzahlung handelt. Bei jährlicher Anwendung kann nur ein Sonderzahlungsmonat angewählt werden. (Beispiel: Lohnformelzuordnung auf die Lohnart 1056 Urlaubszuschuss)
Formel SZ halbjährlich
Durch Anwahl Formel SZ halbjährlich haben Sie die Möglichkeit, die Lohnformelzuordnung darauf hinzuweisen, dass es sich hierbei um eine Sonderzahlung handelt. Bei halbjährlicher Anwendung müssen zwei Sonderzahlungsmonate angewählt werden.
Formel SZ quartalsweise
Durch Anwahl Formel SZ quartalsweise haben Sie die Möglichkeit, die Lohnformelzuordnung darauf hinzuweisen, dass es sich hierbei um eine Sonderzahlung handelt. Bei quartalsweiser Anwendung müssen vier Sonderzahlungsmonate angewählt werden. (Beispiel: Lohnformelzuordnung auf die Lohnart 1012 Sonderzahlung)
Formel SZ keine Aufrollung
Durch die Kennzeichnung, dass es sich hierbei eine Sonderzahlungslohnformelzuordnung handelt, führt das Lohnprogramm bei Austritten eine automatische Aufrollung der Sonderzahlungen durch. Wenn keine automatische Aufrollung der Sonderzahlungen erfolgen soll, aktivieren Sie das Häkchen Formel SZ keine Aufrollung.
Hinweis
Wenn Sie die neuen Felder bei einer bestehenden Lohnformelzuordnung anwenden möchten, dann müssen Sie eine neue Version anlegen. Ansonsten sind die neuen Felder ausgegraut.
Hinweis
Die Systematik der Sonderzahlungslohnformeln kann bei fallweisen Beschäftigten nicht angewendet werden.
Automatische Aufrollung bei Austritt
Wenn Sie bereits eine Sonderzahlung mittels Lohnformel abgerechnet haben und einen Austritt erfassen, erscheint in der Abrechnung der Hinweis, dass die Sonderzahlungslohnart aufgerollt wird.
Sie haben nun die Wahl, ob Sie die Sonderzahlungsaufrollung durchführen oder nicht. Wenn Sie auf Ja geklickt haben, gelangen Sie automatisch in die Aufrollmaske des aufzurollenden Monats.
Hinweis
Es wird immer nur das aktuelle Dienstverhältnis aufgerollt.
Fehlt noch ein Sonderzahlungsteil, dann erscheint der Hinweis, dass die Sonderzahlungslohnformel aufgrund des Austritts ausgelöst wird.
Bei den folgenden Austrittsgründen wird keine Sonderzahlung eingefügt oder eine Aufrollung vorgeschlagen:
- 11 Unbezahlter Urlaub
- 20 Truppenübung
- 34 SV-Ende, Beschäftigung aufrecht
Präsenz- bzw. Zivildienst
Bei Eingabe des Austritts für Präsenz- bzw. Zivildienst werden die Sonderzahlungen eingefügt und gegebenenfalls eine Aufrollung vorgeschlagen.
Während der Monate, wo Sie nur die BV-Bemessung abführen, wird in den regulären Sonderzahlungsmonaten keine Sonderzahlungslohnformel ausgelöst.
Wochengeld und Karenzurlaub
Beim Austrittsgrund Wochengeld werden die Sonderzahlungen eingefügt und gegebenenfalls eine Aufrollung vorgeschlagen.
Während der Monate, wo Sie nur die BV-Bemessung abführen, wird in den regulären Sonderzahlungsmonaten keine Sonderzahlungslohnformel ausgelöst.
Kommt es anschließend zum Austritt Karenzurlaub, wird keine Sonderzahlungslohnformel mehr ausgelöst, da die zu-stehende Sonderzahlung bereits bei Beginn Mutterschutz gezahlt wurde.
In jenen Fällen, wo es kein Wochengeld gibt, zum Beispiel bei geringfügigen Dienstnehmern oder Väterkarenzen, erfolgt das Einfügen und gegebenenfalls Aufrollen der Sonderzahlung wie bei allen anderen Austritten.
Dienstnehmer tritt nach dem Sonderzahlungsmonat ein
Wird grundsätzlich im Juni die Sonderzahlung ausgezahlt und der Dienstnehmer tritt zum Beispiel erst im August ein, dann erfolgt die automatische Berechnung dieser noch nicht ausgezahlten Sonderzahlung im Dezember. Sie erhalten folgenden Hinweis:
Wurde bereits im November die noch fehlende Sonderzahlung ausgezahlt, muss manuell im Dezember die Lohn-formel deaktiviert werden. Die Lohnformel kann über einen rechten Mausklick Formel deaktivieren deaktiviert werden. Vergessen Sie nicht den Betrag auf null zu setzen.
Änderung des Austrittsdatums
Wird das Austrittsdatum geändert oder entfernt, erscheint folgender Hinweis:
Falls nötig führen Sie eine manuelle Anpassung durch.
Beispiele für die Abrechnung von Sonderzahlungen
Auszahlung Urlaubszuschuss und Weihnachtsremuneration
Hinweis
Es werden für die normale Abrechnung der Sonderzahlung immer zwei Lohnarten benötigt. Nur so kann die Aufrollung der Sonderzahlung korrekt erfolgen.
Auszahlung des Urlaubszuschusses und der Weihnachtsremuneration über eine gemeinsame Lohnart
Nur ohne Sonderzahlungsaufrollautomatik möglich. Hierfür wird bei Formel SZ jährlich, Formel SZ halbjährlich oder Formel SZ quartalsweise keines dieser Felder aktiviert.
Auszahlung einer halbjährlichen Sonderzahlung
Soll eine Sonderzahlung für das erste oder zweite Halbjahr ausgezahlt werden, wählen Sie Formel SZ halbjährlich aus.
Ebenso müssen Sie für die korrekte Berechnung der halbjährlichen Sonderzahlung, den entsprechenden Lohnformelprovider anwenden.
Lohnart(2002).Wert(0)/ZR().TageKalenderjahr*ZR().TageHalbjahrSZ
Diese Lohnformelzuordnung ist nur anzuwenden, wenn Sie die Sonderzahlung von Jänner bis Juni auszahlen möchten. Bei der automatischen Sonderzahlungsaufrollung wird immer nur das aktuelle Halbjahr betrachtet. Wenn Sie zum Beispiel im Mai die Sonderzahlung halbjährlich auszahlen und es erfolgt ein Austritt im Oktober, dann wird die Sonderzahlung vom Mai nicht aufgerollt. Es kommt hier nur zu einer Auszahlung der Sonderzahlung vom zweiten Halbjahr. Das erste Halbjahr bleibt vollkommen unberührt.
Hinweis
Deshalb ist diese Lohnformelzuordnung für die jährliche Auszahlung der Sonderzahlungen nicht geeignet.
Beispiel halbjährliche Sonderzahlung
Lohnformel:
Lohnart(2002).Wert(0)/ZR().TageKalenderjahr*ZR().TageHalbjahrSZ
Lohnformelzuordnung:
Im Mai kommt es zur automatischen Auslösung der Sonderzahlungslohnformel für exakt ein halbes Jahr (= 181 Tage):
Kommt es nun mit 31.10.2025 zu einem Austritt, erfolgt nur noch die Verrechnung der Sonderzahlungen von 01.07.-31.10.2025. Die Monate Jänner bis Juni werden nicht aufgerollt. Betrachtungszeitraum im Oktober ist Juli bis Dezember.
Bei Eingabe des Austritts erfolgen folgende Hinweise:
Für die Berechnung der Sonderzahlung werden nur jene Kalendertage von 01.07. bis 31.10.2025 verwendet (= 123 Kalendertage).
Auszahlung einer quartalsweisen Sonderzahlung
Pro Quartal (1. Quartal Jänner bis März, 2. Quartal April bis Juni, 3. Quartal Juli bis September, 4. Quartal Oktober bis Dezember) soll eine Sonderzahlung ausgezahlt werden, wählen Sie Formel SZ quartalsweise aus.
Ebenso müssen Sie für die korrekte Berechnung der quartalsweisen Sonderzahlung, den entsprechenden Lohnformelprovider anwenden.
Lohnart(2001).Wert(0)/ZR().TageKalenderjahrZR().TageQuartalSZ*
Diese Lohnformelzuordnung ist nur anzuwenden, wenn Sie die Sonderzahlung quartalsweise auszahlen möchten. Bei der automatischen Sonderzahlungsaufrollung wird immer nur das aktuelle Quartal betrachtet. Wenn Sie zum Beispiel im März und Juni die Sonderzahlung quartalsweise auszahlen und es erfolgt ein Austritt im August. Dann wird die Sonderzahlung vom März und Juni nicht aufgerollt. Es kommt hier nur zu einer Auszahlung der Sonderzahlung vom 3. Quartal. Das 1. und 2. Quartal bleiben unberührt.
Beispiel quartalsweise Sonderzahlung
Lohnformel:
Lohnart(2002).Wert(0)/ZR().TageKalenderjahr*ZR().TageQuartalSZ
Lohnformelzuordnung:
Im März und Juni kommt es zur automatischen Auslösung der Sonderzahlungslohnformel für exakt jeweils ein Quartal (= 90 bzw. 91 Kalendertage):
Kommt es nun mit 31.08.2025 zu einem Austritt, erfolgt nur noch die Verrechnung der Sonderzahlungen von 01.07.-31.08.2025. Die Monate Jänner bis Juni werden nicht aufgerollt.
Bei Eingabe des Austritts erfolgen folgende Hinweise:
Für die Berechnung der Sonderzahlung werden nur jene Kalendertage von 01.07. bis 31.08.2025 verwendet (= 62 Kalendertage).