Kurzinfo
Überstundenzuschläge § 68 (2) und Feiertagsarbeitsentgelt 2026
Der Initiativantrag wurde beschlossen. Die Änderung gemäß § 68 Abs. 2 (bis zu 15 Überstunden pro Monat bis zu einem Höchstbetrag von EUR 170,00 steuerfrei) wird mit dem Programmupdate 2.26.2.0 (Mitte Februar) zur Verfügung gestellt.