Kurzinfo
Jahreslohnzettel (L16) 2026
Das PDF-Formular für den Jahreslohnzettel (L16) 2026 wird voraussichtlich mit der Version 2.26.1.0 bereitgestellt. Die Veröffentlichung ist für Mitte Jänner 2026 geplant.
Ausstehender Beschluss Überstundenzuschläge § 68 (2) und Feiertagsarbeitsentgelt
Entwurf Antrag Einkommenssteuer Link
Überstunden § 68 (2) EStG
Im Entwurf des Antrags ist vorgesehen, dass im Zeitraum von 01.01.2026 bis 31.12.2026 die ersten 15 Überstunden pro Monat bis zu einem Höchstbetrag von EUR 170,00 steuerfrei abgerechnet werden können.
Bis zum endgültigen Beschluss des Antrags sind jedoch weiterhin die derzeit geltenden Regelungen gemäß § 124b Z 440 EStG anzuwenden. Demnach werden 10 Überstunden pro Monat bis zu einem maximalen Betrag von EUR 120,00 im Lohnverrechnungsprogramm berücksichtigt. Nach Inkrafttreten der neuen Regelung ist eine Aufrollung erforderlich.
Feiertragsarbeitsentgelt
Der Entwurf des Antrags sieht weiters vor, dass Feiertagsarbeitsentgelte ab 01.01.2026 in den Anwendungsbereich des § 68 Abs. 1 EStG aufgenommen werden.
Hinweis
Der Beschluss des Antrags steht derzeit noch aus.