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Kurzarbeit

AMS-KUA-Projekte

Unter Stamm / AMS-KUA-Projekte haben Sie die Möglichkeit, die AMS-Projekte für die Kurzarbeit anzulegen.

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Handelt es sich um einen Verlängerungsantrag so setzen Sie den Haken bei Verlängerung der Kurzarbeit. Bei einem Verlängerungsantrag können Sie über das Zusatzfeld urspr. Antrag die Nummer des ursprünglichen Antrages eintragen, oder mit der F2-Taste auswählen. Einige Grunddaten werden aus dem ursprünglichen Antrag übernommen, können aber natürlich ergänzt oder korrigiert werden. Auch die Dienstnehmer, die beim ursprünglichen Antrag hinterlegt waren, sind automatisch in den Verlängerungsantrag übernommen worden. Im Falle eines Neuantrages sind die Felder Kurzarbeit Beginn, Ende, Arbeitsausfall in % und die Normalarbeitszeit lt. KV vollständig zu erfassen.

Im Kurzarbeit-Abrechnungsbildschirm werden bei den Dienstnehmern die Antragsnummer und die AMS-Projektnummer hinterlegt. Alle weiteren Kurzarbeitsdaten bleiben unverändert.

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Zuordnung des Dienstnehmers zum AMS-KUA-Projekt

Wählen Sie das korrekte AMS-Projekt aus und klicken Sie auf die Schaltfläche DN Liste. Mit Hilfe der Filterfunktion können Sie sich alle Dienstnehmer, die dem Projekt zugeordnet sind, anzeigen lassen. Wählen Sie einen oder alle Dienstnehmer aus und bestimmen Sie über die Aktion Antrag den Dienstnehmern zuordnen die Antragsnummer (z. B. 12) und schließen die Änderung mit der Schaltfläche Durchführen ab.

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Sobald Sie die Dienstnehmer dem AMS-Projektantrag zugeordnet haben, können Sie die im Zuge der Datenkonvertierung erstellten, aber nicht mehr benötigten AMS-KUA-Projekte über die Schaltfläche Löschen entfernen.

Filtermöglichkeiten

Es stehen Ihnen nachfolgende Filtermöglichkeiten zur Verfügung.

  • Antragsnummer: Die Dienstnehmer, die dem jeweiligen Antrag zugeordnet wurden, werden gefiltert.
  • Urspr. Antrag: Dieses Feld ist nur freigeschaltet, wenn Sie in einem Verlängerungsantrag filtern. Sie können sich die Dienstnehmer des ursprünglichen Antrages anzeigen lassen.
  • Dienstnehmer von … bis: Filtern nach der/den gewünschten Dienstnehmernummer/n.
  • Suchbegriff: Sie können nach Vornamen, Nachnamen, SV-Nummern und Wohnort des Dienstnehmers filtern.
  • Alle Dienstnehmer: Anzeige aller Dienstnehmer im Klienten. Diese Option ist standardmäßig gesetzt.
  • Alle Dienstnehmer mit Kurzarbeit aber ohne AMS-KUA-Projekt: Es werden Ihnen alle Dienstnehmer gefiltert, die zwar die Kurzarbeit in der Abrechnung aktiviert haben, aber für die noch kein Kurzarbeitsprojekt zugeordnet wurde.

Sonderfunktionen

Nachfolgend werden Ihnen zusätzliche Sonderfunktionen zum Überschreiben bzw. Löschen der Kurzarbeit erklärt, die im Normalfall nicht benötigt werden.

Kurzarbeitsdaten initialisieren und die Antragsdaten neu übernehmen

Mit dieser Option können Sie für die markierten Dienstnehmer die Daten des Antrags neu übernehmen bzw. alle bereits vorhandenen Kurzarbeitsdaten löschen. Das ist nur möglich, wenn keine Abrechnungen für den Zeitraum vorhanden sind.

Kurzarbeit deaktivieren und sämtliche Kurzarbeitsdaten löschen

Die Kurzarbeit wird deaktiviert. D. h. alle Kurzarbeitsdaten werden gelöscht. Dies ist nur möglich, wenn keine Abrechnungen für den Zeitraum vorhanden sind.

Aufruf Kurzarbeits-Stammdaten

Über den Stammdatendialog der AMS-KUA-Projekte und anschließend über die Schaltfläche DN Liste können Sie durch Doppelklick auf den gewünschten Dienstnehmer eine Gegenüberstellung der Kurzarbeits-Stammdaten für den ursprünglichen Antrag und den Verlängerungsantrag anzeigen lassen.

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Kurzarbeitsbildschirm in der Abrechnung des Dienstnehmers

Seit Juli 2020 gibt es die Möglichkeit einer Kurzarbeitsabrechnung im RZL-Lohn-Programm. Diese Option wurde anhand des Leitfadens des BMAFJ eingebaut.

Kurzarbeit - Projektdaten

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Antragsnummer

Das ist die RZL-Antragsnummer, welche Sie unter Stamm / AMS-KUA-Projekte vergeben haben. Diese wird hier automatisch nach Zuordnung des Projektes beim Dienstnehmer hinterlegt. Während der Abrechnung kann die Antragsnummer mit der F2-Taste verändert werden. Achtung: Bei Änderung dieser Nummer verändern Sie alle Abrechnungen dieses Kurzarbeitszeitraumes.

AMS-Projektnummer

Die AMS-Projektnummer wurde bereits unter Stamm / AMS-KUA-Projekte hinterlegt.

Beginn und Ende der Kurzarbeit

Hier werden der Beginn und das Ende der Kurzarbeit laut Eintragung unter Stamm / AMS-KUA-Projekte eingetragen. Dieser Zeitraum kann in der Abrechnung geändert werden. Achtung: Bei Änderung des Zeitraumes verändern Sie alle Abrechnungen dieses Kurzarbeitszeitraumes.

Arbeitsausfall in %

Hier wird der Arbeitsausfall in Prozent laut Eintragung unter Stamm / AMS-KUA-Projekte übernommen. Dieser Prozentsatz kann in der Abrechnung geändert werden.

Unwiderrufliche Überstundenpauschale

Wenn Sie in den Über-/Mehrarbeitsstunden eine Überstundenpauschale eingegeben haben, können Sie hier definieren, ob es sich um eine unwiderrufliche Überstundenpauschale handelt.

Normalarbeitszeit lt. KV

Hier wird die Normalarbeitszeit lt. KV aufgrund der Erfassung unter Stamm / AMS-KUA-Projekte eingetragen.

Wochenstunden

Die Wochenstunden werden aus dem Eintrittsbildschirm mit der F2-Taste übernommen. Die Wochenstunden sind für die Berechnung der Kurzarbeitsbeihilfe und für den Monatsteiler ausschlaggebend.

Bruttoentgelt für Kurzarbeitsbeihilfe

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Brutto vor Kurzarbeit

Grundsätzlich bildet das sv-pflichtige laufende Bruttoentgelt des letzten vollentlohnten Monats vor Kurzarbeit (§ 49 ASVG) die Basis.

Dazu zählen:

  • Lohn/Gehalt
  • Sachbezüge
  • Prämien
  • unwiderrufliche Überstundenpauschalen
  • sv-pflichtige Zuschläge und Zulagen
  • Teilzeit-Mehrarbeitsstunden
  • Trinkgeldpauschale

Ausgenommen sind:

  • sv-freie Lohnarten
  • sv-freie Diäten (Kilometergelder, Nächtigungsgelder…)
  • Überstunden
  • kollektivvertragliche Mehrarbeitsstunden
  • widerrufbare Überstundenpauschalen
  • Sonderzahlungen

Ausgenommen vom Leitsatz, dass immer nur das letzte Bruttoentgelt die Basis darstellen soll, sind Dienstnehmer mit schwankenden Bezügen. Von den variablen Bezügen ist daher ein 3 Monatsschnitt in die Basis einzuberechnen. In der RZL-Lohnverrechnung wird als Vorschlag der Durchschnitt der letzten 3 Monate aus dem Feld Brutto Lohn/Gehalt plus ein 3 Monatsdurchschnitt der freien Lohnarten verwendet.

Falls Sie den Fixbezug über eine freie Lohnart abrechnen, können Sie mit Hilfe der Option KV-Lohn in den Stammdaten der Lohnarten, eine Durchschnittsberechnung für diese Lohnart verhindern.

In Fällen bei denen vor der Kurzarbeit unbezahlte Zeiträume vorlagen, muss wie bisher schon, bei der Basis für die Kurzarbeitsbeihilfe, mittels einer manuellen Eingabe auf ein fiktives, volles Entgelt aufgefüllt werden.

Entgeltdynamisierung

Mit Phase 3 begann die Entgeltdynamisierung des Brutto vor Kurzarbeit. Bislang waren bei Fällen ununterbrochener Kurzarbeit seit März 2020 stets die Bezüge vor Kurzarbeit bzw. ein entsprechender Durchschnittswert der Bezüge für das Bruttoentgelt für die Kurzarbeitsunterstützung relevant.

Seit der Phase 3 haben KV-Erhöhungen, Umstufungen/Umgruppierungen innerhalb des Kollektivvertrags und Änderungen beim Stundenausmaß der Dienstnehmer eine Veränderung des Bruttoentgelts für die Kurzarbeitsunterstützung und damit auch eine Veränderung des Mindestbruttoentgelts zur Folge.

Bei Erhöhung des Feldes Lohn/Gehalt und gleichbleibendem Wert bei Bruttoentgelt für Kurzarbeitsunterstützung, erhalten Sie einen Hinweis. Gleiches gilt, wenn das HGKV Modul im Abrechnungsmonat gestiegene Werte liefert oder wenn die Wochenstunden angepasst wurden.

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Die Frage in welchem Ausmaß sich KV-Erhöhungen auf die Grundlage auswirken müssen, ist sehr komplex geregelt und ein automatischer Vorschlag daher nicht möglich.

Hierzu wurde im Programm eine Funktion eingebaut, um diese Dynamisierung leichter zu pflegen. Dazu machen Sie einen rechten Mausklick in das Feld Brutto vor Kurzarbeit und klicken auf KV-Erhöhung oder Sie drücken die F4-Taste.

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Durch Anwahl KV-Erhöhung öffnet sich ein Fenster für die Eingabe der KV-Erhöhung während der Kurzarbeit.

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Sie haben hier die Möglichkeit eine prozentuelle KV-Erhöhung oder einen fixen Betrag einzugeben, um dessen das Brutto vor Kurzarbeit erhöht werden soll. Durch die KV-Erhöhung wird auch automatisch das Brutto vor Kurzarbeit bei der Kurzarbeitsunterstützung erhöht.

Hinweis

Das Brutto vor Kurzarbeit der Kurzarbeitsbeihilfe darf maximal um 5 % erhöht werden.

SV-Bemessung vor Kurzarbeit

Hier wird vom Programm die letzte SV-Bemessung vor dem Kurzarbeitsbeginn vorgeschlagen. Dieser Wert kann von Ihnen jederzeit abgeändert werden. Bei einem erneuten Beginn einer Kurzarbeitsphase bzw. bei einer Verlängerung der Kurzarbeit muss im ersten Monat ein Günstigkeitsvergleich durchgeführt werden. Dieser Vergleich wird vom Programm automatisch durchgeführt. Durch Drücken der F2-Taste kann der Vorschlag erneut aufgerufen werden.

BV-Bemessung vor Kurzarbeit

Hier wird vom Programm die letzte SV-Bemessung vor dem Kurzarbeitsbeginn vorgeschlagen. Dieser Wert kann von Ihnen jederzeit abgeändert werden.

Bruttoentgelt für Kurzarbeitsunterstützung

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Brutto vor Kurzarbeit

Grundsätzlich bildet das sv-pflichtige laufende Bruttoentgelt des letzten vollentlohnten Monats vor Kurzarbeit (§ 49 ASVG) die Basis.

Dazu zählen:

  • Lohn/Gehalt
  • Sachbezüge
  • Prämien
  • unwiderrufliche Überstundenpauschalen
  • sv-pflichtige Zuschläge und Zulagen
  • Teilzeit-Mehrarbeitsstunden

Ausgenommen sind:

  • sv-freie Lohnarten
  • sv-freie Diäten (Kilometergelder, Nächtigungsgelder…)
  • Überstunden
  • kollektivvertragliche Mehrarbeitsstunden
  • widerrufbare Überstundenpauschalen
  • Sonderzahlungen
  • Trinkgeldpauschale

Sachbezug entfällt während der Kurzarbeit

Wird der Sachbezug während der Kurzarbeit nicht weitergewährt, aktivieren Sie dieses Häkchen.

Bruttoersatzrate in %

Die Bruttoersatzrate ist einheitlich 88 %.

Mindestbrutto während Kurzarbeit

Der Dienstnehmer hat während der Kurzarbeit Anspruch auf das Mindestbrutto. Das Mindestbrutto errechnet sich indem das Brutto vor Kurzarbeit mal 88 % gerechnet wird.

Abweichende Eingabe Mindestbrutto

In Fällen wo im AMS Tool eine höhere Kurzarbeitsunterstützung angezeigt wird, als Sie ausgezahlt haben, kann hier ein abweichendes Mindestbrutto aktiviert werden.

Abweichendes Mindestbrutto während Kurzarbeit

Hier geben Sie den Betrag des abweichenden Mindestbruttos ein.

Kurzarbeitsunterstützung – Stunden

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Monatsteiler

Der Monatsteiler wird wie folgt berechnet: Wochenstunden laut Eingabe im Antragsbereich mal 4,33. Der Monatsteiler wird für die Berechnung der Kurzarbeitsunterstützung benötigt.

Geleistete Arbeitsstunden (ohne Überstunden)

Hier tragen Sie die geleisteten Arbeitsstunden ohne Überstunden während Kurzarbeit ein.

EFZ 100% Stunden während Kurzarbeit

Hier werden die 100%igen Entgeltfortzahlungsstunden auf Basis der Wochenstunden während Kurzarbeit eingetragen.

Dienstverhinderung während Kurzarbeit

Hier können Sie die Dienstverhinderungsstunden auf Basis Wochenstunden während Kurzarbeit eintragen.

Feiertags-Stunden während Kurzarbeit

Hier können Sie die Feiertagsstunden auf Basis Wochenstunden während Kurzarbeit eintragen.

EFZ 50 % Stunden während Kurzarbeit

Hier werden die 50%igen Entgeltfortzahlungsstunden auf Basis der Wochenstunden während Kurzarbeit eingetragen.

EFZ 50 % Stunden auf Basis Normalarbeitszeit

Hier werden die 50%igen Entgeltfortzahlungsstunden auf Basis der Wochenstunden vor Kurzarbeit eingetragen. Sie müssen bei der Eingabe der 50%igen Entgeltfortzahlung immer beide Felder befüllen, damit die Kurzarbeitsunterstützung korrekt berechnet werden kann.

Urlaub / Zeitausgleich auf Basis Normalarbeitszeit

Hier tragen Sie die Urlaubs- bzw. Zeitausgleichstunden auf Basis Normalarbeitszeit vor Kurzarbeit ein.

Bemessung Urlaub / Zeitausgleich während Kurzarbeit

Hier müssen Sie die Bemessung für den Urlaub bzw. den Zeitausgleich eingeben. Die Bemessung richtet sich nach dem Urlaubsgesetz bzw. nach dem angewendeten Kollektivvertrag. Das Programm schlägt als Vorschlag nur die Fixe Lohnart Lohn/Gehalt bzw. den Stundensatz vor. Optional können Sie mit einem rechten Mausklick in das Feld zwischen Vorschlag Referenzmonat (F2-Taste) oder Vorschlag aktuelles Monat (F4-Taste) wählen.

Wert Urlaub / Zeitausgleich während Kurzarbeit

Der Wert des Urlaubes bzw. des Zeitausgleiches wird aus den eingegebenen Urlaubs- bzw. Zeitausgleichsstunden und der Bemessungsgrundlage für den Urlaub berechnet (ausgenommen in Verbindung mit der BUAK). Sie können natürlich einen abweichenden Wert eintragen.

Kurzarbeitsunterstützung

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Bruttobasis (Gehalt + freie Lohnarten definiert als KV-Bezug)

In diesem Feld wird im Regelfall der Bruttobezug übernommen und dient als Basis für die weitere Berechnung der Reduktion Brutto durch Kurzarbeit.

Reduktion Brutto durch Kurzarbeit

Auf Grundlage der ausfallenden Stunden wird vom Programm ermittelt, um welchen Wert der ungekürzte Bruttobezug reduziert werden muss, damit als Bruttobezug der Bezug für die nicht ausgefallenen Stunden übrig-bleibt.

Bruttobezüge innerhalb der Kurzarbeit (ohne Urlaub / ZA)

In einem vollen Kurzarbeitsmonat errechnet sich dieser Wert aus der Bruttobasis abzüglich der Reduktion Brutto durch Kurzarbeit zuzüglich

  • den freien Lohnarten, welche im Mindestbrutto enthalten sind
  • den Teilzeitmehrarbeitsstunden
  • der unwiderruflichen Überstundenpauschalen

Kurzarbeitsunterstützung für Dienstnehmer

Es wird hier, ausgehend von den Bruttobezügen innerhalb der Kurzarbeit, auf das Mindestbrutto während Kurzarbeit aufgefüllt. Dieser Wert stellt den kommunalsteuerfreien Teil der Bezüge dar.

Zu beachten ist, dass das Mindestbrutto durch die EFZ50%, den Urlaub, die Zeitausgleichsstunden oder, wenn es sich um einen untermonatigen Kurzarbeitsbeginn handelt, gekürzt wird.

Erhöhung SV-Bemessung

Maßgeblich für die SV-Bemessung ist der Bezug im Monat vor Kurzarbeit. Nachdem nun ein gekürztes Mindest-Brutto abzurechnen ist, füllt dieses Feld die Bemessungsgrundlage in der SV wieder auf.

Erhöhung BV-Bemessung

Grundlage für die BV-Bemessung während der Kurzarbeit ist der Monat vor der Kurzarbeit. Über dieses Feld wird die Differenz zwischen dieser Grundlage und dem Mindest-Brutto während Kurzarbeit als Erhöhungslohnart angeführt.

Zuordnung der freien Lohnarten zum Mindestbrutto

Bei Verwendung von sv-pflichtigen Lohnarten ist von Ihnen festzulegen, ob die jeweilige Lohnart auf das Mindestbrutto anzurechnen ist oder nicht. Eine freie, sv-pflichtige Lohnart kann also entweder zusätzlich zum Mindestbrutto zustehen oder lediglich den laufenden Kurzarbeitsbezug erhöhen und damit gleichzeitig die Kurzarbeitsunterstützung (den kommst-freien Teil) senken.

A) Lohnarten, die immer ZUSÄTZLICH bezahlt werden müssen:

Falls eine sv-freie Lohnart abgerechnet wird, ist diese nicht Bestandteil der Berechnungsgrundlage für das Mindestbrutto. Sollte diese Lohnart auch während der Kurzarbeit arbeitsrechtlich zustehen, so ist dieser Bezug zum Brutto zu addieren. (Beispiel: Schmutzzulage, SV-freie Diäten, ...).

B) Freie Lohnarten mit der Definition als laufender Bezug in der SV

Bei diesen Lohnarten kann es vorkommen, dass dieser Bezug in einem Monat zusätzlich zum Mindestbrutto zu gewähren ist und im nächsten Monat im Mindestbrutto inkludiert ist. Das tritt zum Beispiel bei der zeitversetzten Auszahlung von Bezügen auf.

Im Abrechnungsbildschirm freie Lohnarten gibt es daher die Möglichkeit, die Berücksichtigung beim Mindestbrutto pro Monat festzulegen.

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Mit den Optionen enthalten und nicht enthalten wird eine Lohnart entweder komplett auf das Mindestbrutto angerechnet oder zu 100% als zusätzlicher Bezug ausbezahlt.

Die Option Aufteilung nach KUA-Tagen steht nur in aliquoten Kurzarbeitsmonaten zur Verfügung. Wenn die Kurzarbeit z. B. am 16. März begonnen hat, weist diese Option die Lohnart jeweils anteilig dem Zeitraum vor Kurzarbeit und dem eigentlichen Kurzarbeitszeitraum – also dem Mindestbrutto – zu. Diese Option dürfen Sie nur verwenden, wenn die Zulage für den gesamten Monat zusteht (z. B. bei einem Sachbezug).

In den Übergangsmonaten zwischen Erstantrag und Verlängerung können Sie zudem eine Lohnart explizit dem Mindestbrutto aus dem Erstantrag oder dem Mindestbrutto aus der Verlängerungszeit zuweisen.

Kurzarbeitsbeihilfe – Stunden

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Normalarbeitszeitstunden im Abrechnungszeitraum

Hier werden als Normalarbeitszeitstunden die Wochenstunden mal 4,33 eingetragen. Beispiel: 38,50 Wochenstunden x 4,33 = 166,71 Normalarbeitszeitstunden.

Feiertags-Stunden

Tragen Sie hier die Stunden der Feiertage im Abrechnungszeitraum ein, wenn in Ihrem Unternehmen üblicherweise nicht an Feiertagen gearbeitet wird. Es ist für den Feiertag das tägliche Stundenausmaß vor Kurzarbeit heranzuziehen.

Stunden für die Ersatzleistungen gebühren

In diesem Feld sind die Normalarbeitszeitstunden anzuführen, für die Ihnen oder Ihrer Arbeitnehmerin/Ihrem Arbeitnehmer Ersatzleistungen zustehen, das sind insbesondere

  • halbes oder volles Krankengeld
  • Zuschüsse aus Mitteln der Unfallversicherung gemäß § 53b ASV
  • Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädigung
  • Kostenersätze gemäß § 32 Epidemiegesetz

Nicht zu inkludieren sind Zeiten von Elternkarenz, Bildungskarenz, Zivil- oder Präsenzdienst oder vergleichbare Zeiten. Die Berechnung erfolgt wie beim Eingabefeld Normalarbeitszeitstunden, die laut Arbeitsvertrag vorgegeben sind.

Potentiell zu leistende Arbeitsstunden

Differenz aus Normalarbeitszeitstunden und Feiertagsstunde und Stunden für die Ersatzleistung gebühren.

Geleistete Arbeitsstunden (ohne Überstunden)

Erfassen Sie hier die Summe der geleisteten Arbeitsstunden im Abrechnungszeitraum. Als geleistete Arbeitsstunden sind die tatsächlich erbrachten Stunden der Arbeitnehmerin/des Arbeitnehmers anzuführen. Überstunden sind hier nicht zu erfassen. Überstunden fallen an, sobald die tägliche oder wöchentliche Normalarbeitszeit gemäß Kollektivvertrag oder Arbeitszeitgesetz überschritten wird (z. B. 8 Stunden täglich oder 40 Stunden wöchentlich).

Es sind jedoch geleistete Arbeitsstunden an Sonn- und Feiertagen anzuführen, sofern diese, laut Kollektivvertrag zulässig sind und zu keinem Überstundenentgelt führen.

Konsumierter Urlaub

Urlaubskonsum ist entsprechend der tatsächlichen Stunden (bezogen auf das tägliche Stundenausmaß vor Kurzarbeit) einzutragen.

Bei Teilzeitkräften ist ebenfalls die entsprechende vertraglich vereinbarte tägliche Normalarbeitszeit vor Beginn der Kurzarbeit heranzuziehen.

Konsumiertes Zeitguthaben / sonstige Dienstverhinderungen

Zeitausgleich, sowie Dienstverhinderungen sind entsprechend der tatsächlichen Stunden (bezogen auf das tägliche Stundenausmaß vor Kurzarbeit) einzutragen.

Bei Teilzeitkräften ist ebenfalls die entsprechende vertraglich vereinbarte tägliche Normalarbeitszeit vor Beginn der Kurzarbeit heranzuziehen.

Entgeltfortzahlung für Krankenstand

Krankenstandsstunden mit vollständiger Entgeltfortzahlung sowie Stunden, für die Entgeltfortzahlung gemäß § 1155 Abs. 3 ABGB geleistet wurde und die in geplante Arbeitszeiten fallen, sind hier anzuführen.

Errechnete Ausfallstunden

Differenz aus potentiell zu leistenden Arbeitsstunden minus geleistete Arbeitsstunden minus konsumierter Urlaub/Zeitausgleich minus Entgeltfortzahlung für Krankenstand.

Geleistete Überstunden

Erfassen Sie hier die geleisteten und zu zahlenden Überstunden im Abrechnungszeitraum. Das Aufstocken der Arbeitszeit von beispielsweise 10 % auf 20 % im Rahmen der Kurzarbeit führt zu keinen Überstunden, solange die tägliche oder wöchentliche Normalarbeitszeit gemäß Kollektivvertrag oder Arbeitszeitgesetz nicht überschritten wurde.

Verrechnete Ausfallstunden für Qualifizierungsunterstützung

Geben Sie hier manuell die Ausfallstunden für die Qualifizierungsunterstützung ein.

Verrechnete Ausfallstunden für Kurzarbeitsunterstützung

Differenz aus errechnete Ausfallstunden und geleistete Überstunden. Diese Ausfallstunden werden ab der Phase 6 auf der Abrechnung angedruckt.

Datenimport / Datenexport Kurzarbeitsdaten

Es ist möglich, gewisse Kurzarbeitswerte aus RZL-externen Zeiterfassungssystemen über eine CSV-Schnittstelle zu importieren und somit automatisch in die Abrechnung mitaufzunehmen. Um den Klienten die Erfassung der Grunddaten zu erleichtern, können Sie auf Basis der Abrechnungsmaske zunächst eine leere Musterdatei exportieren und dem Klienten vorlegen.

Datenexport

Über den Menüpunkt Bearbeiten / Datenexport / Datenexport wählen Sie zunächst einen bestimmten Monat und definieren, ob der gesamte Klient oder einzelne Dienstnehmer exportiert werden sollen. Die Listenform für den Datenexport muss einmalig angelegt werden.

Über die Schaltfläche Suchen definieren Sie den Speicherort und den Namen der Exportdatei. Wenn Sie beim Speichern den Dateityp CSV-Dateien (.csv) auswählen, können Sie die Datei mit dem Excel-Programm öffnen. Mit Klick auf die Schaltfläche Exportieren werden die Daten ausgegeben.

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Die so genannte Listenform legt fest, welche Daten exportiert werden sollen und in welcher Reihenfolge die Spalten in der Datei angeführt sind. Wenn Sie dem Kunden eine Musterdatei liefern wollen, würden wir den Aufbau so wählen, wie auch in der AMS Projektdatei bzw. im Abrechnungsbildschirm vorgesehen. Zur besseren Orientierung würden wir noch die Felder DN-Nummer, Name, Vorname und Beginn Kurzarbeit dazugeben

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Datenimport

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Im Eingabefeld Monat tragen Sie das Monat ein in welches der Datenimport erfolgen soll. Sie erhalten nach jedem Datenimport ein Importprotokoll, wenn Sie die Option Protokoll drucken auswählen. Wird die Option Dateiinhalt drucken mit Detaildarstellung ausgewählt, sehen Sie vorab welche Werte in die Kurzarbeit-Abrechnungsmaske und bei welchem Dienstnehmer importiert werden.

Einmalig muss eine Listenform für den jeweiligen Klienten bzw. für den Datenimport angelegt werden. Die Anlage der Listenform ist im nächsten Punkt beschrieben. Beim Datenimport ist die gewünschte Listenform auszuwählen.

Über die Schaltfläche Probelauf kann jede Datei vor dem Import nochmals überprüft werden, da dabei etwaige Fehler in der Datei auftauchen können.

Über die Schaltfläche Suchen wählen Sie den Speicherort der Datei aus und können diese dann über Importieren, in die Abrechnung übernehmen.

Wir würden empfehlen, den Import auf die Felder aus der Ermittlung der Ausfallstunden zu beschränken und die restlichen Felder aus der Musterdatei „leer“ zu belassen.

  • Normalarbeitsstunden im Abrechnungszeitraum
  • Stunden für Ersatzleistungen
  • Geleistete ArbStd (ohne Üst)
  • Konsumierter Urlaub/Zeitguth.
  • EFZ für Krankenstand/ § 1155
  • Geleistete Überstunden
  • Verrechnete Ausfallstunden

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Export der Beihilfen-Aufstellung und Import in die AMS-Projektdatei

Export der Beihilfen-Aufstellung im RZL-Lohn

Nach erfolgreicher Eingabe der Ausfallstunden im Kurzarbeit-Bildschirm für die Beihilfenstunden, können Sie nun für den jeweiligen Monat die Exportdatei für die AMS-Projektdatei erstellen. Diese Funktion finden Sie im Menüpunkt Ausdruck / Sonderdrucke / Kurzarbeit / Aufstellung Kurzarbeitsbeihilfe…

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Unter Nach Projektanträgen getrennt können die Projekte nach AMS-Projektnummer getrennt ausgegeben werden.

Mit Auswahl Ausgabe in ASCII-Datei erstellen Sie eine Excel-Datei mit der Datei-Endung .csv .

Import in die AMS-Projektdatei

Nach erfolgreicher Speicherung der AMS-Projektdatei von der Webseite des AMS, öffnen Sie diese.

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Im Menüpunkt Projektdaten erfassen, erfassen Sie die AMS-Projektnummer und den Beginn und das Ende der Kurzarbeit lt. Antrag beim AMS.

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Nach Eingabe der erforderlichen Daten gehen Sie auf Daten übernehmen.

Im Menüpunkt CSV Import in Projektdatei wird nun die RZL-Lohn-Beihilfen-Auflistung importiert.

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Überprüfen Sie nun die MA-Stammdaten. Wenn keine Fehler auftauchen, gehen Sie auf Zurück zur Steuerung.

Im Menüpunkt Abrechnung erstellen/bearbeiten werden nun die Kurzarbeitsdaten erstellt.

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Den Abrechnungszeitraum überprüfen und dann auf Daten übernehmen klicken.

Nun erscheint eine detaillierte Aufstellung der Kurzarbeitsdaten pro Dienstnehmer

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Auf Prüfen gehen. Wenn alle Daten korrekt sind, klicken Sie auf Zurück zur Steuerung.

Kommen wir nun zum letzten Menüpunkt CSV-Datei speichern. Hier muss nun die erstellte Abrechnung ausgewählt werden:

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Daten übernehmen. Nach Anwahl dieses Punktes speichern Sie die Projektdatei an einem Ort Ihrer Wahl ab. Sie dürfen NICHT den Dateinamen verändern, da ansonsten das AMS die Datei nicht verarbeiten kann.