Sonderfall: BUAK-Direktauszahler in Spenglerbetrieben
Bei Dienstnehmern in Spenglerbetrieben, die der BUAK-Direktauszahlung unterliegen, wurde bislang die Betriebliche Vorsorge (BV) nicht vollständig berücksichtigt:
In der Eingabemaske BUAK-Direktauszahlung wurde die BV nur für den laufenden Bezug, nicht jedoch für Urlaubszuschuss und Urlaubsentgelt berechnet.
Nach Rücksprache mit der BUAK muss der Arbeitgeber auch für den Urlaubszuschuss und das Urlaubsentgelt die Betriebliche Vorsorge bis 31.12.2025 abführen und über den mBGM melden.
Damit dieser Sonderfall über das Lohnprogramm richtiggestellt werden kann, haben wir eine neue Check-Box Sonderfall: BUAK-Direktauszahler - keine BV für Urlaubszuschuss/Urlaubsentgelt geschaffen, die im ersten Schritt automatisch vom Programm aktiviert wird und mittels Aufrollung von Ihnen dann deaktiviert werden muss.
Was ist nun zu tun?
1. Überprüfung der betroffenen Dienstnehmer
Führen Sie zunächst ein Repair durch, um zu erkennen, welche Dienstverhältnisse betroffen sind.
Vorgehensweise:
- Menü: Bearbeiten / Repair / Überprüfung BUAK-Direktauszahlung Urlaubsgeld - Bem. BV wählen Sie Klient
- Wählen Sie Klient
- Klicken Sie auf den Button Prüfen
Das System listet alle betroffenen Dienstnehmer und Monate auf.
2. Aufrollen und Korrektur
Alle betroffenen Abrechnungsmonate müssen aufgerollt und korrigiert werden:
- Öffnen Sie über die Aufrollung den Abrechnungsbildschirm: Bauarbeiter-Urlaubs-und Abfertigungskasse
- Entfernen Sie das Häkchen bei: Sonderfall: BUAK-Direktauszahler - keine BV für Urlaubszuschuss/Urlaubsentgelt
Damit wird die Betriebliche Vorsorge auch für Urlaubsentgelt und Urlaubszuschuss korrekt berechnet.
3. mBGM-Korrektur
Bei der Erstellung der mBGMs wird nun automatisch der alte mBGM storniert und ein neuer mBGM erstellt, der zusätzlich zu den unveränderten SV-Beiträgen auch die bisher fehlenden Beiträge zur Betrieblichen Vorsorge übermittelt. Ebenso befindet sich die Aufrolldifferenz auf dem Auszahlungsjournal und der Überweisungsliste Abgaben.
Hinweis
Nur Dienstnehmer mit BUAK-Direktverrechnung sind betroffen. Dienstnehmer, die über das Treuhandkonto abgerechnet werden, sind nicht betroffen.
Hinweis
Vergessen Sie nicht: Auch Monate des Vorjahres – insbesondere November und Dezember – können betroffen sein und müssen überprüft werden. Falls dabei Differenzen entstanden sind, ist eine Aufrollung für den Monat 13 im Jahr 2024 durchzuführen.