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Verwaltung der Kollektivverträge

Abonnieren von neuen Kollektivverträgen

Die Kollektivverträge werden im Programmteil Klient / Kanzlei / Kollektivverträge verwaltet.

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Im linken oberen Bereich dieses Programmteiles können neue Kollektivverträge abonniert oder storniert bzw. die bestehenden (bereits abonnierten Kollektivverträge) aktualisiert werden.

Durch Anwahl des Eintrages Neuen KV abonnieren wird die Liste sämtlicher in der HG-KV-Datenbank gespeicherter und noch nicht abonnierter, Kollektivverträge aufgerufen.

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Hier können die benötigten KVs mit Hilfe eines Filters gesucht und ausgewählt werden. Der oder die benötigten KVs werden mit einem Häkchen im Kästchen aktiviert und durch Anwahl der Schaltfläche Ausgewählte KVs hinzufügen abonniert. Nach Anwahl der Schaltfläche OK werden die ausgewählten Kollektivverträge heruntergeladen.

Hinweis

Das Abonnieren von Kollektivverträgen ist kostenpflichtig und muss daher durch die Eingabe des bei der Auslieferung angeführten HGKV-Passwortes bestätigt werden.

Automatische Aktualisierung der Kollektivverträge

Die Kollektivverträge werden beim erstmaligen Start des Lohnverrechnungsprogrammes automatisch aktualisiert. D. h., die Aktualisierung erfolgt einmal pro Tag, egal ob im Netzwerk oder auf einem Einzelplatz gearbeitet wird und kann manuell über das Symbol Image ausgelöst werden.

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Wenn der gelbe Ordner Kollektivverträge markiert ist, werden alle abonnierten Kollektivverträge aktualisiert. Wenn nur ein einzelner Kollektivvertrag aktualisiert werden soll, muss dieser markiert werden und anschließend auf das Symbol für das Aktualisieren geklickt werden.

KV-Information suchen bzw. ausdrucken

Im linken Bereich des Bildschirmes werden die abonnierten Kollektivverträge angezeigt. Hier kann durch Anwahl des +-Zeichen vor dem gewünschten KV die Ansicht erweitert werden. Je nachdem welcher Eintrag im linken Bereich angewählt ist (hier Volltext für KV Handel Angestellte) wird die Information dazu im rechten Bereich angezeigt.

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Die im rechten Bereich angezeigten Informationen können durchsucht und ausgedruckt werden.

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Wird der Eintrag Suchen angewählt, wird folgender Programmteil aufgerufen:

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Durch Eintragung eines bestimmten Begriffes (hier Urlaubszuschuss) können die Informationen mit insgesamt 3 Optionen durchsucht werden. Wenn der Eintrag Drucken angewählt wird, können die Informationen ausgedruckt werden.

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Wenn der Haupteintrag eines bestimmten Kollektivvertrages markiert ist, wird rechts im ersten Bereich eine Kurzinformation HG-Daten (Blitzinfo) angezeigt. Diese Informationen kommen aus der HG-KV Datenbank und können nicht bearbeitet werden.

Im Bereich weitere Informationen können pro Kollektivvertrag zusätzliche Informationen hinterlegt werden, wie z. B. Einstellungen zur Überzahlung.

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Diese Informationen werden bei den Abrechnungen der Dienstnehmer, die dem Kollektivvertrag zugeordnet sind, verwendet.

Hinweis

Diese zusätzlichen Informationen müssen manuell eingetragen bzw. gewartet werden. Eine automatische Ermittlung aus den Daten des Kollektivvertrages ist derzeit nicht möglich.