Umstellung KV-Handel Angestellte
Seit der Anpassung im Jahr 2017 sieht der Kollektivvertrag für Angestellte und Lehrlinge im Handel ein neues Gehaltssystem vor. Die Umstellung auf dieses neue Gehaltssystem muss spätestens bis 01.01.2022 erfolgen. Das RZL-Lohnverrechnungsmodul HGKV-Datenbanken wurde um einige Felder bzw. Optionen erweitert. Die Ermittlung des korrekten Bezuges in der neuen Beschäftigungsgruppe, die Ermittlung des nächsten Vorrückungsstichtages und die Administration des Reformbetrages 1 sollten dadurch wesentlich erleichtert werden.
Gehaltssystem Neu
Für die Umstellung wurden im bestehenden Kollektivvertrag acht neue Beschäftigungsgruppen (A-H) mit (meistens) jeweils 5 Gehaltsstufen eingeführt. Das neue flachere Gehaltssystem zeichnet sich durch höhere Einstiegsgehälter, aber weniger Gehaltsstufen in der Zukunft aus. Dadurch sollen Dienstnehmer mit vielen Berufsjahren leistbarer werden und damit leichter einen Job finden.
In der HGKV-Datenbank gibt es einen eigenständigen Kollektivvertrag für Salzburg und Vorarlberg, wobei in der Gehaltstabelle und auch in der Vorgehensweise zwischen den beiden Kollektivverträgen keine Unterschiede bestehen.
Auswahl der Beschäftigungsgruppe
Die acht neuen Beschäftigungsgruppen werden auf Basis bestimmter Kriterien gebildet (Selbständigkeit, Verantwortungsbereich, Befugnisse, usw.). Die ebenfalls vorhandenen Referenzfunktionen sollen die Zuordnung der Dienstnehmer erleichtern.
Mit Hilfe der neuen Schaltfläche Umstufung KV-Handel öffnet sich in der Abrechnung folgender Detailbildschirm.
Im oberen Teil der Ansicht wird die bisherige Einstufung des Dienstnehmers und der entsprechende KV-Bezug dargestellt.
Nachdem es keine direkte Ableitbarkeit der neuen Beschäftigtengruppen auf Basis der alten Einstufung gibt, hat zunächst durch den Anwender eine manuelle Einstufung in die Gruppen A-H, aufgrund der tatsächlichen Gegebenheiten, zu erfolgen. Vor dem Umstieg empfiehlt es sich, die Alteinstufungen mit den tatsächlichen Tätigkeiten zu vergleichen und erst dann den Umstieg vorzunehmen.
Festlegung der richtigen Stufe im neuen Gehaltssystem
Wurde die korrekte Beschäftigungsgruppe festgelegt, gilt es im Anschluss die korrekte Stufe innerhalb der neuen Beschäftigtengruppe und damit den Bezug im Gehaltssystem neu zu bestimmen.
Dabei ist die Stufe zu wählen, die im Vergleich zum kollektivvertraglichen Mindestgehalt der bisherigen Stufe, den jeweils nächsthöheren Mindestgehalt aufweist. Im neuen Umstiegsdialog wird entsprechend dieser Logik auch bereits die korrekte Stufe im neuen Kollektivvertrag vorgeschlagen.
Mit den folgenden Beispielen möchten wir die Vorgehensweise noch genauer darlegen:
Beispiel 1 - Einstufung ohne Überzahlung
Angestellter BG 2, 7. Berufsjahr EUR 1.700,00 = KV Mindestgehalt ALT
Keine Überzahlung vereinbart EUR 0,00
Umreihung in BG C, Stufe 1, erstes Jahr EUR 1.740,00 = KV Mindestgehalt NEU
Bei einem ursprünglichen KV bzw. Istlohn von EUR 1.700,00 landet der Dienstnehmer, (unter der Annahme, dass die Beschäftigtengruppe C zur Anwendung kommen muss) in der ersten Stufe in diesem KV – also bei EUR 1.740,00 als neuen Bezug.
Vordienstzeiten bleiben im Falle des Umstieges auf das neue Gehaltssystem jedenfalls ohne Berücksichtigung. Beim Ersteintritt in den Kollektivvertrag können jedoch Vordienstzeiten im Ausmaß von bis zu 7 Jahren angerechnet werden.
Beispiel 2 - Einstufung mit Überzahlung
Angestellter BG 4, 12. Berufsjahr EUR 2.757,00 = KV Mindestgehalt ALT
Überzahlung EUR 243,00
Grundgehalt ALT EUR 3.000,00
Umreihung in BG F, Stufe 3, erstes Jahr EUR 2.826,00 = KV Mindestgehalt NEU
Überzahlung EUR 174,00
Grundgehalt NEU EUR 3.000,00
Im Zuge des Umstieges darf eine bestehende Überzahlung gekürzt werden. Bei einem gleichbleibenden Ist-Gehalt von EUR 3.000,00 führt das auf EUR 2.826,00 steigende KV-Mindestgehalt zu einer Kürzung der Überzahlung auf EUR 174,00.
Individueller Vorrückungsstichtag
Die Gehaltsstufen erstrecken sich im neuen Gehaltsschema über eine Dauer von 3 Jahren. Dabei bleibt der individuelle Vorrückungsstichtag des Dienstnehmers stets erhalten.
Beispiel 3 - Vorrückungsstichtag
Eintrittsdatum: 1. April 2011, BG 2
Umstiegsstichtag: 1. März 2021, von BG2, in BG C
Die erste Vorrückung des Dienstnehmers erfolgt stets im dritten Jahr, mit dem Monatsersten des Monats der dem Vorrückungsstichtag/Eintrittstag entspricht 🡪 1. April 2023 also hier bereits nach 2 Jahren und 1 Monat bzw. einer Kürzung der Stufe um 11 Monate.
Im Umstellungsdialog wird für die erste Gehaltsstufe ein Kürzungszeitraum und damit auch der nächste Vorrückungsstichtag ermittelt.
Die so bestimmte abweichende Einstiegsstufe lässt, im Gegensatz zur bisherigen Vorgehensweise, nun trotzdem eine automatische Vorrückung weiterhin zu. Es muss in dem Fall also nicht nochmals durch den Anwender eingegriffen werden.
Reformbetrag 1
Liegt das kollektivvertragliche Mindestgehalt nach dem neuen Gehaltsschema UNTER dem kollektivvertraglichen Mindestgehalt des alten KV, ist der sogenannte Reformbetrag 1 zu bilden.
Beispiel 4 - Einstufung, Reformbetrag und Überzahlung
Angestellter BG 3, 18. Berufsjahr EUR 2.459,00 = KV Mindestgehalt ALT
Überzahlung EUR 141,00
Grundgehalt ALT EUR 2.600,00
Umreihung in BG D, Stufe 5 EUR 2.391,00 = KV Mindestgehalt NEU
Reformbetrag 1 EUR 68,00
Überzahlung EUR 141,00
Grundgehalt NEU EUR 2.600,00
Nachdem der alte KV-Mindestlohn von EUR 2.459,00 höher ist, als der Maximalwert in der neuen Beschäftigtengruppe D = EUR 2.391,00 (Stufe 5), muss in Höhe der Differenz ein Reformbetrag 1 angesetzt werden (= EUR 68,00). Die Überzahlung muss in diesen Fällen unbedingt beibehalten werden.
Auch für den Reformbetrag 1 haben wir im Umstellungsdialog eine automatische Ermittlung integriert.
Auf Basis dieser Daten wird die neu geschaffene Fixe Lohnart Reformbetrag 1 im KV-Bildschirm befüllt. Damit ist der im Kollektivvertrag vorgesehene separate Ausweis auf jeden Fall sichergestellt.
Nachdem es sonst zu einer Doppelzahlung kommen würde, wird nach einem entsprechenden Hinweis der bisherige Ist-Gehalt um den Reformbetrag 1 gekürzt.
Der Reformbetrag 1 muss jährlich im selben Ausmaß, wie das kollektivvertragliche Mindestgehalt erhöht werden. Im Augenblick gibt es noch keine Automatik, die eine jährliche Steigerung des Reformbetrages 1 bewirkt.
Umreihung innerhalb des Gehaltsschemas NEU
Nehmen Dienstnehmer, die bereits ins Gehaltsschema Neu umgestiegen sind, zusätzliche bzw. höher gewichtete Tätigkeiten auf, müssen diese Personen innerhalb des Gehaltsschemas umgereiht werden.
Bei der Umreihung in eine höhere Beschäftigungsgruppe gebührt das kollektivvertragliche Mindestgrundgehalt jener Stufe, welches das kollektivvertragliche Mindestgrundgehalt jener Stufe, die durch die nächste Vorrückung bei Verbleiben in der bisherigen Beschäftigungsgruppe erreicht worden wäre, übersteigt.
Beispiel 5 – Umreihung in eine neue Gruppe
Angestellter in BG E, Stufe 3 EUR 2.370,00 = KV-Mindestgehalt aktuell
Nächsthöheres KV Mindestgehalt ist BG E, Stufe 4 , EUR 2.550,00
Umreihung in Stufe F:
Vergleich des KV-Mindestgehalt BG E, Stufe 4 (EUR 2.550,00) mit der Tabelle von BG F: Die BG F, Stufe 2 ist höher als die EUR 2.550,00, Angestellter wird in BG F, Stufe 2 eingereiht.
Hierbei sei darauf hingewiesen, dass sich die Bezeichnung der Stufe hier ein wenig unterscheidet, die vorgeschlagene Stufe jedenfalls korrekt ist. Die 2. Stufe des KV wird in der Tabelle der HGKV-Datenbank als Stufe 4 bezeichnet, um die erstmalige Vorrückung leichter erkennbar zu machen.
Rückreihung / Rückstufung innerhalb des Gehaltsschemas NEU
Wenn ein Dienstnehmer bestimmte Tätigkeiten nicht mehr ausübt, ist auch die Rückreihung in eine niedrigere Gruppe denkbar. Auch hier gibt es einen genau bestimmten Weg, wie der korrekte KV-Mindestbezug zu ermitteln ist.
Bei Umreihung in eine niedrigere Beschäftigungsgruppe gebührt das kollektivvertragliche Mindestgehalt jener Stufe, welches dem nächstniedrigeren bisherigen kollektivvertraglichen Mindestgrundgehalt entspricht. Die Differenz zwischen dem alten und neuen kollektivvertraglichem Mindestgehalt ist in Form einer Überzahlung auszuweisen. Der Vorrückungsstichtag bleibt unverändert. Die in der höheren Stufe verbrachte Dienstzeit wird auf die niedrigere Stufe übertragen.
Beispiel 6 – Rückreihung / Rückstufung
Angestellte in BG D, Stufe 3 EUR 2.119,00
Bei der Rückreihung muss das nächst niedrigere Gehalt gesucht werden. Dies findet sich in der Gruppe C, Stufe 4 EUR 2.034,00. Die Differenz von EUR 85,00 muss als Überzahlung ausgewiesen werden.
Der Vorrückstichtag verschiebt sich nicht. Da dem Angestellten die 10 Monate, die er in der Gruppe D verbracht hat, bei der Rückreihung nicht verloren gehen, hat er die nächste Vorrückung in zwei Jahren und zwei Monaten.
Umstiegsdienstzettel
Spätestens vier Wochen vor dem Umstieg muss den Dienstnehmern ein Umstiegsdienstzettel mit den wichtigsten Informationen zum Umstieg zur Verfügung gestellt werden. Auf Basis eines Musters der WKO stellen wir für die Anwender mit dem RZL-Lohnmodul Reporting, einen entsprechenden Musterreport zur Verfügung.
Umstieg auf neues Gehaltsschema ist bereits erfolgt
Bislang war die Umstellung, wie erwähnt, nur manuell möglich, indem entweder eine abweichende Stufe definiert wurde oder durch die Steuerung über eine Erhöhung der Vordienstzeiten, um die korrekte Gehaltsstufe im neuen KV zu erreichen.
Variante A: Abw. Stufe vorab definiert
Sie müssen in diesem Fall die Vordienstzeiten manuell entfernen, eine Kürzung manuell definieren um den korrekten Vorrückungsstichtag zu erreichen und die Fixierung der Stufe entfernen, um auch die zukünftige Vorrückung zu gewährleisten.
Variante B: Übersteuerung der Vordienstzeiten
Nach dem Update bleiben die Vordienstzeiten, sowie der Vorrückungsstichtag bestehen.