Erneute Jahresübernahme
Bei einer erneuten Jahresübernahme haben Sie die Möglichkeit, die Urlaubs-, Krankenstands- und Zeitausgleichskartei nochmals zu übernehmen.
Hinweis
Beachten Sie, dass bei einer erneuten Jahresübernahme nur diese drei Karteien geändert werden. Alle anderen Daten werden nicht erneut übernommen. Wenn Sie eine Abrechnung im alten Jahr noch geändert haben (z. B. eine Urlaubsersatzleistung abgerechnet haben), müssen Sie den Dienstnehmer im neuen Jahr über Abrechnungen / Löschung Stammdaten herauslöschen und erst dann dürfen Sie die Jahresübernahme für das alte Jahr nochmals durchführen.