Verwaltung der freien Lohnarten (kanzlei- oder klientenbezogen)
Die freien Lohnarten werden entweder klientenbezogen im Programmteil Stamm / Lohnarten oder als Kanzleilohnarten-Tabelle im Programmteil Klient / Kanzlei / Lohnarten verwaltet.
Eine Kanzleilohnartentabelle muss in den Stammdaten des Klienten verankert werden, damit auf die in der Tabelle angelegten Lohnarten zugegriffen werden kann. Kanzleilohnarten-Tabellen können für mehrere Klienten gleichzeitig verwendet werden.
Übernahme einer Klienten-Lohnarten-Tabelle als Kanzleilohnarten-Tabelle
Der Programmteil Klient / Kanzlei / Lohnarten von Klient übernehmen bietet die Möglichkeit, beim Klienten verwaltete Lohnarten als Kanzleilohnarten-Tabelle anzulegen.
Zunächst ist die Klientennummer jenes Klienten einzutragen, dessen Lohnarten als Kanzleilohnarten-Tabelle angelegt werden sollen. Der ausgewählte Klient wird mit seinem Namen und dem Kalenderjahr angezeigt. Außerdem werden die absolut verwendeten Lohnarten, die Auslastung in Prozent und das maximal mögliche Mengengerüst angezeigt (max. 200 Lohnarten sind möglich).
Im unteren Bereich des Bildschirmes ist für die Tabelle eine Nummer und eine Bezeichnung zu vergeben. Durch Anwahl der Schaltfläche Übernehmen werden die Lohnarten des Klienten als Kanzlei-Lohnarten-Tabelle angelegt.
Übernahme von Kanzleilohnarten auf einen Klienten
Durch Anwahl des Programmteils Stamm / Lohnarten von Kanzlei-Tabelle übernehmen besteht die Möglichkeit, Kanzleilohnarten-Tabellen auf einen Klienten zu überspielen.
Im Feld Kanzlei-Lohnartentabelle ist die Nummer der Tabelle einzutragen und wird durch Anwahl der Schaltfläche Übernehmen auf den Klienten überspielt.
Hinweis
Ein Wechsel von klientenbezogenen Lohnarten auf eine Kanzleilohnarten-Tabelle oder umgekehrt ist nur im Zuge einer Jahresübernahme möglich.
Musterlohnartentabelle
Die in der Musterlohnartentabelle sowie die im Handbuch beschriebenen Musterlohnarten verstehen sich als unverbindliche Vorschläge zur Lohnartenerfassung. Sie basieren auf einschlägigen Fachartikeln.
Bitte beachten Sie, dass die Letztverantwortung für die korrekte Anlage und Verwendung der Lohnarten beim Anwender liegt. Aufgrund der Komplexität und Vielschichtigkeit der lohnverrechnungsrechtlichen Bestimmungen kann eine ungeprüfte Übernahme der Musterlohnarten nicht empfohlen werden.
Wir empfehlen daher, jede Musterlohnart vor dem Einsatz fachlich und unternehmensspezifisch zu prüfen und gegebenenfalls an individuelle Anforderungen anzupassen.