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Anlage freie Lohnart Sachbezug 0% (Null Prozent)

Laut Lohnkontenverordnung muss der Sachbezug auch bei Null Prozent zumindest auf dem Jahreslohnkonto angeführt werden. Auch auf dem Jahreslohnzettel L16 muss ausgewiesen werden, für wie viele Monate ein Sachbezug gewährt wurde. Hier zwei Beispiele, wie der Sachbezug mit null Prozent abgerechnet werden kann.

Sachbezug 0 % nur auf dem Jahreslohnkonto ausweisen

Damit der Sachbezug 0 % auf dem Jahreslohnkonto ausgewiesen wird, legen Sie sich folgende Lohnart an.

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Die Lohnart muss bei dem Dienstnehmer, bei dem der Sachbezug mit 0 % auf dem Lohnkonto ausgewiesen werden soll, in den freien Lohnarten abgerechnet werden. Bei der Hinterlegung der freien Lohnart muss, damit die Lohnart auf dem Jahreslohnkonto ausgewiesen wird, mit rechtem Mausklick in das Betragsfeld Explizit 0 ausgewählt werden.

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Somit erscheint beim Betragsfeld ein !

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Sachbezug 0 % auf dem Jahreslohnzettel (L16) ausweisen

Damit die Anzahl der Monate mit Sachbezug auf dem Jahreslohnzettel angeführt wird, aktivieren Sie im Lohnsteuer-Bildschirm das Häkchen bei Firmenfahrzeug.

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Sachbezug 0 % auf dem Jahreslohnkonto und auf der Abrechnung ausweisen

Damit der Sachbezug 0 % auf dem Jahreslohnkonto und auf der Abrechnung ausgewiesen wird, legen Sie sich folgende Lohnart an.

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Die Lohnart muss beim Dienstnehmer, bei welchem der Sachbezug mit 0 % auf dem Lohnkonto und der Abrechnung ausgewiesen werden soll, in den freien Lohnarten abgerechnet werden. Bei der Hinterlegung der freien Lohnart muss, damit die Lohnart auf der Abrechnung ausgewiesen wird, mit rechtem Mausklick in das Betragsfeld Explizit 0 ausgewählt werden.

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Somit erscheint beim Betragsfeld ein !

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Sachbezug 0 % auf dem Jahreslohnzettel (L16) ausweisen

Damit die Anzahl der Monate mit Sachbezug auf dem Jahreslohnzettel angeführt werden, aktivieren Sie im Lohnsteuer-Bildschirm das Häkchen bei Firmenfahrzeug.

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