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Sozialversicherung

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SV-Pflicht

Bundesland

Hier ist das Bundesland einzugeben, in dem der Auftragnehmer gesundheitskassenmäßig angehört. Dies ist ein Pflichtfeld.

Beschäftigtengruppe ­ BGR

Liegt SV-Pflicht vor, so ist hier die entsprechende Gruppe einzugeben.

Arbeiter(in) – Angestellte(r)

Vom Programm wird aufgrund der BGR festgestellt, ob es sich um einen Arbeiter oder Angestellten handelt.

Schwerarbeit

In diesem Bereich kann die Schwerarbeit für den abgerechneten Monat erfasst werden. Zunächst wird die zutreffende Kennziffer laut Verordnung aktiviert. Wenn in den Feldern Dauer der Tätigkeit kein Eintrag erfolgt, wird automatisch der volle Monat gespeichert. Durch Anwahl des Feldes wiederkehrend erfolgt monatlich dieselbe Erfassung.

Tipp

Die Meldung für die Schwerarbeit kann im Programmteil Stamm / Meldung Schwerarbeit für das gesamte Jahr erfasst werden.

USt-Pflicht

Handelt es sich beim Auftragnehmer um einen umsatzsteuerpflichtigen Unternehmer, so ist dieses Auswahlfeld zu aktivieren. Im nächsten Eingabefeld ist dann der USt-Prozentsatz einzugeben. Die Umsatzsteuer wird vom Programm automatisch berechnet und zum Entgelt hinzugezählt. Das Programm geht davon aus, dass es sich bei den abgerechneten Beträgen um Nettobeträge, das heißt, ohne Umsatzsteuer, handelt.

Service–Entgelt (e-card)

Seit November 2005 werden allen Dienstnehmern mit einem aufrechten Dienstverhältnis, das Service-Entgelt (E-Card-Gebühr) für das Folgejahr automatisch abgezogen und über den mBGM November in einer eigenen Verrechnungsgruppe an die ÖGK gemeldet und abgeführt.

Liegt ausnahmsweise eine Befreiung vor, ist dieses Feld zu aktivieren.

AlV-Rückverrechnung

In Ausnahmefällen kann die Rückverrechnung der Arbeitslosenversicherung manuell durch die einzelnen Felder der AlV-Rückverrechnung gesteuert werden.

Abweichende mBGM Einstellungen

Falls die monatliche Beitragsgrundlagenmeldung nicht korrekt erzeugt wird, können hier abweichende Einstellungen erfasst werden, damit eine korrekte Ausgabe erfolgen kann.