Zum Inhalt

Kommunalsteuer

Image

Kommunalsteuer

Diese Felder dienen zur Verteilung der Kommunalsteuer auf insgesamt 10 Gemeinden. Ein­gabe der Gemeindenummer laut den angelegten Gemeindestammdaten. Hat der Dienstgeber in einer Gemeinde nur eine Betriebsstätte, so braucht hier keine Nummer eingegeben zu werden, es wird automatisch die Gemeinde laut Dienstgeberstammdaten angesprochen.

Befreiung von Kommunalsteuer

Ist der Dienstnehmer von der Kommunalsteuer befreit (z. B. Invalide), so ist dieses Feld zu aktivieren. Unterliegt der Dienstgeber grundsätzlich nicht der Kommunalsteuer-Pflicht, so ist dies in den Dienstgeberstammdaten einzugeben. Es braucht dann hier beim Dienstnehmer nicht nochmals Befreiung von der Kommunalsteuer eingegeben zu werden.

Kürzung Bemessung Kommunalsteuer

Hier kann eine prozentuelle Kürzung der Kommunalsteuerbesmessungsgrundlage vorgenommen werden.

DB, DZ

Befreiung vom DB

Ist der Dienstnehmer vom Dienstgeberbeitrag befreit, so ist dieses Feld zu aktivieren.

DZ-Bundesland

In Spezialfällen kann hier für einzelne Dienstnehmer ein abweichendes Bundesland für die DZ-Berechnung eingetragen werden. Grundsätzlich berechnet das Programm den DZ gemäß dem eingetragenen DZ-Bundesland in den Dienstgeberstammdaten im Register Finanzamt.

Befreiung vom DZ

Ist der Dienstnehmer vom Dienstgeberzuschlag befreit, so ist dieses Feld zu aktivieren. Unterliegt der Dienstgeber nicht der DZ-Pflicht, so ist dies in den Dienstgeberstammdaten einzugeben. Es braucht dann hier beim Dienstnehmer nicht nochmals Befreiung vom DZ eingegeben zu werden.

Kürzung Bemessung DZ

Hier kann eine prozentuelle Kürzung der Kommunalsteuerbemessungsgrundlage vorgenommen werden.

Hinweis

Wird ein Dienstnehmer 60 Jahre, somit entfällt die DB- und DZ-Pflicht. Das Lohnprogramm setzt bei diesen Personen automatisch das Häkchen bei DB- und DZ-Befreiung in jenem Monat, wo der Dienstnehmer genau am erste des Monats 60 wird oder bei einem späteren Geburtstag im Folgemonat.