Allgemeines
Dienstnehmer, die unter die Regelung für freie Dienstverträge fallen, sind im Programmpunkt Abrechnung / Neuanlage Freie Dienstverträge anzulegen und abzurechnen.
Die Abrechnungsfunktionen wie Laufende Abrechnung mit oder ohne Änderungen, Korrektur letzte Abrechnung, Aufrollung usw. gelten sowohl für die normalen Dienstverhältnisse als auch für die freien Dienstverträge. Das Programm erkennt automatisch bei den Menüpunkten, ob es sich bei den angewählten Dienstnehmern um einen Freien Dienstvertrag* handelt oder nicht.
Dienstnehmer, die bisher in einem normalen Dienstverhältnis standen und abgerechnet wurden und nun in einen Freien Dienstvertrag wechseln, müssen unter einer neuen Dienstnehmer-Nummer angelegt und abgerechnet werden. Dasselbe gilt auch für den Wechsel von einem Freien Dienstvertrag in ein normales Dienstverhältnis.
Von den Gesundheitskassen werden für die Freien Dienstnehmer eigene Dienstgeberkontonummern vergeben. Weiters werden freie Dienstverträge immer als Selbstabrechner verwaltet. Daher muss zum bestehenden Dienstgeber eine Unternummer (Stamm / Unterdienstgeber) angelegt werden und in dieser Unternummer sind die Stammdaten des Dienstgebers und die neue Beitragskontonummer für den freien Dienstnehmer einzugeben. Die Eingabe eines Finanzamtes und einer Steuernummer ist nicht notwendig.