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Finanzämter, Gemeinden, ÖGK, BV-Kassen, Gerichte

Wurden die Behördendateien in der ZMV im Menüpunkt Allgemeine Dateien / Installieren installiert, stehen sowohl sämtliche Finanzämter, Gesundheitskassen, Gemeinden, BV-Kassen und Gerichte Österreichs, laut der offiziellen Liste, zur Verfügung. Bei den einzelnen Behörden müssen nur mehr die jeweiligen Bankverbindungen ergänzt werden.

Hinweis

Die Behörden-Datei darf in der ZMV nur einmal installiert werden. Bei einer nochmaligen Installation gehen die Eintragungen des Anwenders verloren.

Anlegen der Bankverbindungen

Nach Anwahl des Menüpunktes Klient / Finanzämter/Gemeinden/ÖGK/BV-Kassen/Gerichte / Bearbeiten erscheint nach der Anwahl der entsprechenden Behörde folgender Dialog:

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Auf Basis einer offiziellen Liste der Finanz werden bei der Neuinstallation die Standard-Bankverbindung der Finanzämter bereits angezeigt und können ggf. ergänzt werden. Grundsätzlich kann bei jedem Klienten entschieden werden, auf welches Konto die Überweisung der Abgaben erfolgen soll.

Verwalten der Gemeindestammdaten

Der Programmteil Klient / Finanzamt, Gemeinden, ÖGK, BV-Kassen, Gerichte / Bearbeiten bietet die Möglichkeit bis zu 2.500 Gemeinden zu verwalten.

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Bei der Neuinstallation werden sämtliche Gemeinden mit der fünfstelligen Gemeindekennziffer angelegt. Nachdem die Gemeindekennziffer für die Kommunalsteuererklärung benötigt wird, empfehlen wir das System auch so beizubehalten.

Speziell wenn Lohnverrechnungsklienten übernommen werden, kann es aus Zeitgründen Sinn machen eine Gemeinde über eine lfd. Nummer oder die Postleitzahl nochmals anzulegen. In diesem Fall muss der verwendeten lfd. Nummer aber die Gemeindekennziffer zugeordnet werden.

Die Bankverbindungen der Gemeinden sind in der Behördendatei nicht enthalten und müssen im Registerblatt Bankverbindung manuell angelegt werden.

Tipp

Um die Kommunalsteuererklärung ohne Probleme erstellen zu können, muss die in der Behördendatei verwendete Nummer mit jener in den Dienstgeberstammdaten, sowie ggf. mit der abweichenden Einstellung beim Dienstnehmer übereinstimmen.

BV-Kassen

Seit dem Jahr 2003 muss sich jeder Dienstgeber für eine BV-Kasse entscheiden bei der er die Beiträge für seine Dienstnehmer einzahlen möchte. Im Zuge der Neuinstallation der Behördendatei sind die bestehenden Vorsorgekassen bereits automatisch angelegt und können dem Klienten zugeordnet werden.

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Gerichte

Im Registerblatt Gerichte werden die Gerichte, die für die Abrechnung von Exekutionen bzw. für den Ausdruck der Drittschuldnererklärung notwendig sind, eingetragen.

Sonstige Behörden

Im Registerblatt Sonstige können Behörden oder Abgabenstellen hinterlegt werden. Ebenso gibt es die Möglichkeit einen Zahlungstermin (monatlich, vierteljährlich, halbjährlich, jährlich) auszuwählen.

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Anlage der Versicherungsanstalten für die Eisenbahnen, für den Bergbau, die öffentlichen Bediensteten und des Notariats

Die Versicherungsanstalten für die Eisenbahn, dem Bergbau, die öffentlichen Bediensteten und des Notariats müssen in den Stammdaten der Behörden angelegt werden. Wichtig dabei ist, die Vergabe der laufenden Nummer für das jeweilige Bundesland, wie nachfolgend beschrieben:

VA der Eisenbahnen VA des Bergbaus VA des öffentlichen Dienstes VA des Notariats
11. Eisenbahn Wien 21. Bergbau Wien 31. Öffent. Dienst Wien 41. Notariat Wien
12. Eisenbahn Niederösterreich 22. Bergbau Niederösterreich 32. Öffent. Dienst Niederösterreich 42. Notariat Niederösterreich
13. Eisenbahn Burgenland 23. Bergbau Burgenland 33. Öffent. Dienst Burgenland 43. Notariat Burgenland
14. Eisenbahn Oberösterreich 24. Bergbau Oberösterreich 34. Öffent. Dienst Oberösterreich 44. Notariat Oberösterreich
15. Eisenbahn Salzburg 25. Bergbau Salzburg 35. Öffent. Dienst Salzburg 45. Notariat Salzburg
16. Eisenbahn Tirol 26. Bergbau Tirol 36. Öffent. Dienst Tirol 46. Notariat Tirol
17. Eisenbahn Vorarlberg 27. Bergbau Vorarlberg 37. Öffent. Dienst Vorarlberg 47. Notariat Vorarlberg
18. Eisenbahn Steiermark 28. Bergbau Steiermark 38. Öffent. Dienst Steiermark 48. Notariat Steiermark
19. Eisenbahn Kärnten 29. Bergbau Kärnten 39. Öffent. Dienst Kärnten 49. Notariat Kärnten

Gerichte sichern

Im Menüpunkt Klient / Finanzämter/Gemeinden/ÖGK/BV-Kassen/ Gerichte / Sichern können die Behördendaten gesichert werden.

In diesem Dialog können über die Schaltfläche Erweitert alle vorhandenen allgemeinen Dateien aufgerufen werden und durch die Aktivierung der entsprechenden Daten mehrere Daten auf einmal gesichert werden.

Gerichte drucken

Im Menüpunkt Klient / Finanzämter/Gemeinden/ÖGK/BV-Kassen/Gerichte besteht die Mög­lichkeit, die Behördendaten auszudrucken.

Behörden vergrößern / verkleinern

Im Programmteil Klient / Finanzämter/Gemeinden/ÖGK/BV-Kassen/Gerichte / Vergrößern / Verkleinern kann das Mengengerüst der Behördendateien entsprechend bearbeitet werden.