Finanzämter, Gemeinden, ÖGK, BV-Kassen, Gerichte
Wurden die Behördendateien in der ZMV im Menüpunkt Allgemeine Dateien / Installieren installiert, stehen sowohl sämtliche Finanzämter, Gesundheitskassen, Gemeinden, BV-Kassen und Gerichte Österreichs, laut der offiziellen Liste, zur Verfügung. Bei den einzelnen Behörden müssen nur mehr die jeweiligen Bankverbindungen ergänzt werden.
Hinweis
Die Behörden-Datei darf in der ZMV nur einmal installiert werden. Bei einer nochmaligen Installation gehen die Eintragungen des Anwenders verloren.
Anlegen der Bankverbindungen
Nach Anwahl des Menüpunktes Klient / Finanzämter/Gemeinden/ÖGK/BV-Kassen/Gerichte / Bearbeiten erscheint nach der Anwahl der entsprechenden Behörde folgender Dialog:
Auf Basis einer offiziellen Liste der Finanz werden bei der Neuinstallation die Standard-Bankverbindung der Finanzämter bereits angezeigt und können ggf. ergänzt werden. Grundsätzlich kann bei jedem Klienten entschieden werden, auf welches Konto die Überweisung der Abgaben erfolgen soll.
Verwalten der Gemeindestammdaten
Der Programmteil Klient / Finanzamt, Gemeinden, ÖGK, BV-Kassen, Gerichte / Bearbeiten bietet die Möglichkeit bis zu 2.500 Gemeinden zu verwalten.
Bei der Neuinstallation werden sämtliche Gemeinden mit der fünfstelligen Gemeindekennziffer angelegt. Nachdem die Gemeindekennziffer für die Kommunalsteuererklärung benötigt wird, empfehlen wir das System auch so beizubehalten.
Speziell wenn Lohnverrechnungsklienten übernommen werden, kann es aus Zeitgründen Sinn machen eine Gemeinde über eine lfd. Nummer oder die Postleitzahl nochmals anzulegen. In diesem Fall muss der verwendeten lfd. Nummer aber die Gemeindekennziffer zugeordnet werden.
Die Bankverbindungen der Gemeinden sind in der Behördendatei nicht enthalten und müssen im Registerblatt Bankverbindung manuell angelegt werden.
Tipp
Um die Kommunalsteuererklärung ohne Probleme erstellen zu können, muss die in der Behördendatei verwendete Nummer mit jener in den Dienstgeberstammdaten, sowie ggf. mit der abweichenden Einstellung beim Dienstnehmer übereinstimmen.
BV-Kassen
Seit dem Jahr 2003 muss sich jeder Dienstgeber für eine BV-Kasse entscheiden bei der er die Beiträge für seine Dienstnehmer einzahlen möchte. Im Zuge der Neuinstallation der Behördendatei sind die bestehenden Vorsorgekassen bereits automatisch angelegt und können dem Klienten zugeordnet werden.
Gerichte
Im Registerblatt Gerichte werden die Gerichte, die für die Abrechnung von Exekutionen bzw. für den Ausdruck der Drittschuldnererklärung notwendig sind, eingetragen.
Sonstige Behörden
Im Registerblatt Sonstige können Behörden oder Abgabenstellen hinterlegt werden. Ebenso gibt es die Möglichkeit einen Zahlungstermin (monatlich, vierteljährlich, halbjährlich, jährlich) auszuwählen.
Anlage der Versicherungsanstalten für die Eisenbahnen, für den Bergbau, die öffentlichen Bediensteten und des Notariats
Die Versicherungsanstalten für die Eisenbahn, dem Bergbau, die öffentlichen Bediensteten und des Notariats müssen in den Stammdaten der Behörden angelegt werden. Wichtig dabei ist, die Vergabe der laufenden Nummer für das jeweilige Bundesland, wie nachfolgend beschrieben:
VA der Eisenbahnen | VA des Bergbaus | VA des öffentlichen Dienstes | VA des Notariats |
---|---|---|---|
11. Eisenbahn Wien | 21. Bergbau Wien | 31. Öffent. Dienst Wien | 41. Notariat Wien |
12. Eisenbahn Niederösterreich | 22. Bergbau Niederösterreich | 32. Öffent. Dienst Niederösterreich | 42. Notariat Niederösterreich |
13. Eisenbahn Burgenland | 23. Bergbau Burgenland | 33. Öffent. Dienst Burgenland | 43. Notariat Burgenland |
14. Eisenbahn Oberösterreich | 24. Bergbau Oberösterreich | 34. Öffent. Dienst Oberösterreich | 44. Notariat Oberösterreich |
15. Eisenbahn Salzburg | 25. Bergbau Salzburg | 35. Öffent. Dienst Salzburg | 45. Notariat Salzburg |
16. Eisenbahn Tirol | 26. Bergbau Tirol | 36. Öffent. Dienst Tirol | 46. Notariat Tirol |
17. Eisenbahn Vorarlberg | 27. Bergbau Vorarlberg | 37. Öffent. Dienst Vorarlberg | 47. Notariat Vorarlberg |
18. Eisenbahn Steiermark | 28. Bergbau Steiermark | 38. Öffent. Dienst Steiermark | 48. Notariat Steiermark |
19. Eisenbahn Kärnten | 29. Bergbau Kärnten | 39. Öffent. Dienst Kärnten | 49. Notariat Kärnten |
Gerichte sichern
Im Menüpunkt Klient / Finanzämter/Gemeinden/ÖGK/BV-Kassen/ Gerichte / Sichern können die Behördendaten gesichert werden.
In diesem Dialog können über die Schaltfläche Erweitert alle vorhandenen allgemeinen Dateien aufgerufen werden und durch die Aktivierung der entsprechenden Daten mehrere Daten auf einmal gesichert werden.
Gerichte drucken
Im Menüpunkt Klient / Finanzämter/Gemeinden/ÖGK/BV-Kassen/Gerichte besteht die Möglichkeit, die Behördendaten auszudrucken.
Behörden vergrößern / verkleinern
Im Programmteil Klient / Finanzämter/Gemeinden/ÖGK/BV-Kassen/Gerichte / Vergrößern / Verkleinern kann das Mengengerüst der Behördendateien entsprechend bearbeitet werden.