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Nacherfassung Exekution

Wenn außerhalb der Lohnverrechnung bereits Exekutionsbeträge beim Dienstnehmer abge­zogen wurden oder wenn die Exekutionsbeträge bisher manuell als Abzug eingetragen wurden, können die Daten für die korrekte Verwaltung der Exekution im Programmteil Stamm / Exekutionsbeträge nacherfasst werden.

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Zunächst ist die Dienstnehmernummer, für die nacherfasst werden soll, einzutragen. Eine Nacherfassung setzt voraus, dass für diesen Dienstnehmer bereits eine Exekution im Programmteil Stamm / Exekutionen angelegt ist. Die Pfändung, für die die Nacherfassung stattfinden soll, ist im ersten Listenfeld anzuwählen.

Monat/Jahr

Eintragung des Zeitraums, für den in den nachfolgenden Feldern die Erfassung gemacht werden soll. Es kann rückwärts nur bis zu dem in der Exekution eingetragenen Einlangungszeitpunkt nacherfasst werden.

Exekutions-(Teil)betrag

Hier werden die bereits exekutierten Beträge für sonstige Forderungen eingetragen. Die Eintragung ist für die Pfändung der laufenden Bezüge und Sonderzahlungen möglich, sowie für Beendigungsansprüche (Abfertigungen, Urlaubsersatzleistungen, ...).

Lfd. Unterhalts-(Teil)betrag

Hier werden die bereits exekutierten Beträge für Unterhaltsforderungen eingetragen. Die Eintragung ist für die Pfändung der laufenden Bezüge und Sonderzahlungen möglich, sowie für Beendigungsansprüche (Abfertigungen, Urlaubsersatzleistungen, ...).

Überweisung am

Hier können Sie das Datum der Überweisung der oben eingetragenen Exekutionsbeträge eintragen.