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Exekutionsberechnung

Die Exekution wird in einem eigenen Abrechnungsbildschirm durchgeführt. Bevor die Exekution automatisch berechnet wird, sind die freien Lohnarten bezüglich der Pflichtigkeiten für die Exekutionsberechnung zu bearbeiten.

Bearbeitung freie Lohnarten

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Im unteren rechten Bereich des Bildschirmes sind die freien Lohnarten für die Exekutionsberechnung zu bearbeiten.

unpfändbar

Soll die freie Lohnart als nicht pfändbar behandelt werden (z. B. Reisekosten frei), ist dieses Feld zu aktivieren.

SZ für Exekution

Handelt es sich bei der freien Lohnart um den 13. oder 14. Bezug, ist dieses Feld zu aktivieren.

Beendigungsansprüche

Beendigungsansprüche (Abfertigungen, Urlaubsersatzleistungen), die als freie Lohnarten abgerechnet werden, sind durch Aktivierung dieses Feldes zu kennzeichnen.

Aktivierung bzw. Eintragung der Unterhaltsberechtigten

Die Anzahl der Unterhaltsberechtigten wird aus dem Abrechnungsbildschirm Stammdaten Dienstnehmer aus den Bereichen Ehepartner und Kinder übernommen, wenn dort das Feld Unterhalt aktiviert wird.

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Automatische Ermittlung der Exekution

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Im ersten Bereich wird festgelegt, ob die Exekutionsberechnung automatisch erfolgen soll oder nicht.

Abzug Exekutionsbetrag

Wird dieses Feld aktiviert, erfolgt keine automatische Berechnung der Exekution. Der selbst errechnete Exekutionsbetrag kann im Feld Exekutionsbetrag eingetragen werden. Firmen, die das Modul Exekution nicht erworben haben, steht nur diese Eingabemöglichkeit zur Verfügung.

Automatische Ermittlung

Die Exekutionsbeträge werden vom Programm automatisch ermittelt.

Händische Berechnung

Nach Aktivierung dieser Option können die vom Programm automatisch berechneten Beträge korrigiert werden.

Abzug Exekutionskosten

Sollen die laufenden Exekutionskosten abgezogen werden, ist dieses Feld zu aktivieren.

Abzug Drittschuldnerkosten

Neben der Option für die eigentlichen Exekutionskosten, gibt es die Möglichkeit die Kosten für die Drittschuldnererklärung einzubehalten. Der Abzug richtet sich nach der Kostenvariante, welche unter Stamm / Exekutionen hinterlegt wurde. Diese Kosten reduzieren nicht das Existenzminimum des Dienstnehmers, sondern kürzen jenen Betrag, der an die Gläubiger überwiesen wird.

Hinweis

Diese Kostenvariante ist in der Regel nur sinnvoll, wenn es sich um eine Pfändung im 1. Rang handelt.

In der Abrechnung wird diese Position bei den Abzügen als eigenständige Position neben den normalen Exekutionskosten berücksichtigt.

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Hinweis

Sollte die einlangende Pfändung nicht vorrangig sein, ist wie bisher die Option, die Kosten beim zuständigen Exekutionsgericht zu begehren, die sinnvollste Alternative.

Pfändbarer Betrag geringer als Drittschuldnerkosten

In unserem Beispiel können beim Dienstnehmer nur EUR 26,88 gepfändet werden. Im ersten Monat werden nur die Drittschuldnerkosten einbehalten und keine Exekutionsbeträge an den Gläubiger abgeführt.

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Im nächsten Monat wird der Restbetrag von EUR 8,12 für die Drittschuldnerkosten verwendet, der restliche pfändbare Betrag wird auf die Exekutionskosten und die Exekutionsbeträge für den Gläubiger aufgeteilt.

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Hinweis

Es wird trotz Abzug der Drittschuldnerkosten nie das Existenzminimum unterschritten.

Anspruch auf Sonderzahlung

Hat der Dienstnehmer Anspruch auf Sonderzahlung, ist dieses Feld zu aktivieren. Dadurch erhöht sich der pfändbare Betrag.

Quartalsweise Sonderzahlung

Durch die entsprechende Option werden nur mehr 50 % der Grundbeträge bei der Exekutionsberechnung berücksichtigt. Es werden dadurch auch bei den niedrigeren quartalweisen Sonderzahlungsgrundlagen pfändbare Werte ermittelt.

Beispiel:

Anstelle einer halbjährlichen Sonderzahlung von EUR 3.000,00 werden die Sonderzahlungen nun quartalsweise in der Höhe von EUR 1.500,00 Brutto bezahlt. Netto-Bemessungsgrundlage EUR 1.248,11; allg. Grundbetrag 2023 = EUR 1.110,00.

Mit Hilfe der Option quartalsweise Sonderzahlung wird nur mehr die Hälfte des allgemeinen Grundbetrages in Höhe von EUR 555,00 berücksichtigt.

Urlaubszuschuss netto EUR 1.248,11
Berechnungsgrundlage EUR 1.240,00
- allg. Grundbetrag (Hälfte) EUR - 555,00
Mehrbetrag EUR 685,00
- allg. Steigerungsbetrag 30 % EUR - 205,50
Pfändbar EUR 479,50
+ Abrundung EUR 8,11
Pfändbar gesamt EUR 487,61

Der pfändbare Betrag aus der Sonderzahlung steigt auf EUR 487,61. Das Existenzminimum sinkt im gleichen Ausmaß auf EUR 760,50.

Laufender Bezug netto EUR 2.112,20
Berechnungsgrundlage EUR 2.100,00
- allg. Grundbetrag EUR - 1.110,00
Mehrbetrag EUR 990,00
- allg. Steigerungsbetrag 30 % EUR - 297,00
Pfändbar EUR 693,00
+ Abrundung EUR 12,20
Pfändbar gesamt EUR 705,20

In der Kombination aus lfd. Bezug und quartalsweiser Sonderzahlung ergibt dies einen pfändbaren Betrag von EUR 1.192,81 bzw. ein kombiniertes Existenzminimum von EUR 2.167,50.

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In den folgenden Sonderzahlungsmonaten ergibt sich die gleiche Vorgehensweise. Durch die veränderte Lohnsteuerberechnung ergeben sich leichte Unterschiede in der Netto-Berechnungsgrundlage und dadurch auch bei der Pfändung. (Freigrenzen und Freibeträge)

Zuordnung Exekutionssachen

Hier erfolgt die automatische Berechnung der Exekution. Angezeigt werden die ungerundete Berechnungsgrundlage und die Anzahl der Unterhaltsberechtigten (siehe oben).

Weiters wird der maximal pfändbare Betrag angezeigt, wenn es sich um eine Unterhaltsexekution oder eine sonstige Exekution handelt. Ebenfalls ist ersichtlich, aus welcher Tabelle der unpfändbare Freibetrag entnommen wird. Die Daten aus dem Listenfeld werden aus dem Programmteil Stamm / Exekutionen entnommen.

Der errechnete Exekutionsbetrag und die Exekutionskosten können nicht verändert werden. Es sei denn, es wird im Abrechnungsbildschirm ganz oben auf die Option händische Berechnung umgestellt.

Dauer Beendigungsansprüche

Hier ist die Anzahl der Monate des längsten Beendigungsanspruches einzutragen. Die Pfandschutzobergrenze wird mit der Anzahl der eingetragenen Monate multipliziert. Durch Anwahl der F2-Taste erfolgt ein Vorschlag vom Programm.

Erweiterter Pfändungsschutz

Hat der Dienstnehmer einen erweiterten Pfändungsschutz gerichtlich erwirkt, ist dieses Feld zu aktivieren und die Anzahl der Monate sind einzutragen.

Zahlungsklage des Dienstnehmers

Klagt der Dienstnehmer auf Zahlung der Bezüge, ist hier eine Eintragung vorzunehmen. Diese Eintragung ist für den Ausdruck der Drittschuldnererklärung relevant.

Keine Zahlungsbereitschaft

Liegt keine Zahlungsbereitschaft des Dienstgebers (Drittschuldners) vor, dann ist dieses Feld zu aktiveren und der Grund einzutragen (z. B. es existiert eine Gegenforderung oder eine Schadenersatzforderung).