Drittschuldnererklärung
Im Bereich Stamm / Exekutionen werden die Angaben für die Drittschuldnererklärung erfasst. Zuerst muss die Dienstnehmernummer eingegeben werden.
Als erster Schritt ist die Dienstnehmernummer, für die die Eintragungen vorgenommen werden sollen, einzutragen.
Registerblatt Exekutionssache
Einlangungszeitpunkt
In dieses Feld ist das Datum einzutragen, an dem der Exekutionstitel eingelangt ist. Vom Programm wird das aktuelle Tagesdatum vorgeschlagen. Das hier eingetragene Datum kann nach dem Speichern nicht mehr geändert werden, da die Reihung der Forderungen nach dem Einlangungszeitpunkt vorgenommen wird.
Aktenzahl
Hier ist die Aktenzahl der Exekutionssache einzutragen.
Behördliche Pfändung – Exekutionsgericht
Wird das Feld behördliche Pfändung angewählt, dann werden vom Programm Exekutionsbeträge berechnet.
In der Behörden-Datei im Programmteil Klient / Finanzämter/Gemeinden/ÖGK/BV-Kasse/Gerichte / Bearbeiten werden die benötigten Gerichte verwaltet und können in diesem Feld mit der F2-Taste angewählt werden.
Private Pfändung – Verpfändungsgläubiger
Eintragungen in das Feld Verpfändungsgläubiger sind notwendig, wenn die Forderung wegen der Reihung angemeldet wird, aber noch keine Exekutionsberechnung erfolgen soll (zur Absicherung eines Bankkredits). Diese Eintragung muss, wenn tatsächlich noch kein Abzug eines Exekutionsbetrages erfolgen soll, durch Anwahl der Schaltfläche Sperren gesperrt werden.
Unterhaltsexekution
Liegt eine Unterhaltsexekution vor, ist dieses Feld zu aktivieren. Vom Programm wird automatisch berücksichtigt, dass dem Verpflichteten (Dienstnehmer) in diesem Fall nur 75 % der unpfändbaren Freibeträge (absolutes Existenzminimum) verbleiben dürfen.
Forderung – davon Kapitalforderung
In das Feld Forderung ist die Gesamthöhe der Forderung (inkl. Zinsen und Spesen) des Betreibers (Gläubigers) einzutragen. Diese Eintragung ist notwendig, damit im Zuge der Abrechnung der Exekutionsbetrag automatisch errechnet werden kann.
Im Feld davon Kapitalforderung können Sie die Höhe der (Kapital-)Forderung, die auf der Drittschuldner-Erklärung eingetragen werden muss, eingeben.
Nachforderungen … ab
Hier werden Forderungen, die nach dem Einlangungszeitpunkt geltend gemacht werden (z. B. Zinsen), mit Betrag und Datum eingetragen. Die Eingabe des Datums ist nicht für die Rangreihenfolge notwendig, hier zählt der Einlangungszeitpunkt für die erstmalige Berücksichtigung im Rahmen der Exekution.
Registerblatt Betreiber 1/2
In diesen Registerblättern sind die Daten des Betreibers (Gläubigers) und eventuell dessen Vertreters mit den persönlichen Daten einzutragen.
Im Fall von Unterhaltsforderungen können mehrere Parteien mit den Daten des Vertreters eingetragen werden.
Im Feld Anmerkung können Einträge gemacht werden die, wenn zusätzlich das Feld Anmerkung auf Überweisung aktiviert ist, als Information (Verwendungszweck) bei den Überweisungen verwendet werden.
Registerblatt Drittschuldner-Erklärung (1)
Forderung des Verpflichteten
Hier wird festgelegt, ob der Drittschuldner (Dienstgeber) dem Verpflichteten (Schuldner = Dienstnehmer) Entgelt schuldet oder nicht.
Die Forderung ist nicht mehr gegeben, wenn beispielsweise das Dienstverhältnis mit dem Dienstnehmer nicht mehr besteht. Ist das Dienstverhältnis aufrecht, ist die Höhe der Forderung, der durchschnittliche Nettobezug, einzutragen. Durch Anwahl der F2-Taste wird der Nettobezug des zuletzt abgerechneten Monats automatisch eingetragen. Wenn Sie jedoch einen rechten Mausklick in das Feld Höhe der Forderung machen, können Sie zwischen einem Vorschlag mit 3-monatigem bzw. 12-monatigem Schnitt auswählen. Weitere Forderungen, wie Sonderzahlungen und Prämien sind ebenfalls mit dem durchschnittlichen Nettobetrag als Gesamtbetrag einzutragen. Die hier vorgenommenen Eintragungen beeinflussen die Exekutionsberechnung nicht, sondern sind Bestandteil der Drittschuldnererklärung.
Unterhaltspflicht
Unterhaltspflichten, die der Verpflichtete (Dienstnehmer) erfüllen muss, werden hier dokumentiert. Die Eintragungen, die im Abrechnungsbildschirm Stammdaten Dienstnehmer in den Bereichen Ehepartner und Kinder eingetragen wurden, werden automatisch übernommen. Voraussetzung für die Übernahme ist die Aktivierung des Feldes Unterhalt in den Stammdaten der Ehepartner und der Kinder.
Vorschuss
Wurde dem Verpflichteten (Dienstnehmer) ein Vorschuss gewährt, ist dieses Feld zu aktivieren und die Höhe des gewährten Vorschusses einzutragen.
Registerblatt Drittschuldner-Erklärung (2)
Reihung der letzten Forderung im Verhältnis zu dieser Forderung
Hier kann eingetragen werden, ob die Forderung vorrangig oder gleichrangig ist. In den meisten Fällen liegt Vorrangigkeit gegenüber den anderen Forderungen vor. Gleichrangigkeit liegt vor, wenn am gleichen Tag mehrere Exekutionen beim Arbeitgeber einlangen (Poststempel) = Einlangungszeitpunkt.
Zahlungsklage des Dienstnehmers
Klagt der Dienstnehmer auf Zahlung der Bezüge, ist hier eine Eintragung vorzunehmen. Diese Eintragung ist relevant für den Ausdruck der Drittschuldnererklärung.
Keine Zahlungsbereitschaft
Liegt keine Zahlungsbereitschaft des Dienstgebers (Drittschuldners) vor, dann ist dieses Feld zu aktivieren und der Grund einzutragen (z. B. es existiert eine Gegenforderung oder eine Schadenersatzforderung).
Berechnung des unpfändbaren Freibetrags durch Verwalter
Wird seitens des Gerichts ein Verwalter bestimmt, dass er die unpfändbaren Freibeträge berechnet, muss hier ein Häkchen bei ja für die Drittschuldnererklärung gesetzt werden.
Registerblatt Drittschuldner-Erklärung (3)
Kostenvariante
Hier können Sie die gewünschte Kostenvariante für den Ersatz der Aufwendung des Dienstgebers betreffend Drittschuldnererklärung auswählen. Die hier definierte Kostenvariante kann als automatischer Abzug in der Abrechnung hinterlegt werden (Automatische Ermittlung der Exekution).