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Ausdrucke Exekutionen

Zahlscheindruck / E-Banking

Der Zahlscheindruck für die Exekutionsbeträge erfolgt im Programmteil Ausdruck / Überweisungen / Zahlscheine / Exekutionsbeträge. Soll anstatt des Zahlscheindruck E-Banking durchgeführt werden, ist der Programmteil Bearbeiten / Electronic Banking (Sepa) / Exekutionsbeträge anzuwählen.

Listen und Formulare

Weitere Ausdrucke betreffend Exekution finden sich im Programm Ausdruck / Exekutionen.

Exekutionsliste

Durch den Ausdruck der Exekutionsliste besteht die Möglichkeit, sämtliche Exekutionen mit den Stammdaten, den exekutierten Beträgen und dem aktuellen Stand der Forderung auszudrucken.

Drittschuldner-Erklärung

Wenn die Daten der Drittschuldner-Erklärung im Programmteil Stamm / Exekutionen erfasst wurden, können die Drittschuldner-Erklärungen ausgedruckt werden.

Wurde innerhalb der Drittschuldner-Erklärung die Kostenerstattung beantragt, dann ist festzulegen, ob der Kostenersatz auf die (Dienstgeber-)Bank 1 oder 2 überwiesen werden soll.

Soll eine individuelle Bankverbindung eingetragen werden, ist das Auswahlfeld individuell zu aktivieren und es kann in den Feldern BZL, Name, Kontonummer, IBAN und BIC eine von den Dienstgeberbanken abweichende Bankverbindung eingetragen werden.

Verständigung vom Bezugsende

Hier wird der Ausdruck der Verständigung vom Bezugsende gemäß § 301 Abs. 4 Exekutionsordnung ermöglicht. Voraussetzung für den Ausdruck ist die Abrechnung eines Austrittes (Bezugsende) beim jeweiligen Dienstnehmer.

Nichtberücksichtigung des Zahlungsverbotes

Hier kann der Ausdruck gemäß § 229l Exekutionsordnung Nichtberücksichtigung des Zahlungsverbotes durchgeführt werden. Ein Ausdruck ist nur möglich, wenn die Forderung bereits zur Gänze gepfändet wurde.