Zum Inhalt

Erstellung ÖGK-Datei (2)

Image

Familienhospiz

Falls vom Dienstnehmer zur Pflege bzw. Betreuung von erkrankten Angehörigen die Pflege-/ Hospizkarenz in Anspruch genommen wird, muss dies entsprechend den Vorgaben der ÖGK gemeldet werden. Über diesen Menüpunkt kann die entsprechende Meldung dazu erstellt werden.

Schwerarbeitsmeldung

Hier haben Sie die Möglichkeit, eine Erstübermittlung bzw. Storno für die Schwerarbeitsmeldung durchzuführen.

Lohnzettelerstellung L16/E18

Aufgrund der Änderungen des § 84 EStG ist die Übermittlung des L16 bei unterjährigen Austritten nur mehr in absoluten Ausnahmefällen (bei Insolvenzen) erforderlich bzw. von der Finanz gewünscht. In diesen Fällen kann über die Eingabe des Monats des Austritts auch weiterhin ein unterjähriger L16 erstellt werden.

In allen anderen Fällen kann per Monat 12 der L16 und die Meldung der Arbeitsstätte für die Statistik Austria für sämtliche Dienstnehmer des Klienten ausgegeben werden.

alle Lohnzettel L16/E18 des Jahres

Wird nur diese Option angewählt, dann werden entweder für Dienstnehmer mit regulärem Dienstverhältnis oder für die freien Dienstnehmer sämtliche L16/E18 des Jahres ausgegeben. In der Regel werden L16/E18 und Arbeitsstätte gemeinsam erstellt. Bei Bedarf können die Meldungen (L16 und Arbeitsstätte) auch getrennt erstellt werden.

Gesendete Lohnzettel (L16/E18) ausschließen

Wurden ausnahmsweise auch während des Jahres L16/E18 erstellt, verhindert diese Option, dass Meldungen doppelt übermittelt werden.

E18 – Bagatellgrenzen nicht berücksichtigen

Wenn bestimmte Bagatellgrenzen nicht überschritten werden (EUR 900,00 / Jahr bzw. EUR 450,00 / Monat), wird keine Meldung erstellt. Durch Anwahl dieses Felds werden die Bagatellgrenzen nicht berücksichtigt.

Gesundheitsregistermeldung

Seit 01.01.2018 müssen Neueintritte von Dienstnehmern im Gesundheits- und Pflegebereich, im medizinisch-technischen Bereich an die Arbeiterkammer gemeldet werden. Wird ein neuer Dienstnehmer als dem Bereich zugehörig gekennzeichnet, kann über diesen Menüpunkt die entsprechende Meldung erstellt werden.

VSNR-Anforderung

Seit 01.07.2018 kann für Dienstnehmer ohne Versicherungsnummer oder bei jenen diese nicht bekannt ist, eine Versicherungsnummernanforderung erstellt werden. Falls ein Dienstnehmer ohne VSNR–Nummer angelegt wurde, werden Sie beim Verlassen der Abrechnung zur Erstellung dieser Meldung aufgefordert.

Image

Nach einigen Tagen wird von der ÖGK diese Anforderung mit einer Rückdatei, welche die neue SV-Nummer enthält, beantwortet. Ähnlich wie z. B. bei den Clearingfällen wird beim ersten Start des Lohnprogrammes bzw. bei jeder Übermittlung über die ELDA-Software geprüft, ob Rückmeldungen vorhanden sind.

Image

Entsprechende Rückmeldungen mit der neuen Versicherungsnummer werden automatisch ins RZL-Lohnprogramm übernommen. Über den Menüpunkt Bearbeiten / Elektronische Übermittlung / Elektronische Meldung ÖGK - VSNR-Anforderung Rückmeldungen können diese angezeigt werden. Beim Öffnen des jeweiligen Klienten erhält der Benutzer dabei auch die Abfrage, ob die Versicherungsnummer in der Abrechnung des Dienstnehmers ergänzt werden soll.

Image

Über Bearbeiten / Elektronische Übermittlung / Elektronische Meldung ÖGK erstellen im Registerblatt ÖGK-Datei (2) können Sie diese Meldung ebenfalls erstellen.

Image

Erstellen der Datei

Wenn die notwendige Meldung ausgewählt wurde, muss die Schaltfläche Erstellen angewählt werden. Wurden bereits Daten in die ÖGK-Datei übernommen, zeigt das Programm folgende Meldung an:

Image

Wird zu bestehenden Meldungen hinzufügen ausgewählt, dann werden die in der Datei bereits enthaltenen Daten, im Gegensatz zur Auswahl vorhandene Datei überschreiben nicht gelöscht, sondern es werden die neuen Daten angefügt. Wird das Auswahlfeld vorhandene Datei überschreiben angewählt, erfolgt vom Programm die Abfrage, ob die bestehenden Daten gelöscht werden sollen.

Für die Übermittlung der im Registerblatt angeführten Meldungen, müssen bestimmte Pflichtfelder in den Stammdaten des Dienstgebers und Dienstnehmers ausgefüllt sein, ohne die eine elektronische Übermittlung nicht durchgeführt werden kann.

Wenn eine elektronische Meldung nicht durchgeführt werden kann (z. B. die elektronische Anmeldung eines Dienstnehmers), so weist das Programm nach Anwahl der Schaltfläche Erstellen darauf hin, dass der Dienstnehmer nicht in die ÖGK-Datei übernommen und somit in weiterer Folge auch nicht angemeldet wird.