Eintragung des Betriebskennzeichens, Kennzeichnung der Direktauszahlung
Seit 1.1.2014 können die Meldungen der Unternehmen an die Bauarbeiter- Urlaubs- und Abfertigungskasse nicht mehr in Papierform eingereicht werden. Die Meldungen müssen entweder in den Portalanwendungen der BUAK manuell erfasst werden oder können mittels xml-Datei im BUAK Portal importiert werden.
Das Lohnprogramm bietet die Möglichkeit, die Monatsmeldungen, die Urlaubsentgelt-Verrechnung (nur bei Unternehmen mit Treuhandkonto, nicht bei Direktauszahlung von Urlaubsentgelt und Zuschuss) und die Austrittsmeldung elektronisch an die BUAK zu übermitteln. Eine Übermittlung der Meldung der Schlechtwetterentschädigung ist derzeit nicht möglich.
Die von der BUAK zur Verfügung gestellte Monatsrückmeldung kann in die Lohnverrechnung importiert werden. Innerhalb der Abrechnungsbildschirme kann die Zuschlagsverrechnungsliste aufgerufen werden.
In den Stammdaten des Klienten im Registerblatt NeuFöG, BUAK, ELDA muss das BUAK-Betriebskennzeichen eingetragen werden.
Wenn eine BUAK-Direktauszahlung von Urlaubsgeld oder Urlaubszuschuss an die Dienstnehmer vorliegt, ist das Feld Direktauszahlung zu aktivieren. Die Meldung der Urlaubstage bei Direktauszahlung muss derzeit über das WEB-Portal der BUAK erfasst werden. Das Setzen des Hakens deaktiviert die Eingabemöglichkeit der Urlaubstage im Abrechnungsbildschirm Bauarbeiter- Urlaubs- und Abfertigungskasse (BUAK) beim einzelnen Dienstnehmer.