Zum Inhalt

Stammdaten Fristen

In diesem Bildschirm können Anmerkungen mit Fristen hinterlegt und Abrechnungstexte eingetragen werden sowie weitere Stammdaten wie Rundung, Aliquotierung, Arbeitsbewilligung und die Zuordnung zum Buchungskreis. In diesen Bildschirmen können auch die beiden Übertrittsvarianten für den Umstieg von Abfertigung alt auf Abfertigung neu (Voll- und Teilübertritt) abgerechnet werden.

Image

Rundung und Aliquotierung

Rundung

Dieses Auswahlfeld hat nur mehr für in Schilling geführte Lohnverrechnungen (bis 2001) Bedeutung.

Aliquotierung

Aliquotierung ist dann anzuwählen, wenn bei Eintritt oder Austritt während des Monats der Bruttolohn bzw. die Zulagen gemäß den SV-Tagen aliquotiert werden sollen.

Buchungskreis

Diese Eingabe ist maßgeblich für den Buchungsbeleg. Eingaben von Kreis 0 bis 60 sind zulässig. Es ist möglich, für einen Dienstgeber somit bis zu sechzig getrennte Buchungsbelege auszudrucken.

Auswahlkriterium

Vgl. Auswahlkriterien

Keine Auszahlung – Zahltag Abrechnung

Grundsätzlich werden für den Andruck des monatlichen Zahltages am Jahreslohnkonto des Dienstnehmers die Eintragungen im Registerblatt Bank, Überweisung der Klienstenstammdaten herangezogen. Hier können abweichende Eintragungen vorgenommen werden.

Tipp

Wird für die Überweisung der Abrechnungen Elektronik Banking durchgeführt, wird das Durchführungsdatum als Zahltag am Jahreslohnkonto eingetragen.

Lohn-Formel-Zuordnungstabelle

Vgl. Lohnformelzuordnung

Ende Arbeitsbewilligung

Falls für ausländische Dienstnehmer eine Arbeitsbewilligung notwendig ist, kann hier das Ende der Arbeitsbewilligung eingegeben werden. Ein Ablauf der Arbeitsbewilligung wird in der Liste der Dienstnehmer durch ein ! (Rufzeichen) angezeigt. Weiters wird das Ablaufen der Arbeitsbewilligung in der Dienstnehmerliste mit Fristen vermerkt.

Begünstigte Behinderte gem. § 2 (1) BEinstG

Wird dieses Auswahlfeld aktiviert, dann wird der Dienstnehmer für den jeweils abgerechneten Monat am Betriebsjahreslohnkonto als begünstigter Behinderter geführt.

Anmerkungen

Es können bis zu 5 Anmerkungen mit Datum und Text eingegeben werden. Eine Anmerkung wird nicht auf der Lohnabrechnung angedruckt, sondern nur auf bestimmten internen Auswertungen, wie dem Stammdatenblatt und der Dienstnehmerliste mit Fristen. Typische Fälle von Anmerkungen sind ein vorhersehbarer Wechsel in der Beschäftigungsgruppe, Lohnerhöhungen zu einem bestimmten Zeitpunkt usw. Ist eine Frist abgelaufen, wird der Anmerkungstext rechts oben am Bildschirm blinkend angezeigt bzw. wird der Dienstnehmer in der Abrechnungsliste (Abrechnung mit oder ohne Änderung, Korrektur letzter Abrechnung) mit einem roten Rufzeichen markiert.

Stichtag

Eingabe des Datums, zu dem das eingetragene Ereignis eintritt. Im Monat des Eintritts dieses Zeitpunktes erfolgt ein entsprechender Hinweis in der Liste der Dienstnehmer, sowie in der Dienstnehmerliste mit Fristen.

Frist / Anmerkungstext

Für den Anmerkungstext stehen Ihnen 200 Zeichen zur Verfügung.

Abrechnungstexte

Im Bereich Abrechnungstexte ist es möglich, Abrechnungstexte zeitlich begrenzt für den Andruck auf der Abrechnung des jeweiligen Dienstnehmers anzulegen. Die maximale Länge dieser Texte beträgt 300 Zeichen. Abrechnungstexte können auch klientenbezogen eingetragen werden. Die Verwaltung erfolgt entweder klientenbezogen unter Stamm / Abrechnungstexte oder kanzleibezogen unter (Klient / Kanzlei / Texte).

Tipp

Insgesamt können 4 Abrechnungstexte auf den Abrechnungen der Dienstnehmer ange­druckt werden. Zwei dienstnehmerbezogene Abrechnungstexte im Abrechnungsbildschirm Stammdaten Fristen und zwei klientenbezogene Abrechnungstexte, die auf den gesamten Abrechnungen der Dienstnehmer des jeweiligen Klienten aufscheinen.

Vollumstieg Abfertigung neu

Ein Vollumstieg auf Abfertigung neu ist unbefristet möglich.

Vgl. Abfertigung Neu

Teilumstieg Abfertigung neu

Bei Abrechnung eines Teilumstiegs ist das Datum des Übertritts (Einfrierungszeitpunkt) einzutragen, damit die BV-Beiträge über das Programm abgeführt werden können. Weiters ist der Einfrierungsanspruch in Monaten (Abfertigungsanspruch zum Zeitpunkt des Übertritts ins neue System) für die Rückstellungsberechnung einzutragen.

Vgl. Abfertigung Neu