Kostenstelle/Kostenträger
Die Kosten eines Dienstnehmers können auf bis zu 15 Kostenstellen und Kostenträger aufgeteilt werden. Es sind dazu die Nummer der Kostenstelle bzw. des Kostenträgers, sowie der entsprechende Prozentsatz einzugeben. Wird der Dienstnehmer nur einer Kostenstelle bzw. einem Kostenträger zugeordnet, so ist als Prozentsatz 100 festzulegen.
Die Anlage von Kostenstellen erfolgt im Programmteil Stamm / Kostenstellen. Die Anlage von Kostenträgern unter Stamm / Kostenträger. Wenn in der RZL-Finanzbuchhaltung Kostenstellen angelegt sind, können diese direkt aus der Fibu über den Programmteil Stamm / Kostenstellen von FIBU übernehmen importiert werden. Ebenso können Sie über Stamm / Kostenträger von FIBU übernehmen die Kostenträger aus der RZL-Finanzbuchhaltung übernehmen.
Abweichende Verteilung zwischen Kostenstellen und Kostenträger
Wenn die prozentuelle Verteilung zwischen Kostenstellen und Kostenträgern nicht übereinstimmt, muss die Zuordnung beim Dienstnehmer aufgeteilt werden.
Beispiel: Verteilung der Kostenstellen: 50 % Fertigung 1 und 50 % Fertigung 2; Verteilung der Kostenträger: 30 % Baustelle Hannesgrub Nord, 20 % Projekt Hauptplatz Ried, 50 % Bauprojekt Berger Waldzell