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Freie Lohnarten

Im Eingabebildschirm der frei definierbaren Lohnarten können zusätzliche Lohnarten angewählt und abgerechnet werden. Für die Anlage von freien Lohnarten siehe Lohnarten anlegen / ändern.

Lohnarten-Nummer

Eingabe der Nummer der selbst definierten Lohnart. Mit der F2-Taste kann eine Liste der Lohnarten aufgerufen werden. Ist unter der eingegebenen Nummer keine Lohnart angelegt, erscheint die Meldung Die angegebene Lohnart existiert nicht. Diese kann mit der F4-Taste nun sofort angelegt werden. Werden Kanzleilohnarten verwendet, so kann eine neue Lohnart nicht bei der Abrechnung des Dienstnehmers angelegt werden, sondern nur im Programmpunkt Kanzleilohnarten.

Anzahl

Die Anzahl kann nur bei Lohnarten abgerechnet werden, welche nach Einheiten definiert sind. Die Anzahl der Einheiten kann bis zu vier Kommastellen aufweisen.

Basis

Die Basis kann nur bei Lohnarten abgerechnet werden, welche nach Einheiten definiert sind. Die Eingabe der Basis (z. B. Stundenlohn, amtliches Kilometergeld usw.) kann bis zu fünf Kommastellen aufweisen. Es wird vom Programm automatisch der Betrag der Lohnart durch Multiplikation von Anzahl und Basis ermittelt und angezeigt.

Wenn Sie eine freie Lohnart mit der Basis Null auf der Abrechnung angedruckt haben möchten (z. B. Arztstunden, Urlaubsstunden usw.), dann machen Sie im Feld Basis einen rechten Mausklick und wählen Explizit 0 aus. Somit erscheint bei der Basis ein !.

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Betrag

Sie können nun den Betrag eingeben, falls die Lohnart nicht nach Einheiten abgerechnet wird.

Wenn Sie eine freie Lohnart mit dem Betrag Null auf der Abrechnung angedruckt haben möchten (z. B. Sachbezug für Elektro-KFZ usw.), dann machen Sie im Feld Betrag einen rechten Mausklick und wählen Explizit 0 aus. Somit erscheint beim Betrag ein !.

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Abw. Kostenstelle

Das Feld abw. Kostenstelle kann angewählt werden, wenn in den Klientenstammdaten Registerblatt Kostenstellen das Feld Einzelzuordnung freier Lohnarten zu Kostenstellen aktiviert ist. Wird in diesem Feld eine Kostenstelle eingetragen, erfolgt die Zuordnung des Aufwands der freien Lohnart zu 100 % zur eingetragenen Kostenstelle.

Abw. Kostenträger

Das Feld abw. Kostenträger kann angewählt werden, wenn in den Klientenstammdaten Registerblatt Kostenträger das Feld Einzelzuordnung freier Lohnarten zu Kostenträger aktiviert ist. Wird in diesem Feld ein Kostenträger eingetragen, erfolgt die Zuordnung des Aufwands der freien Lohnart zu 100 % zum eingetragenen Kostenträger.

Sonstige Behörde

Hier können Sie die Behörde hinterlegen, welche Sie unter Stamm / Klient / Registerblatt Sozialfonds, Überw. an Sonstige Behörden hinterlegt haben. Somit wird dieser Betrag auf der Überweisungsliste angeführt. Mit Anwahl der F2-Taste können alle erfassten Behörden angezeigt und ausgewählt werden. Es kann eine Sonstige Behörde nur bei einer freien Lohnart mit Lohnartendefinition „Abzug“ oder „Werbungskosten“ hinterlegt werden.

Tipp

Durch Anwahl der F2-Taste können die bestehenden Kostenstellen bzw. Kostenträger aufgerufen und übernommen werden. Die F4-Taste ermöglicht die Neuanlage von Kostenstellen bzw. Kostenträgern.