Austritt
Austritt
Austrittsdatum
Eingabe des arbeitsrechtlichen Endes des Dienstverhältnisses. Das Austrittsdatum muss im Abrechnungsmonat liegen. Aufgrund des Austrittsdatums werden die SV-Tage und LSt-Tage berechnet. Ist Aliquotierung angewählt, wird der Bruttolohn entsprechend aliquotiert. In den nächsten Monaten wird die Abrechnung automatisch unterdrückt. Der Dienstnehmer kann dann nur mittels Wiedereintritt im selben Monat oder zu einem späteren Zeitraum abgerechnet werden.
Grund
Eingabe des Austrittsgrundes durch Auswahl aus der von der ÖGK vorgegebenen Liste. Für die Abmeldung muss ein Austrittsgrund angewählt werden. Bei der Eingabe eines sonstigen Grundes wird auf die angelegten Standardtexte zurückgegriffen.
Zielbeitragskonto Ummeldung
Bei einer Abmeldung mit Grund Ummeldung muss seit 01.01.2023 die neue Ziel-Beitragskontonummer im Zuge der Meldung mitgesendet werden. Es spielt dabei keine Rolle, ob die Ummeldung aufgrund eines reinen Standortwechsels in ein anderes Bundesland oder aufgrund einer Umgründung oder eines Verkaufs erfolgt. Im Abrechnungsbildschirm Austritt kann beim Abmeldegrund Ummeldung über die Schaltfläche Bearbeiten eine neue Beitragskontonummer erfasst werden. Über das entsprechende Listenfeld können Sie diese dann beim Austritt festlegen.
Datum der Ummeldung
Hier gehört das Datum der Ummeldung eingetragen. Als Vorschlag erhalten Sie den nächsten Tag nach dem Austrittsdatum.
Ende des Entgeltsanspruches
Eingabe vom Ende des Entgeltanspruches. Im Normalfall ist dies identisch mit dem Austrittsdatum. Mit der F2-Taste kann das Austrittsdatum übernommen werden.
Im Falle einer Kündigungsentschädigung oder (Urlaubs-) Ersatzleistung ist das Ende des Entgeltsanspruches nicht mit dem Austrittsdatum identisch. In diesem Zusammenhang kann das Feld Ende Entgeltanspruch übersprungen werden, da vom Programm automatisch das Ende der Kündigungsentschädigung bzw. der (Urlaubs-) Ersatzleistung als Ende des Entgeltanspruchs eingetragen wird.
bezahlt bis
Das Datum der Auszahlung der letzten Bezüge wird hier als Ende Entgeltsanspruch vom Programm automatisch eingetragen. Nur in Ausnahmefällen, wenn die abgerechneten Bezüge nicht an den Dienstnehmer ausbezahlt wurden (z. B. wegen Insolvenz), muss ein abweichendes Datum eingegeben werden. Dieser Eintrag wird für die Arbeitsbescheinigung benötigt.
Anspruch Sonderzahlung
Dieses Eingabefeld wird nur dann benötigt, wenn die Arbeitsbescheinigung mit Entgeltangabe ausgestellt werden muss. Es ist entweder der Anspruch in Monaten oder der Gesamtjahresanspruch in EUR einzugeben. Wird der Gesamtjahresanspruch eingetragen, so wird ein Zwölftel dieses Betrages der Bemessung hinzugerechnet. Der Anspruch der Sonderzahlung braucht nicht für jeden Monat eingegeben werden, sondern es genügt die Eingabe im Austrittsmonat, da dieser auch für zurückliegende Monate verwendet wird. Ausgenommen es wurden über die Schaltfläche Details Eingaben gemacht.
Kontrollsechstel
Seit 2020 gibt es das Kontrollsechstel. Das Kontrollsechstel muss bei Dienstnehmern, welche das ganze Jahr über beschäftigt waren, im letzten Monat des Kalenderjahres berechnet werden. Das heißt, es darf nur 1/6 der Bezüge für die Jahressechstelberechnung herangezogen werden. Alles darüber hinaus muss als Überhang mit dem laufenden Tarif versteuert werden.
Das erhöhte Jahres-/ Kontrollsechstel findet nur bei der Kurzarbeit Anwendung. Fällt ein Dienstnehmer durch die Kurzarbeit unter seinen normalen Verdienst, wird in diesem Monat das erhöhte Jahres-/ Kontrollsechstel automatisch aktiviert. Das erhöhte Jahressechstel wird nur in Verbindung mit dem Kurzarbeit-Bildschirm angezeigt.
Übermittlung an ÖGK (ELDA)
In diesem Bereich wird angezeigt, welche Daten an die ÖGK im Zuge einer Abmeldung übermittelt werden.
Bei manchen Austrittsgründen (z. B. Karenzurlaub, Bildungskarenz) muss aus technischen Gründen das Austrittsdatum eingetragen werden, eine Übermittlung findet aber nicht statt (siehe Beispiel oben).
Mutterschutz / Karenzurlaub
Vgl. Abrechnung Mutterschutz/Karenzurlaub
Der voraussichtliche Geburtstermin kann hier – egal in welchem Austrittsmonat – eingetragen werden. Das Programm rechnet auf den vermuteten Beginn des Mutterschutzes zurück. Im Monat des Beginns des Mutterschutzes wird das Formular Arbeits- und Entgeltbestätigung Mutterschutz automatisch befüllt.
Sobald der tatsächliche Geburtstermin bekannt ist, kann dieser eingetragen werden und das Programm errechnet automatisch das Ende des Mutterschutzes. Es wird auch die max. gesetzliche Karenz vorgeschlagen (22 Monate ab dem Tag der Geburt). Wird das Feld verlängerte gesetzl. Karenz aktiviert, wird der angezeigte Zeitraum um weitere 2 Monate (auf 24 Monate ab dem Tag der Geburt) verlängert.
Wenn das erweiterte Beschäftigungsverbot gilt (12 Wochen nach Geburt), ist das Feld verlängerter Mutterschutz zu aktivieren.
Wird ein Karenzurlaub in Anspruch genommen, so sind hier der Beginn und das Ende des Karenzurlaubes einzugeben. Der Zeitraum wird auf der Arbeitsbescheinigung vermerkt.
Im Austrittsbildschirm kann der Papamonat erfasst werden.
Wird hier das Beginndatum eingetragen, befüllt sich automatisch das Bis-Datum und der Austritt oben:
Mutterschutzmeldung gemäß § 3 Abs 6 MSchG
Durch Auswahl des zuständigen Arbeitsinspektorats und durch Eingabe des Arbeitsplatzes / der Tätigkeit kann im Anschluss an die Abrechnung eine Mutterschutzmeldung erstellt und ausgedruckt werden.
Truppenübung
Hier können Sie den Beginn und das Ende der Truppenübung eintragen. Somit befüllt sich automatisch der Austrittsbildschirm.
Durch die Eingabe des Beginnes und Endes der Truppenübung wird automatisch die BV-Bemessung für diesen Zeitraum auf der Abrechnung abgerechnet. Derzeit sind es EUR 14,53 pro Tag.
Hinweis
Werden das Beginn- und Enddatum der Truppenübung manuell gelöscht, dann wird auch der Austritt und die BV-Bemessung Präsenz-/Zivildienst wieder entfernt.
Hinweis
Wird nur der Austritt eingetragen, jedoch nicht das Beginn- und Enddatum der Truppenübung, dann erfolgt folgender Hinweis:
Würden Sie das Beginn- und Enddatum nicht eintragen, würde keine BV-Bemessung abgerechnet werden.
BV – Beitragspflicht
Grundsätzlich wird das Ende der Beitragspflicht vom Programm vorgeschlagen. In Ausnahmefällen kann hier ein vom Austrittsdatum abweichendes Ende der BV-Beitragspflicht eingetragen werden.
abweichender Betrag Abmeldung
Bis 2018 (vor mBGM) musste bei der Abmeldung das zuletzt bezogene Entgelt angeführt werden. Dies ist nun nicht mehr nötig. Wird dieses Auswahlfeld aktiviert, dann kann hier ein abweichender Betrag eingetragen werden.
Kündigungsentschädigung
Ist eine Kündigungsentschädigung abzurechnen, so ist das Optionsfeld gezahlt anzuwählen. Es kann dann der Zeitraum, sowie der Betrag der Kündigungsentschädigung eingegeben werden. Durch die Kündigungsentschädigung verlängert sich die SV-Pflicht. Diese Verlängerung der SV-Pflicht wird vom Programm automatisch vorgenommen, auch wenn damit das Ende des Entgeltsanspruches erst in einem späteren Monat oder auch erst im darauffolgenden Jahr endet. Die in späteren Monaten zu entrichtenden Beiträgen werden vom Programm evident gehalten und in die monatliche Beitragsgrundlagenmeldung der jeweiligen Monate übernommen.
Die Eingabe von Beginn und Ende des Zeitraumes, für den die Kündigungsentschädigung bezahlt wird, wird einerseits für die Abmeldung benötigt und ist andererseits für die richtige Berechnung der Sozialversicherung notwendig.
Bei der Eingabe des Gesamtbetrages an Kündigungsentschädigung wird lohnsteuerrechtlich vom Programm automatisch ein Fünftel steuerfrei belassen, und der Rest laufend versteuert.
Kündigungsentschädigung SZ-Anteil: Eingabe jenes Teiles der Kündigungsentschädigung, der SV-mäßig als Sonderzahlung behandelt wird.
Ersatzleistung (Urlaubsersatzleistung
Im Falle einer (Urlaubs-) Ersatzleistung verlängert sich die SV-Pflicht. Diese Verlängerung der SV-Pflicht wird vom Programm automatisch vorgenommen, auch wenn damit das Ende des Entgeltsanspruches erst in einem späteren Monat oder auch erst im darauffolgenden Jahr endet. Die in späteren Monaten zu entrichtenden Beiträgen werden vom Programm evident gehalten und in die monatliche Beitragsgrundlagenmeldung der jeweiligen Monate übernommen. Am Buchungsbeleg selbst werden im Monat der Abrechnung die noch nicht fälligen SV-Beiträge als noch nicht fällige SV aus UE ausgewiesen und in den nachfolgenden Monaten als UE aus Vormonaten gekennzeichnet.
Ist eine UA/UE abzurechnen, so ist das Optionsfeld gezahlt für anzuwählen. Nachfolgend können dann die Tage, der Zeitraum, sowie der Betrag der UA/UE eingegeben werden oder sich vom Programm vorschlagen lassen.
Im Feld gezahlt für tragen Sie die Tage der Ersatzleistung auf zwei Nachkommastellen genau ein. Im Abrechnungsbildschirm Urlaub stellen Sie ein ob Werktag(e) oder Arbeitstag(e) erfasst werden. Die Urlaubskartei des Dienstnehmers kann über die F2-Taste ausgewählt und der noch offene Urlaub kann übernommen werden.
Hinweis
Wurde bereits eine Urlaubsersatzleistung eingetragen und Sie möchten die Einheit (Werktage, Arbeitstage, Stunden) umstellen, erfolgt folgender Hinweis:
Eine Änderung der Einheit ist nur möglich, wenn die Urlaubsersatzleistung wieder auf nicht bezahlt gestellt wird. Danach kann die Einheit geändert werden.
Die Tage werden für die SV-Verlängerung automatisch abgerundet und in das Feld unterhalb eingetragen. Der Zeitraum von … bis wird ebenfalls automatisch befüllt.
Im Feld Ersatzleistung (UE) gesamt wird der Gesamtbetrag inkl. SZ-Anteil eingetragen. Das Feld davon SZ-Anteil enthält nur den Sonderzahlungsanteil der Ersatzleistung.
Tipp
Mit Hilfe des Kontextmenüs oder durch Anwahl der F4-Taste kann im Feld Ersatzleistung (UE) oder davon SZ-Anteil ein Vorschlag des Lohnverrechnungsprogrammes für die Berechnung der Ersatzleistung aufgerufen und übernommen werden.
Hinweis
Informationen zur Urlaubsersatzleistung bei Tod des Dienstnehmers finden Sie hier.
Hinweis
Wird eine Ersatzleistung abgerechnet, so ist lohnsteuerrechtlich ein monatlicher Lohnzahlungszeitraum (30 LSt-Tage) anzuwenden. Am Lohnzettel steht das tatsächliche Austrittsdatum.
Wenn während einer Ersatzleistung die SV-Gruppe gewechselt werden muss, kann im Bereich SV-Wechsel während der UE die neue Gruppe angewählt werden. Im Feld SV-Gruppe ab tragen Sie den Beginn der neuen SV-Gruppe ein.
Unterbrechung der Beschäftigung
Wurde die Beschäftigung unterbrochen, so ist dieses Auswahlfeld zu aktivieren. Der Zeitraum der Unterbrechung der Beschäftigung wird auf der Arbeitsbescheinigung angedruckt.
Teilzeitbeschäftigung
Die hier vorgenommenen Eintragungen werden auf der Arbeitsbescheinigung angedruckt.
Hospizkarenz
Mit Hilfe dieses Programmteils können, wenn Mitarbeiter die Familienhospizkarenz in Anspruch nehmen, die Anmeldungen, Änderungsmeldungen und Abmeldungen erstellt werden.
Nach dem Abspeichern der Daten erfolgt die Abfrage vom Programm, ob die jeweilige Meldung in die ÖGK-Datei erstellt werden soll.
Die Meldungen können nachträglich auch im Programmteil Bearbeiten / Elektronische Übermittlung / Elektronische Meldung ÖGK erstellen erstellt werden.
Sonderfälle Abmeldung (Krankenstand / Richtigstellung Karenz)
Wenn es zu einer Kündigung während des Krankenstandes kommt, muss das Entgelt bis zum Ende des Krankenentgeltanspruches ausbezahlt werden. Da dies oft über Monate geht, haben Sie hier die Möglichkeit, schon vorab eine Abmeldung zu erzeugen. Durch Eingabe der Austrittsdaten in diesem Bereich kann eine Abmeldung erstellt werden und weiterhin ganz normal abgerechnet werden. Erst im Monat des Ende Entgeltsanspruches tragen Sie im oberen Bereich des Austrittes die Austrittsdaten ein.
Sonderfälle bei Austritt – Präsenzdienst/Truppenübung
Präsenzdienst, Zivildienst
Hat ein Dienstnehmer den Präsenzdienst (auch eine Truppenübung) bzw. Zivildienst abzuleisten, so ist als Austrittsdatum der letzte Arbeitstag und als Austrittsgrund Präsenzdienst bzw. Zivildienst einzugeben. Als Ende des Entgeltanspruches ist ebenfalls der letzte Arbeitstag einzutragen. Es kann nun die Abmeldung erstellt werden, wobei auf dieser nur das Ende des Entgeltanspruches und nicht das Austrittsdatum ausgewiesen wird.
Während der Ableistung von Präsenz- und Zivildienst sind vom Dienstgeber auf Basis des Kinderbetreuungsgelds die BV-Beiträge weiter an die BV-Kasse abzuführen. Die Verwaltung dieser BV-Beiträge erfolgt automatisch durch das Programm. Beginnt der Präsenz- oder Zivildienst während des Monats werden die BV-Beiträge aufgrund des Austrittsdatums aliquotiert.
Das auf den Antritt des Präsenz- oder Zivildienstes folgende Monat wird mit lfd. Abrechnung ohne Änderung bzw. mit Änderung abgerechnet. Sämtliche laufende Bezüge werden in dieser Abrechnung auf null gestellt, nur die BV-Bemessung und der BV-Beitrag werden auf der Lohnabrechnung angedruckt. Der Dienstnehmer ist bis zur Rückkehr aus dem Präsenzdienst auf diese Weise abzurechnen.
Kehrt der Dienstnehmer nach dem Präsenz- bzw. Zivildienst wieder zurück, so ist dieser mit Wiedereintritt abzurechnen. Bei diesem Wiedereintritt sind die abzurechnenden Löhne bzw. Lohnarten neu einzutragen (nicht neu anlegen). Die Neueintragung ist notwendig, weil die laufenden Bezüge für die Abrechnung der BV-Beiträge während des Präsenz- bzw. Zivildienstes auf null gestellt wurden.
Kehrt der Dienstnehmer nach dem Präsenz- bzw. Zivildienst nicht mehr zurück, ist ebenfalls mit Wiedereintritt abzurechnen. Es darf kein Eintrittsdatum eingetragen werden; stattdessen sind das neue Austrittsdatum und der entsprechende Austrittsgrund anzugeben. Es können bei dieser Abrechnung noch Bezüge abgerechnet werden.
Vom Programm erfolgt die Abfrage, ob die Abmeldung in die ÖGK-Datei übernommen werden soll. Die Arbeitsbescheinigung mit Entgeltangabe wird mit allen Bezügen vor Beginn des Präsenz- bzw. Zivildienstes erstellt.