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Abzüge

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Vorschuss

Eingabe eines vom Nettolohn abzuziehenden Vorschusses.

Sachbezug

Eingabe des Betrages an Sachbezug (z. B. für freie Station, KFZ-Privatnutzung usw.), der vom Nettolohn abgezogen wird. Die hier eingegebenen Beträge werden lediglich abgezogen. Ist der Sachbezug nicht im Bruttolohn enthalten, so ist er als eigene freie Lohnart anzulegen, damit die Berücksichtigung bei SV und LSt erfolgen kann.

Hinweis

Beachtung der Sonderregelung in der Sozialversicherung: Gemäß § 53 ASVG dürfen die dienstnehmerbezogenen SV-Beiträge maximal 20 % seiner Geldbezüge betragen, wird einem Dienstnehmer ein entsprechend hoher Sachbezug abgezogen, so kann dies Auswirkung auf die dem Dienstnehmer maximal abziehbaren SV-Beiträge haben. Diese Sonderregelung wird vom Programm automatisch berücksichtigt.

SV – 20 % Regelung bewirkt Erhöhung …

Durch Aktivierung dieser Felder erfolgt eine Erhöhung der DB- und Kommunalsteuerbemessung um den vom Dienstgeber übernommenen SV-Anteil des Dienstnehmers (20-%-Regelung).

Gewerkschaftsbeitrag und Betriebsratsumlage

Gewerkschaftsbeitrag

Eingabe des Betrages oder Prozentsatzes eines monatlich abzuziehenden Gewerkschaftsbeitrages. Wird hier eine Prozenteingabe vorgenommen, kann ein maximaler Gewerkschaftsbeitrag in den Dienstgeberstammdaten festgelegt werden.

Betriebsratsumlage

Eingabe des Betrages oder Prozentsatzes einer monatlich abzuziehenden Betriebsratsumlage. Wird hier eine Prozenteingabe vorgenommen, kann eine maximale Betriebsratsumlage in den Dienstgeberstammdaten festgelegt werden.