Zum Inhalt

Sonderfälle

Sonderzahlung

Der Menüpunkt Abrechnungen / Sonderfälle / Sonderzahlung ermöglicht die gesonderte Vorweg-Abrechnung und Auszahlung von Sonderzahlungen. Diese Abrechnungen müssen vor der laufenden Abrechnung des Monats durchgeführt werden. Bei der Sonderzahlungs-Vorwegberechnung darf ausschließlich das Feld Sonderzahlung bzw. eine als Sonderzahlung definierte freie Lohnart verwendet werden. Der Ausdruck der Sonderzahlungsabrechnung erfolgt unter Ausdruck / Abrechnungen.

Bei der anschließenden laufenden Abrechnung inklusive der Sonderzahlung können die restlichen Lohnarten befüllt werden. Das Ergebnis der Sonderzahlungsabrechnung wird dabei automatisch vom Nettobezug abgezogen.

Vorwegabrechnung

Der Menüpunkt Abrechnungen / Sonderfälle / Vorwegabrechnung ermöglicht die gesonderte Vorweg-Abrechnung und Auszahlung laufender Bezüge. Die Vorwegabrechnung muss vor der laufenden Abrechnung ausgeführt werden. Im Gegensatz zur Sonderzahlung können hier alle Lohnarten der Abrechnung verwendet werden. Das Netto-Ergebnis der Vorwegabrechnung wird bei der laufenden Abrechnung in Abzug gebracht.

Hinweis

Der Unterschied zwischen den beiden Programmpunkten besteht in der Art der vorweg ausbezahlten Bezüge. Entweder handelt es sich dabei ausschließlich um Sonderzahlungen oder um z. B. im Voraus ausbezahlte Zulagen und Zuschläge.

Storno Abrechnung

Im Menüpunkt Abrechnungen / Sonderfälle / Storno Abrechnung lassen sich irrtümlich durchgeführte Abrechnungen stornieren.

Hinweis

Die erste Abrechnung eines Dienstnehmers im Jahr kann nicht storniert werden. In diesem Fall muss der Dienstnehmer über Abrechnungen / Löschung Stammdaten vollständig entfernt werden.

Wiedereintritt unter neuer Nummer

Über den Menüpunkt Abrechnungen / Sonderfälle / Wiedereintritt unter neuer Nummer kann ein Dienstnehmer mit neuer Personalnummer erneut angelegt werden. Beispiel: Wiedereintritt mit geringfügiger Beschäftigung während der Karenz.

Stundenerfassung Kurzarbeitsbeihilfe

In diesem Menüpunkt erfassen Sie die Stunden für die Kurzarbeitsbeihilfe - auch nachträglich. Die Erfassung hat keinen Einfluss auf die Abrechnung.

Image

Erfassung – Telearbeitstage

Damit die Telearbeitstage für die vorangegangen Monate erfasst werden können, haben Sie hier die Möglichkeit, die Tage zu erfassen. Dabei verändert sich an der Abrechnung des Dienstnehmers nichts. Wenn Sie eine Pauschale abrechnen möchten, müssen Sie dies über eine Aufrollung durchführen.

Image