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Urlaubsersatzleistung bei Tod des Dienstnehmers

Laut ÖGK (LINK zur ÖGK Seite) verlängert sich bei Tod eines Dienstnehmers die Pflichtversicherung nicht, da sie mit dem Tod des Dienstnehmers endet.

Für die Urlaubsersatzleistung sind weder Sozialversicherungsbeiträge (SV-Beiträge) noch Beiträge zur Betrieblichen Vorsorge (BV-Beiträge) zu entrichten.

Damit Sie die Urlaubsersatzleistung bei Tod eines Dienstnehmers korrekt abrechnen können, benötigen Sie zwei freie Lohnarten.

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Diese zwei freien Lohnarten werden anstatt der Fixen Lohnarten im Austrittsbildschirm verwendet.

Hinweis

Im Austrittsbildschirm darf die Urlaubsersatzleistung nicht erfasst werden.