Rückverrechnung von Urlaubsentgelt
Verlässt ein Dienstnehmer das Unternehmen und hat dabei mehr Urlaub konsumiert, als ihm anteilig zusteht, so ist das zu viel erhaltene Urlaubsentgelt im Fall eines unberechtigten vorzeitigen Austritts oder einer verschuldeten Entlassung vom Dienstnehmer an den Dienstgeber zurückzuerstatten.
Die Rückverrechnung erfolgt über einen Bruttominusbetrag.
Sozialversicherung und Lohnnebenkosten
Für die Sozialversicherung, Betriebliche Vorsorge sowie die Lohnnebenkosten (DB, DZ, Kommunalsteuer) wird die Bemessungsgrundlage nicht reduziert.
Quelle: ÖGK
Lohnsteuer
Lohnsteuerlich handelt es sich um eine Rückzahlung von Arbeitslohn, die als Werbungskosten gemäß § 16 Abs. 2 EStG) zu behandeln ist. Dadurch reduziert sich die Lohnsteuer-Bemessungsgrundlage. (vgl. Lohnsteuerrichtlinie RZ 319a)
Am Jahreslohnzettel L16 ist der rückverrechnete Betrag unter "sonstige steuerfreie Bezüge" (Kennzahl 243) anzuführen. (vgl. Lohnsteuerrichtlinie Rz 319)
Abrechnungsbeispiel in der RZL-Lohnverrechnung
Rückverrechnung Urlaubsentgelt von EUR 1.000,00 brutto.
Benötigte Lohnarten
Abzug Bruttobetrag Urlaubsentgelt
Verringerung der Lohnsteuer-Bemessung
In alle zwei Lohnarten wird der Betrag EUR 1.000,00 berücksichtigt.
Auszug freie Lohnarten
Auszug Abrechnung
Auszug Jahreslohnzettel L16
Hinweis
Bei den oben aufgeführten Musterlohnarten handelt es sich lediglich um unverbindliche Vorschläge. Die endgültige Auswahl, Anpassung und rechtliche Prüfung obliegt ausschließlich dem Anwender. Eine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Anwendbarkeit der Vorschläge wird nicht übernommen.